Editorial

Freigeister und Querdenker gesucht

VolkswagenStiftung
von Ralf Schreck, Laborjournal 04/2018


Mit knapp 150 Millionen Euro Fördervolumen pro Jahr hat sich die VolkswagenStiftung zu einer der renommiertesten Stiftungen Europas gemausert. Programme wie die „Freigeist-Fellowships“, „Experiment! – Auf der Suche nach gewagten Forschungsideen“ oder „Offen – für Außergewöhnliches“ stehen gleichermaßen für Ausrichtung und Anspruch der Stiftung. Aufgrund hoher Anforderungen an die wissenschaftliche Qualität und stark gestiegener Nachfrage sind die Hürden für einen erfolgreichen Antrag indes recht hoch.

Seit mehr als fünfzig Jahren hat sich die VolkswagenStiftung mit Sitz in Hannover der Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre verschrieben. Rund 5 Milliarden Euro Fördergelder wurden in dieser Zeit bereits ausgeschüttet. Die Stiftung bietet ein vielfältiges Portfolio an Maßnahmen. Diese reichen von der Individualförderung für geflohene Wissenschaftler, Postdocs und Professuren über Forschungs- und internationale Kooperationsprojekte in zeitlich befristeten Schwerpunkten bis hin zur Unterstützung von Promotionskollegs und Veranstaltungen. Augenmerk liegt auch auf der Förderung von Forschung in Museen, Forschungsinfrastruktur oder Nischenfächern.


Hier werden unter anderem Freigeister und Außergewöhnliches verwaltet: Geschäftsstelle der VolkswagenStiftung in Hannover-Döhren
Foto: Bernd Schwabe Hannover

Dabei sieht sich die Stiftung als Impulsgeber, der die Umsetzung risikoreicher Ideen ermöglicht, Förderbedarfe erkennt, zukunfts­trächtige Forschungsfelder auch außerhalb des Mainstreams anstößt und neue Förderformate ausprobiert. Gemäß dem Stiftungs-Leitmotiv „Grenzen überschreiten“ wird dies häufig auch durch die Förderung interdisziplinärer Ansätze umgesetzt. Ein Beispiel hierfür ist das neue Programm „Leben? – Ein neuer Blick der Naturwissenschaften auf die grundlegenden Prinzipien des Lebens“.

Viele Ausschreibungen sind fächer- und themenoffen. Mehr als die Hälfte der Mittel in der allgemeinen Forschungsförderung geht in die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sowie ein knappes Drittel in die Medizin und Biowissenschaften. Nachfolgend stellen wir zwei Programme der VolkswagenStiftung vor, die unmittelbar nach wichtigen Karriere­schritten greifen: Die Freigeist-Fellowships für Frischpromovierte sowie die 2018 erstmals ausgeschriebene Initiative „Momentum – Förderung für Erstberufene“.

Freigeist-Fellowships

Immanuel Kant warnte bereits 1786 vor der Freigeisterei als einer „Freiheit im Denken, die unabhängig von jeder Vernunft sich selbst zerstört“. Etwas später bezeichnete Friedrich Nietzsche den Freigeist als eine „Sorte Mensch, die nur von ihresgleichen erkannt werden kann und von den Zeitgenossen missverstanden oder sogar verachtet wird”.

Heutzutage sind die Freigeister nicht länger die amoralischen Gesellen, die sich fernab von jedweder Konvention verhalten. Daher hatte die VolkswagenStiftung im Jahr 2012 auch kein Problem mit der Namensgebung, als sie die Freigeist-Fellowships etablierte. Ehemals eigenständige Maßnahmen wie die Dilthey-Fellowships für Geisteswissenschaftler oder die Schumpeter-Fellowships wurden in das neue Programm überführt.

