Funkelnde Ideen

Ralf Schreck, Laborjournal 9/2021


Editorial

(13.09.2021) Der Österreichische Wissenschaftsfonds und der Schweizer Nationalfonds möchten unkonventionelle Forschungsprojekte fördern und haben deshalb das 1.000-Ideen- beziehungsweise das Spark-Programm ins Rennen geschickt.

„Heureka – Ich habe gefunden“

Mit diesem Ausruf soll Archimedes vor mehr als zweitausend Jahren unbekleidet durch die Straßen von Syrakus gelaufen sein, nachdem er in der Badewanne das Archimedische Prinzip entdeckt hatte. Auch heutzutage nutzen viele Forscher pandemiebedingt die heimische Umgebung, um liegengebliebene Publikationen oder neue Projektideen auf den Weg zu bringen. Das geeignete Förderprogramm zur Umsetzung der Ideen zu finden, ist nicht immer einfach. Gerade hat die VolkswagenStiftung ihr langjähriges Programm „Experiment! – Auf der Suche nach gewagten Forschungsideen“ eingestellt. In anderen Ländern hingegen werden ähnliche Formate erst erprobt. Laborjournal stellt das 1.000-Ideen-Programm des Österreichischen Wissenschaftsfonds und das Programm Spark des Schweizer Nationalfonds im Detail vor.

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Foto: Pixabay/Myriams-Fotos

Editorial

Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) ist die zentrale Förderorganisation Österreichs für die Grundlagenforschung. Jährlich unterstützt der FWF rund 700 neue Projekte mit einem Volumen von rund 250 Millionen Euro. Knapp die Hälfte davon geht in Einzelprojekte, also solche mit einem einzelnen verantwortlichen Wissenschaftler. Die andere Hälfte ist verschiedenen Maßnahmen vorbehalten – wie Verbundforschung, Internationalisierung, Nachwuchs- und Frauenförderung oder für Auszeichnungen wie den mit 1,5 Millionen Euro dotierten Wittgenstein-Preis. Immerhin 2.000 Promovierende und 1.500 Postdocs werden pro Jahr über FWF-Mittel finanziert.

Gerade erst wurde das ESPRIT-Programm eingeführt, das die bisherigen Lise-Meitner-Postdoc- und Hertha-Firnberg-Wissenschaftlerinnen-Programme zusammenführt. Mit einer auf drei Jahre verlängerten Laufzeit, mit einem Gehalt für die Projektleitung sowie maximal 25.000 Euro projektspezifischer Kosten und ganzjähriger Einreichung sollen Wissenschaftstalente bis zu fünf Jahre nach Promotion gefördert werden. Leider wird hier die im Vergleich zur Summe der bisherigen Programme 30-prozentige Budgetsteigerung bereits durch die Neuerungen aufgefressen, sodass zukünftig insgesamt weniger Forschende profitieren werden. Auch sonst ist die finanzielle Lage beim FWF nicht so rosig. Aufgrund von Mittelknappheit sind bereits einige Maßnahmen auf Eis gelegt, darunter auch die direkte Unterstützung von Promovierenden. Eine zukünftige signifikante Steigerung des Gesamtetats ist aktuell auch nicht in Sicht.

Frischer Wind im Land der 1.000 Ideen

Frischen Wind verspricht man sich beim FWF von der soeben gestarteten Exzellenzinitiative „excellent=austria“. Sie wird durch Sondermittel der Bundesregierung und einen mit vierzig Prozent doch recht happigen Eigenanteil der geförderten Forschungseinrichtungen finanziert. So sollen sogenannte Clusters of Excellence mit jeweils bis zu siebzig Millionen Euro über zehn Jahre gefördert werden. Weitere zentrale Säulen von excellent=austria sind Programme zur Unterstützung von Forschungsfeldern mit besonders hohem Zukunftspotenzial und zur Gewinnung von Spitzenforschern aus dem Ausland (Austria Chairs of Excellence).

Mit der etwas gewagten Aussage „Wer eine Vision hat, geht nicht zum Arzt, sondern zum FWF“, verkündete der Wissenschaftsfonds vor zwei Jahren den Start des 1.000-Ideen-Programms. Im Fokus stehen hier laut FWF unkonventionelle, kühne und visionäre Forschungsideen außerhalb des gängigen Wissenschaftsverständnisses. Das neue Pilotprogramm soll eine bestehende Förderlücke bei der Hochrisikoforschung des FWF schließen. Vorgesehen sind zunächst drei Ausschreibungen bis 2021 mit nachfolgender Evaluierung des Programms. Mit dem Fördervolumen von jeweils rund drei Millionen Euro können pro Runde zwischen 20 und 25 Ideen gefördert werden.

