Editorial

Ihr Antrag wird bearbeitet – Bitte warten!

(15.10.2018) In vielen Teilen Deutschlands warten Forscher eine halbe Ewigkeit auf Genehmigungen für Tierversuche. Die DFG versucht nun gegenzusteuern.
editorial_bild

Letztes Jahr geriet der Forschungsbetrieb in Thüringen gehörig ins Stocken. Monatelang warteten einige Biowissenschaftler auf irgendeinen Mucks aus dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, das über Tierversuchsanträge entscheidet. Doch der blieb aus. Weder Eingangsbestätigung, noch Nachforderung fehlender Unterlagen, geschweige denn positive oder negative Bescheide flatterten ins Labor (Laborjournal berichtete).

„Insgesamt ist die Lage für die Jenaer Lebenswissenschaftler verzweifelt,“ schrieben ca. 200 Wissenschaftler damals an das Thüringer Landesoberhaupt, Bodo Ramelow. Sie beklagten, dass Bescheide von etwa 70% der Anträge von 2016 noch ausstanden und im Jahr 2017 90% der Anträge auf dem „To-do“-Stapel feststeckten. Gegen Ende des Jahres entspannte sich die Situation dann, wie uns ein Betroffener schrieb.

Editorial
Nicht nur in Thüringen

Eine Ausnahmesituation also in einem einzigen Bundesland? Mitnichten. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) weiß seit geraumer Zeit von Problemen bei Genehmi­gungs­­verfahren von Tierversuchen – in ganz Deutschland. Begonnen haben viele davon mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes vor fünf Jahren. „Die Novellierung (…) erfolgte zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/63/EU, der Direktive zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Die EU-Richtlinie hat unter anderem die EU-weite Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Tieren in der Wissenschaft und die Etablierung hoher, rechtlich verbindlicher und ethisch verantwor­tungsvoller Tierschutzstandards zum Ziel“, erklärt Brigitte Vollmar, Medizinerin und Vorsitzende der Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der DFG.

Das Problem ist jedoch, dass jedes Bundesland den Rechtsrahmen unterschiedlich handhabt, denn die Zuständigkeit für die Genehmigungsverfahren liegt bei den Ländern. „Zum Tierschutzgesetz in der alten Fassung gab es eine sogenannte Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV), in der zahlreiche Sach- und Verfahrensfragen bundesweit einheitlich geregelt waren. Die AVV wurde nach der Neufassung des Tierschutzgesetzes (jedoch) nicht an die neue Rechtslage angepasst. Bei vielen Detailfragen fehlen also klare Vorgaben,“ sagt Vollmar. Hinzu kommen in vielen Ämtern, wie auch dem in Thüringen, Personalmangel und fehlende Fachexpertise.

Gesetzeswidrige Verzögerungen

Und das führt unweigerlich zu Problemen. Insgesamt identifizierte die DFG drei Hauptprobleme: die Genehmigungs­verfahren überschreiten deutlich die gesetzlich vorgeschriebenen 40 Arbeitstage (im Durchschnitt beträgt die Frist das Zwei- bis Dreifache und auch zwischen Genehmigungsbehörden im selben Bundesland kann die Frist sehr unterschiedlich sein), der administrative Aufwand ist enorm angestiegen und Sach- und Verfahrensfragen werden unterschiedlich ausgelegt. „Weitere Problemfelder sind die Erschwerung des Qualifikationsnachweises von tierexperimentell tätigem Personal, die Limitierung der Arbeitserlaubnis von technischem Personal sowie uneinheitliche Regelungen zum Einsatz von Tieren in der Aus-, Fort- und Weiterbildung“, sagt Vollmar.

Bereits 2015 hat die DFG das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Situation informiert. Bisher hat sich dort offensichtlich noch niemand zuständig gefühlt. Vollmar: „Das Bundesministerium verweist in erster Linie auf die Zuständigkeit der Landesbehörden. Dieser Verweis ist im Hinblick auf die Verfahrens­hoheit der Länder nachvollziehbar. Aus Sicht der Senatskommission fällt aber dem zuständigen Bundesministerium dennoch eine wichtige Rolle zu, wenn es in Abstimmung mit den Ländern um die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Verfahrensrahmens und um die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten geht“.

Es geht nur gemeinsam

Ein Rundgespräch von Anfang des Jahres hat zudem offenbart, dass sich die Lage sogar noch verschlechtert hat. Die Notwendigkeit zu Handeln wird also immer dringender. Deshalb hat die DFG im September eine Stellungnahme herausgegeben, in der sie Lösungen anbietet, gleichzeitig aber betont, dass man nur gemeinsam – Bund, Länder und Forscher/Universitäten – das Problem angehen und lösen kann.

An Bund und Länder gerichtet, fordert die DFG eine strikte Einhaltung der Bearbeitungs­fristen, die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine nationale Harmonisierung der Genehmigungsverfahren und eine Vermeidung von bürokratischem Aufwand und administrativen Hürden. Auch die Wissenschaftler selbst und die Universitäten sollen ihr Scherflein beitragen. Indem sie Sorgfalt bei der Ausarbeitung und Formulierung ihrer Anträge walten lassen, Rückfragen zügig beantworten und eng mit den Tierschutz­beauftragten ihrer Institution zusammenarbeiten.

Sollte man auf keinen gemeinsamen Nenner kommen, könnte das letztlich den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gefährden. „Zum aktuellen Zeitpunkt lassen sich die Auswirkungen nicht konkret quantifizieren“, sagt Vollmar, „aber die Problematik der verlängerten Genehmigungsverfahren wirkt sich (schon jetzt) negativ auf zeitlich befristete Projekte aus. (Das) trifft insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierestadien, die befristet angestellt sind. Die Unsicherheiten hinsichtlich Dauer und Ergebnis der Verfahren gefährden auch die Zusammenarbeit von Forscherinnen und Forschern in Deutschland mit internationalen Partnern oder auch die wissenschaftliche Zusammenarbeit über verschiedene Standorte innerhalb Deutschlands hinweg. Zu befürchten ist, dass Wissenschaftler zunehmend ins Ausland abwandern und Tierversuche ins Ausland verlagert werden. Da Deutschland eines der Länder mit den höchsten Tierschutzstandards ist, könnten solche Verlagerungen (letztendlich) mit einer Verschlechterung des Tierschutzes einhergehen.“ Und das konterkariere das eigentliche Ziel des Gesetzes.

Kathleen Gransalke



Letzte Änderungen: 15.10.2018