Ein Freigeist ist nach der Definition der VolkswagenStiftung „eine Forscherpersönlichkeit, die eine eigene Idee verfolgt, indem sie neue Wege beschreitet, Freiräume nutzt und Widerstände überwindet“. Ist das nur eine Idealvorstellung oder nicht etwa auch ein Anspruch, den jeder Wissenschaftler zumindest teilweise haben sollte? Doch die VolkswagenStiftung legt noch eins drauf: Sie möchte „herausragende Nachwuchswissenschaftler dabei unterstützen, visionäre, risikobehaftete und zwischen etablierten Forschungsfeldern liegende Vorhaben umzusetzen und ein eigenständiges Forschungsprofil zu entwickeln“.

Das ist ein hoher, aber auch kein neuer Anspruch, mit dem die Stiftung versucht, sich von den Exzellenzprogrammen anderer Förderer abzuheben. Seit der ersten Ausschreibung der Freigeist-Fellowships stieg die Anzahl der Bewerbungen stetig auf zuletzt knapp 200 an. In den vier abgeschlossenen Ausschreibungsrunden wurden bisher rund 45 Fellows gekürt, darunter etwa ein Drittel Frauen. Die Chancen auf eine Fellowship lagen in der Vergangenheit zwischen fünf und zehn Prozent. Zielgröße der Stiftung sind etwa 10 bis 15 neue Fellowships pro Ausschreibung. Wenn die Gutachter doch an Qualität und Originalität zweifelten, wurde in der Vergangenheit auch mal weniger gefördert – wie zum Beispiel in der zweiten Ausschreibungsrunde, als nur acht Anträge durchgingen.

Millionengeschäft

Freigeist-Fellows erhalten von der Stiftung bis zu einer Million Euro für die ersten fünf Jahre. Eine Anschlussfinanzierung für bis zu drei weitere Jahre mit maximal 400.000 Euro kann im vierten Jahr nach positiver Begutachtung beantragt werden. In den Antrag einschließen kann man: die Stelle des Fellows nach der an der Institution üblichen Entgeltgruppe in Anlehnung an den Tarifvertrag der Länder TV-L (zirka 86.000 bis 90.000 Euro), zusätzliche Stellen für Postdocs (zirka 65.000 Euro) und Doktoranden (zirka 42.250 Euro) sowie Sach- und Reisemittel. Ein Paket mit Angeboten für Chancengleichheit, Auslandsaufenthalte, Kommunikation oder Medientraining gibt es noch oben drauf.

Die aufnehmenden deutschen Institutionen – Hochschulen aber auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen – stellen einen Mentor und die Grundausstattung für den Freigeist. Überdies leisten sie zusätzlich zum Stiftungsanteil einen bis zu fünfzigprozentigen Eigenanteil an den direkten projektbezogenen Kosten des Fellows. Bei Gewährung einer Verlängerung wird erwartet, dass dem Fellow eine reelle berufliche Perspektive geboten wird – wie zum Beispiel Festanstellung oder Professur.

Neben der institutionellen Ein- und Anbindung des zukünftigen Fellows sind folgende formale Voraussetzungen für eine Bewerbung zu erfüllen: Zunächst eine abgeschlossene Promotion, deren Datum der Prüfung im Verhältnis zur Bewerbungsfrist im Freigeist-Programm mindestens ein Jahr und maximal vier Jahre zurückliegt; sowie ein Wechsel des Ortes und akademischen Umfeldes, der spätestens mit Aufnahme der Förderung zu vollziehen ist. Des weiteren ein Auslandsaufenthalt, der, sofern er noch nicht erfolgt ist, mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren auch in die Fellowship integriert werden kann. Keinerlei Einschränkungen bestehen hinsichtlich der Nationalität des zukünftigen Fellows.

Das beantragte Vorhaben sollte sich deutlich vom Thema seiner Doktorarbeit absetzten. Eine Rückkehr in das personelle oder institutionelle Arbeitsumfeld der Doktorarbeit ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Ist der Postdoc bereits Nachwuchsgruppenleiter oder Juniorprofessor, so muss er leider seine Stelle aufgeben, so dass er sich voll auf das Freigeist-Projekt konzentrieren und die Stiftung die zukünftigen Erfolge des Fellows für sich vermarkten kann. Damit einhergehend ist auch die Kofinanzierung bestehender Nachwuchsgruppen ausgeschlossen.