Zielgruppe des 1.000-Ideen-Programms sind promovierte Forscherinnen und Forscher, unabhängig vom Karrierestatus. Antragsberechtigt sind somit alle – vom frisch promovierten Nachwuchs bis hin zum Nobelpreisträger. Das Projekt muss an einer österreichischen Forschungseinrichtung durchgeführt werden, die den englischsprachigen Antrag auch formal stellt. Weitere Voraussetzung sind internationale wissenschaftliche Publikationen, die im Web of Science, in Scopus oder der Directory of Open Access Journals gelistet sein sollten.

Der Antragsteller muss außerdem zumindest zu fünfzig Prozent an der beantragenden Forschungsstätte für die gesamte Projektdauer angestellt sein. Mit einem Antragsumfang von maximal sieben Seiten verzichtet das FWF auf die in anderen Programmen üblich gewordenen Seitenumfänge im zwei- bis dreistelligen Bereich. Gefordert sind eine allgemeinverständliche Zusammenfassung, eine Projektbeschreibung mit Stand der Technik, Angaben zur Projektumsetzung sowie eine Eigeneinschätzung des Risikos und des möglichen „Impacts“ der Idee.

Alle weiteren Dokumente gehen nur der Geschäftsstelle des FWF, nicht aber den Gutachtern zu, darunter Finanzplan, Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Forschungsleistungen, Erklärung zur Publikationsleistung und Promotionsnachweis.

Ob es das Ziel des FWF war, pro Ausschreibung oder in den ersten drei Runden zusammen 1.000 Anträge mit revolutionären Ideen zu erhalten, ist nicht bekannt: In der ersten Runde gingen 400, in der zweiten Runde 270 Anträge ein, von denen sich 24 beziehungsweise 22 durchsetzen konnten, also durchschnittlich sieben Prozent. Auch wenn sich der Antragsaufwand in Grenzen gehalten hat, ist die geringe Förderquote für viele Antragsteller sicherlich eine Enttäuschung und motiviert nur wenig, sich an weiteren Ausschreibungen zu beteiligen. Erfolgreiche Anträge werden mit maximal 150.000 Euro belohnt, die relativ flexibel, also auch für eine bis zu 50-prozentige Teilfinanzierung der eigenen Stelle über eine Projektlaufzeit von bis zu zwei Jahren verwendbar sind.

Wesentliche Begutachtungskriterien der 1.000-Ideen-Anträge sind Originalität, Umsetzbarkeit und transformatives Potenzial. Die mehrstufige Begutachtung dauert circa fünf Monate. Auf jeder Stufe erfolgt eine Reihung, und nur die bestgereihten Anträge werden auf der nächsten Stufe erneut bewertet, bis sich auf der letzten Stufe die Anträge nach objektiven Kriterien nicht mehr weiter differenzieren lassen – also Äpfel mit Birnen verglichen werden. Die Evaluierung erfolgt im Doppelblind-Verfahren: Die Identität der Antragsteller ist den Gutachtern nicht bekannt und umgekehrt. Dies wird durch anonymisierte Anträge umgesetzt, die keine direkten Rückschlüsse auf Antragsteller, dessen Karrierestufe, beteiligte Forschungseinrichtungen oder Kooperationspartner zulassen. Ebenso erfolgen Ablehnungen mit kurzen standardisierten Formulierungen ohne individuelles Feedback.

Nach Eingang der Anträge beim FWF erfolgt zunächst ein formaler Check durch die Geschäftsstelle. Bei der ersten inhaltlichen Prüfung durch das wissenschaftliche FWF-Kuratorium wird ein Teil der Anträge bereits ausgesiebt. Im nächsten Schritt werden die Anträge durch zwei Mitglieder der internationalen 1.000-Ideen-Jury, einem zwanzigköpfigen Gremium unter Leitung von James Kirchner von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich auf Herz und Nieren geprüft. In der finalen Gutachtersitzung erhält ein Teil der Anträge nach intensiver Diskussion das Prädikat „förderungswürdig“. Aus diesen wählt die Jury dann maximal zwölf Anträge zur Förderung aus.

Wie bei der VolkswagenStiftung hat jedes Jurymitglied zusätzlich eine Wildcard, durch die ein Antrag auch gegen den Willen anderer Jurymitglieder gefördert werden kann. Danach werden aus den „förderungswürdigen“ Anträgen weitere zwölf Anträge per Los zur Förderung ausgewählt. Das ganze Prozedere ist im richtigen Leben noch etwas komplizierter als zuvor beschrieben. Laut Aussage der Programmmanagerin Tina Olteanu beim FWF geht es aber auch nicht einfacher, ohne dass es zu Qualitätseinbußen führt.

Stichtag: November 2021

Der zunächst letzte Einreichungstermin im 1.000-Ideen-Programm ist im November 2021 geplant. Änderungen sind laut FWF für die dritte Ausschreibung nicht vorgesehen. Auch die standardisierte Ablehnung an erfolglose Antragsteller wird beibehalten, um das Verfahren nicht zu sprengen, soll aber bei einer Fortführung des Programms erneut diskutiert werden. Was danach kommt, hängt sicherlich neben den Ergebnissen der Evaluierung auch von der Entwicklung des FWF-Budgets ab. Ob sich der doch hohe Begutachtungsaufwand, der signifikante Ressourcen der Geschäftsstelle, des FWF-Kuratoriums und der internationalen Jury bindet, für etwas mehr als zwanzig geförderte Anträge pro Ausschreibung tatsächlich lohnt, muss sich auch an den Ergebnissen aus den geförderten Projekten messen lassen. Aber warum sollten nur neue Ideen die Chance zur Umsetzung und nicht auch neue Förderprogramme die Möglichkeit erhalten, sich über die Jahre weiterzuentwickeln?

Nicht nur beim FWF, sondern auch beim Schweizer Nationalfonds (SNF) kommt das Los zum Einsatz. Der SNF ist wohl weltweit auch die erste Förderorganisation, bei der das Losverfahren prinzipiell in allen Förderlinien zum Einsatz kommen kann. Nachdem das Losverfahren zunächst zwischen 2018 und 2020 in der Maßnahme „Postdoc.Mobility“ getestet worden war, wurde Ende 2020 im Organisationsreglement der Passus eingeführt, dass „im Fall von nicht ausreichend vorhandenen Förderungsmitteln sachlich nicht weiter differenzierbare Gesuche durch Losziehung ausgewählt werden“ können. Dabei geht es nicht darum, Losverfahren obligatorisch in jedem Förderprogramm einzusetzen oder eine vorab festgelegte Quote von Anträgen per Los auszuwählen. Vielmehr soll das Los nur dann in Begutachtungsverfahren zum Einsatz kommen, wenn es „eng wird“, es also eine „Restmenge“ an qualitativ vergleichbaren Anträgen gibt, die sich nicht weiter objektiv unterscheiden lassen.

Und auch aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen das Los. Das schweizerische Bundesgericht äußerte sich bereits vor zehn Jahren zu den Anforderungen an Zufallsentscheide: Losverfahren, physisch wie elektronisch, sind dann zulässig, wenn alle Kandidaten gleiche Chancen haben und die Verfahren transparent und vertrauenswürdig sind. Beim SNF wird die Verlosung in Anwesenheit der Teilnehmer einer Evaluationsrunde gefilmt, das Ergebnis entsprechend dokumentiert und den Antragstellern mitgeteilt, dass sie aufgrund eines Losentscheids erfolgreich oder erfolglos waren.

Unter dem Motto „Nur die Idee zählt“ machte der SNF Mitte 2019 auf sein neues Ideenprogramm Spark aufmerksam. Die Eckpunkte von Spark sind dabei durchaus mit denen des 1.000-Ideen-Programms vergleichbar. So soll Spark die Entwicklung und Umsetzung neuer und unkonventioneller wissenschaftlicher Ansätze, Methoden, Theorien, Standards und Ideen ermöglichen. Vorarbeiten mit bereits erzielten Daten sind nicht erforderlich. Risikobehaftete Projekte sind erwünscht, aber nicht zwingend Voraussetzung für eine Förderung. Findet sich kein geeignetes Programm im Förderdschungel, so ist man laut SNF bei Spark gut aufgehoben.