Inspiration oder Transpiration?

Der US-Erfinder und Unternehmer Thomas Alva Edison wird mit dem Spruch „Genie ist ein Prozent Inspiration und 99 Prozent Transpiration“ in Verbindung gebracht. Der Antrag auf eine Freigeist-Fellowship erfordert ebenfalls die eine oder andere geniale Idee, aber eben auch harte Arbeit. Für einen Nachwuchswissenschaftler, der hier einen seiner ersten Anträge einreicht, sicherlich kein leichtes Unterfangen. Der zukünftige Fellow muss innovative Konzepte mit Durchbruchpotential entwickeln und in schöne Worte verpacken. Das erfordert ein gehöriges Maß an Formulier- und Fabulierkunst und die richtige Flughöhe zwischen Wissenschaft und Science Fiction. Und das können auf dieser Karrierestufe nur wenige. Aber Genies sind ja sowieso rar, und die Stiftung möchte ja auch nur die Besten der Besten fördern.

Der Antrag erfolgt in englischer Sprache und enthält eine einseitige Eigeneinschätzung „Warum Freigeist?“. Der erforderliche zeitliche Aufwand und Umfang zur Antragstellung erscheint im Hinblick auf die zu erwartende Fördersumme und den möglichen Renommeezuwachs angemessen. Bei Ablehnung können Teile des Antrags für weitere Antragstellungen auch im internationalen Kontext recycelt werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig mit Antrag und Vorstellung ausgesuchter Anträge vor einer Gutachterkommission der Stiftung. Rund fünf Monate nach der Einreichung werden die Anträge aussortiert, die vor den Argusaugen der ausgewiesenen Gutachter keine Gnade gefunden haben. Nach etwa neun Monaten ist die finale Förderentscheidung getroffen. Ablehnungen werden, wie es heute leider immer öfter der Fall ist, nicht begründet und erneute Bewerbungen nicht zugelassen. Die Stiftung empfiehlt eine Kontaktaufnahme mit Motivationsschreiben vor der Antragstellung. Die nächsten Einreichungstermine sind der 11. Oktober 2018 und der 10. Oktober 2019.

Einmal Freigeist, immer Freigeist?

Kreative Köpfe, die originelle Ideen relativ ungestört durch nervige Studierende oder nicht enden wollende Fakultätssitzungen beackern, kann der Wissenschaftsstandort Deutschland wahrlich gebrauchen. Die VolkswagenStiftung bietet hierfür eine zeitlich befristete „Heimat“ an. Die Identifizierung zweier Handvoll Fellows pro Ausschreibung aus rund zweihundert Anträgen ist sicherlich keine einfache Aufgabe für die Gutachter der Stiftung.

Der Erfolg der Freigeist-Fellows hängt dabei maßgeblich von ihrer gelungenen Integration an der jeweiligen Einrichtung ab. Nur wenige Fellows sind bisher an außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie Helmholtz- und Leibniz-Instituten gestrandet, hingegen mehr als 80 Prozent an Hochschulen. Sind sie dort mit nur zwei bis vier Semesterwochenstunden in der Lehre eher „Paradiesvögel“ oder Nachwuchsgruppenleiter auf Augenhöhe? Wie groß sind im Vergleich zu anderen Nachwuchsprogrammen ihre Chancen auf eine Professur oder eine permanente Wissenschaftlerstelle nach Auslaufen der Förderung? Was wird aus den Freigeist-Fellows, wenn sie den durch die Stiftung ermöglichten Freiraum verlassen müssen?

Die Zukunft wird es zeigen. Konkrete Projekte der Freigeist-Fellows werden auf den Internetseiten der VolkswagenStiftung unter der Rubrik „Die aktuellen Freigeist Fellows“ vorgestellt. Auf Laborjournal online (www.laborjournal.de) ist ein Interview zum Thema mit Elmar Behrmann, einem Freigeist aus der ersten Ausschreibungsrunde, zu finden.

Professuren im Doppelpack

Gleich zwei neue Initiativen, die Professuren unterstützen, brachte die VolkswagenStiftung im letzten Jahr auf den Weg: Lichtenberg-Stiftungsprofessuren und „Momentum“.

Die Lichtenberg-Stiftungsprofessuren lösen künftig die Lichtenberg-Professuren ab, die seit 2002 schon 58 Mal vergeben wurden. Im aktuellen Jahr 2018 können zum letzten Mal Lichtenberg-Professuren (Einreichungsfrist 5. Juni), als auch zum ersten Mal Lichtenberg-Stiftungsprofessuren (jederzeit ohne Stichtag) beantragt werden. Die Förderung erfolgt im Dreiklang durch die VolkswagenStiftung, den Deutschen Stifterverband und einer Universität in Deutschland. Stiftung und Deutscher Stifterverband steuern jeweils eine Million Euro zum Stiftungskapital bei. Die Institution, an der die Professur angesiedelt ist, muss mindestens drei weitere Millionen Euro zur Verfügung stellen beziehungsweise externe Mittelgeber dafür finden.

Mit der demnach doppelten Summe eines Gottfried Wilhelm Leibniz-Preises der DFG oder eines ERC Advanced Grants lässt sich wirklich was bewegen! Mit dem neuen Programm möchte die VolkswagenStiftung die Universitäten zu verstärktem Fundraising anstiften und ihnen gleichzeitig ein neues strategisches Instrument an die Hand geben, um hochkarätige Professorinnen und Professoren gewinnen zu können.

In letzter Zeit wurde schon an anderen Stellen genug über Sinn und Unsinn von Stiftungsprofessuren, insbesondere auch aus der Wirtschaft diskutiert: Zum Beispiel im Zusammenhang mit den zwanzig Lebenszeit-Stiftungsprofessuren, die die Stiftung des Lidl Gründers der TU München zur Verfügung stellte. Lassen wir es heute mal dabei. Mehr Details zu den neuen Stiftungsprofessuren gibt es unter www.volkswagenstiftung.de.

Moment mal!

Viel interessanter für die Laborjournal-Leserschaft ist das neue Programm „Momentum – Förderung für Erstberufene“. Wer erwartet hat, dass hier klassische Forschungsprojekte, Doktoranden oder Tenure-Track-Professuren gefördert werden, wird enttäuscht. Auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Neuberufene, die an zwei Institutionen wie Universität plus Fraunhofer oder Leibniz-Institut heimisch sind, gehen diesmal leer aus. Hinsichtlich Nationalität und Fachzugehörigkeit des Antragstellenden gibt es indes keine Beschränkungen.

Zudem sind Papierberge passé, zentraler Bestandteil eines Momentum-Antrages ist ein fünfseitiges Strategiekonzept. In diesem – wer hätte es gedacht? – soll dargestellt werden, wie der Antragsteller gedenkt, durch Perspektiverweiterung zukünftig wissenschaftliche Durchbrüche zu erzielen.

Die formellen Voraussetzungen für eine Förderung legen fest, dass der Antragsteller seit drei bis fünf Jahren auf einer Lebenszeitprofessur an einer deutschen Universität sitzt. Dann weiß er bereits, wie der Hase so läuft, hat die ersten längeren Frustrationsphasen hinter sich und ist bereit für eine Frischzellenkur. Die bekommt er von der Stiftung. Mit bis zu einer Million Euro fördert sie in einem 5- bis 7-Jahreszeitraum die inhaltliche und strategische Weiterentwicklung der Professur in Forschung und/oder Lehre. Dafür gibt es beispielsweise Mittel für wissenschaftliches Personal, Lehrvertretung oder technische Unterstützung, für Geräte bis 200.000 Euro, für Sachmittel, Auslandsaufenthalte, Wissenschaftskommunikation und Entwicklung neuer Lehrformate. Die Universität muss die Grundfinanzierung sowie einen substanziellen Eigenbeitrag stemmen – und zudem begründen, dass das strategische Konzept des Antragstellers zur Strategie der Fakultät beziehungsweise der Universität passt und sich demnach alle Beteiligten durch die Förderung weiterentwickeln. Pro Runde sollen bis zu acht Konzepte gefördert werden. Die ersten Antragsfristen sind der 6. Juni 2018, der 5. Juni 2019 und der 2. Juni 2020.