Geplant waren zwei Ausschreibungen 2019 und 2020 mit Evaluierung des Programms 2021. Im Vergleich zu den 1.000 Ideen sah der SNF von Anfang an mit zehn Millionen Schweizer Franken (9,3 Millionen Euro) eine höhere Fördersumme pro Ausschreibung vor und zeigte sich auch flexibler, als in der ersten Runde mit 757 Gesuchen eine unerwartet hohe Antragszahl einging. Erfreut über die große Anzahl qualitativ hochwertiger Anträge erhöhte der SNF kurzerhand das Fördervolumen auf 27 Millionen Schweizer Franken. Damit konnte ein ungewöhnlich hoher Prozentsatz von Anträgen auch gefördert werden: 284 Gesuchen, entsprechend 38 Prozent aller Anträge, wurde eine Förderzusage erteilt.

Anonymisierung fehlgeschlagen

Bei der zweiten Spark-Ausschreibung 2020 war das Interesse mit knapp 900 Gesuchen sogar noch höher. Die hohe Förderquote der ersten Runde hatte wohl einige Goldgräber angezogen. Leider stellte sich im Rahmen der formalen Prüfung heraus, dass rund dreißig Prozent der eingereichten Projektbeschriebe nur unzureichend anonymisiert waren. So war aus den sogenannten Metadaten der elektronisch eingereichten Anträge (einsehbar unter Dokumenteigenschaften) der Name des Verfassers des Dokuments sichtbar. Der SNF überarbeitete daraufhin seine Richtlinien zur Anonymisierung und gab betroffenen Antragstellern eine zweite Einreichungschance im selben Jahr.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 101 Gesuche mit neun Millionen Schweizer Franken gefördert. Mit rund elf Prozent waren die Erfolgschancen im Vergleich zur ersten Ausschreibung deutlich geringer, und auch die Gesamtfördersumme blieb unter den ursprünglich in Aussicht gestellten zehn Millionen Schweizer Franken.

Im Vergleich zu den 1.000 Ideen gibt es bei Spark weniger Geld über eine kürzere Laufzeit. Erfolgreiche Gesuchsteller erhalten Fördermittel, in der Schweiz Beträge genannt, von bis zu 100.000 Schweizer Franken (93.150 Euro) über eine Projektlaufzeit von bis zu zwölf Monaten. Mit wissenschaftlicher Begründung kann diese jedoch auch auf bis zu 24 Monate wie beim FWF verlängert werden. Genehmigte Projekte müssen spätestens vier Monate nach Förderbescheid starten. Spark steht Forscherinnen und Forschern mit Doktorhut offen, allerdings berechtigt auch eine dreijährige hauptberufliche Forschungstätigkeit nach abgeschlossenem Studium zur Teilnahme. Doktoranden sind nicht antragsberechtigt und können auch nicht in Spark-Projekten angestellt werden. Umgesetzt werden muss das Spark-Projekt an einer Schweizer Einrichtung mit entsprechender Infrastruktur. Wird mit dem Betrag die eigene Stelle finanziert oder teilfinanziert, so muss die Einrichtung die Anstellungssituation der Antragsstellerin bescheinigen. Pro Gesuch darf es nur einen Gesuchsteller geben, der gleichzeitig „Spiritus rector“ und weisungsungebunden ist. So soll verhindert werden, dass wissenschaftliche Mitarbeiter vorgeschoben werden, um professorale Ideen auszukochen. Erfreulich ist die Zuteilung eines Globalbudgets, das ermöglicht, im laufenden Projekt die Fördermittel flexibel zu handhaben.

Auch bei Spark müssen wenige Seiten ausreichen, um die Gutachter von der Projektidee zu faszinieren: fünf Seiten Projektbeschreibung plus eine Seite Zusammenfassung plus Referenzen. Zusätzlich noch die Formalien mit Finanzplan, Erklärung zur Projektumsetzbarkeit unter Berücksichtigung der Qualifikation des Gesuchstellers und der verfügbaren Infrastruktur sowie gegebenenfalls eine Bestätigung der aufnehmenden Gastinstitution, falls für das Projekt die Einrichtung gewechselt wird. Wichtig auch die Selbstdeklaration, dass der Autor des Gesuchs und der Gesuchsteller ein und dieselbe Person ist.

Die Evaluierung der Anträge ist im Vergleich zum FWF deutlich schlanker und nach circa drei Monaten abgeschlossen. Auch hier erfolgt die Begutachtung in einem Doppel­blind-Verfahren durch zwei Gutachter aus einem international besetzten Gutachterpool. Auf Basis der schriftlichen Gutachten erfolgt ohne weitere Gutachtersitzungen eine Einteilung der Anträge in vier Förderprioritäten. Bei gleicher Gesamtpunktzahl sind dann die Wertungen in den Kategorien „Originalität und Neuartigkeit der Idee“ sowie „Unkonventionalität des Forschungsvorhabens“ ausschlaggebend, während Punkte aus den Kategorien „Wissenschaftliche Projektqualität“ und „Potenzial für bedeutsame Wirkungen“ nicht nochmals extra berücksichtigt werden.

Spark-Evaluierung folgt

Aktuell gibt es keine weitere Spark-Ausschreibung, da das Programm nach zwei Ausschreibungen evaluiert werden soll. Laut Sylvia Jeney, der Leiterin des Bereichs interdisziplinäre Forschungsförderung beim SNF, soll die Evaluierung von Spark im Frühsommer 2022 abgeschlossen werden. Die Evaluierung wird extern durchgeführt, erste Ergebnisse gibt es noch nicht. Dabei steht die Evaluierung der Wirkung der Projekte nicht im Fokus, da viele Projekte erst kürzlich abgeschlossen worden sind beziehungsweise noch laufen. Einige Daten zu Projekten und Antragstellern wurden jedoch schon erhoben und präsentiert. So verteilten sich die Gesuche der ersten Runde relativ gleichmäßig auf Biologie/Medizin (40 Prozent), Geistes-/Sozialwissenschaften (28 Prozent) sowie Mathematik/Natur- und Ingenieurwissenschaften (32 Prozent). Die Mehrheit der Gesuchsteller war unter vierzig Jahre alt, und 85 Prozent hatten noch keine Professur inne. Knapp 75 Prozent der Gesuchsteller hatte zum ersten Mal beim SNF Finanzmittel beantragt.

Ein ähnliches Bild auch bei der zweiten Ausschreibung: Der Frauenanteil betrug hier 39 Prozent und rund 58 Prozent der Gesuchsteller waren unter vierzig Jahre alt. Rund 88 Prozent hatten noch keinen Professorentitel und circa 70 Prozent noch nie Geld vom SNF erhalten.

Insgesamt scheint das Förderprogramm Spark seine Ziele zu erfüllen: Der wissenschaftliche Nachwuchs wird ermutigt, eigenständig Projektideen zu formulieren und niedrigschwellig in die Fördermittelbeantragung einzusteigen.







Die deutsche Immunologin Kerstin Bellaire-Siegmund untersuchte in ihrem 1.000-Ideen-Projekt Geschlechtsunterschiede bei Tumorerkrankungen an der Medizinischen Universität Innsbruck:

„Das 1000-Ideen-Programm bietet eine einzigartige Chance, Fördergelder für Projekte einzuwerben, die auf einer innovativen Idee anstatt auf erhobenen Daten basieren. Dadurch haben wir die Möglichkeit bekommen, unser Projekt ‚Sox matters!‘ anzugehen, das für andere Förderungen noch nicht weit genug fortgeschritten war. Toll fand ich, dass durch die anonymisierte Begutachtung der Fokus wirklich auf der Qualität des Projektes und nicht dem bisherigen CV des Antragstellers lag.“



Der Österreicher Markus Muttenthaler ist Professor am Institut für Biologische Chemie der Universität Wien sowie Fellow am Institute of Molecular Biology der University of Queensland. Im Rahmen des 1.000-Ideen-Programms suchte er nach Tiergiften, mit deren Hilfe Wirkstoffe die Blut-Hirn-Schranke überwinden:

„Ich finde die FWF-1.000-Ideen-Initiative sehr gut, da sie spezifisch innovative High-Risk-High-Gain-Projekte fördert. Das Funding reicht aus, um Proof-of-Concept-Daten zu generieren, die wiederum wichtig sind für größere Anträge wie European-­Research-Council-Grants, wo Innovation, aber auch Machbarkeit wichtig sind. Somit werden neue und wichtige Forschungsrichtungen erschlossen und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs verbessert.“