Zu guter Letzt: Lack ab?

Manch potentieller Antragsteller wird sich nach diversen Skandalen beim Namensgeber der Stiftung fragen, ob und wie sich diese auf Renommee und Förderaktivitäten der Stiftung auswirken. Vielen sind die Zusammenhänge zwischen der Volkswagen AG als Automobilbauer und der VolkswagenStiftung nicht bekannt. Die VolkswagenStiftung ist zunächst keine Unternehmensstiftung sondern eine gemeinnützige wissenschaftsfördernde Stiftung des öffentlichen Rechts. Daher sitzt heute auch nur noch ein VW-ler, der Leiter der Auto­Uni Jürgen Leohold, im 14-köpfigen Kuratorium der Stiftung.

Die Umwandlung der Volkswagen GmbH in eine Aktiengesellschaft beendete 1959 den Nachkriegsstreit zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen über die Besitzverhältnisse bei VW. 60 Prozent der Aktien wurden an Private veräußert, je 20 Prozent gingen an Land und Bund – wobei der Bund zwischenzeitlich seine Anteile verkauft hat. Privatisierungserlöse und Aktiengewinne der zunächst bei Bund und Land verbliebenen Aktien gingen in die 1961 neugegründete Stiftung Volkswagenwerk ein. Heute verfügt die VolkswagenStiftung über ein solides Stiftungskapital von rund 3,1 Milliarden Euro.

Zum Teil von VW-Aktie abhängig

Mit der Gründung wurden damals zwei Fördertöpfe festgeschrieben: Ein Topf für allgemeine Förderzwecke und der Topf des sogenannten „Niedersächsischen Vorab“. Die Vorab-Mittel, die im mehrjährigen Schnitt knapp 40 Prozent der Gesamtförderung der Stiftung ausmachen, sind dem Land Niedersachsen vorbehalten. Hierzu gibt es jährlich einen Verwendungsvorschlag der niedersächsischen Landesregierung.

Die Höhe der Vorab-Mittel ist zumindest teilweise von den Gewinnen der landeseigenen VW-Aktien abhängig. Das machte sich dann auch 2016 bei der Fördermittelausschüttung bemerkbar, als die Dividende der VW-Aktie für das Jahr 2015 aufgrund der Dieselaffäre nach einem Vorjahreshoch von 4,86 Euro auf 0,17 Euro absackte. Trotz Diskussion über die Finanzierung von Nachrüstsätzen und weiteren drohenden Schadenersatzforderungen geht es bei Volkswagen aber längst wieder nach oben – und die VolkswagenStiftung freut sich über den Mittelzufluss.




Der Mediziner Christos Ganos ist seit 2016 Freigeist-Fellow der Volkswagen­Stiftung. Er forscht seit Kurzem an der Klinik für Neurologie der Charité über Bewegungsstörungen. Christos Ganos: „Durch die Freigeist-Fellowship der VolkswagenStiftung ist es mir nach meiner Rückkehr aus England möglich, in Deutschland meine wissenschaftliche Tätigkeit weiterzuführen – parallel zum ärztlichen Beruf. Zudem sind der Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Freigeist-Fellows sehr produktiv und bereichernd. Dafür bin ich der VolkswagenStiftung und dem betreuenden Team des Freigeist-Programmes sehr dankbar.“





Last Changed: 04.04.2018