Editorial

Promotionsnoten – warum wir uns von ihnen verabschieden sollten

Von Martin Mann, Berlin und Martin Grund, Leipzig


(15.07.2019) Promotionsnoten können entscheidend für wissenschaftliche Karrieren sein. Entsprechend sollte die Vergabe der letzten Zensur im akademischen System valide und objektiv erfolgen.

Essays
Illustr. : iStock / MHJ

„Nach wie vor ist in vielen Fächern die Notenverteilung an den verschiedenen Universitäten im selben Fach so unterschiedlich, dass es schwer fällt, an die Einhaltung von Fachstandards zu glauben. Und in manchen Fächern (wie etwa den Wirtschaftswissenschaften) ist der Anteil der summa-Promotionen [Anm.: Bestnote] so hoch, dass das Prädikat jeden Aussagewert verliert“ [1]. Das Urteil des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) trifft ins Mark des hierzulande gängigen und über Jahrhunderte etablierten Benotungssystems von Doktorarbeiten. Und es wirft die Frage auf, ob die derzeitige Bewertungspraxis überhaupt aussagekräftig, gerecht und für die Wissenschaft tauglich ist.

Typischerweise werden hierzulande Promotionen nach Abgabe der schriftlichen Arbeit und Bestehen einer mündlichen Prüfung in einem mehrstufigen System bewertet: summa cum laude (mit Auszeichnung), magna cum laude (sehr gut), cum laude (gut), rite (genügend) oder non sufficit (nicht genügend). Insgesamt fehlt in Deutschland eine ausreichende Datengrundlage zur umfassenden Bewertung des Promotionswesens. Die Novelle des Hochschulstatistikgesetzes 2016 wird wohl erst in einigen Jahren Wirkung zeigen. Über die Promotionsnoten fällt die DZHW-Studie jedoch ein klares Urteil: Es gibt enorme Unterschiede in der Notenvergabe – und zwar in jeder denkbaren Dimension (nach Ländern, Universitäten, Disziplinen et cetera) [2].

Besonders bedenklich ist der Umstand, dass es nicht mal innerhalb einzelner Disziplinen eine vergleichbare Vergabepraxis über unterschiedliche Hochschulstandorte gibt. Eine summa cum laude in Wirtschaftswissenschaften wird beispielsweise an manchen Universitäten höchst selten vergeben, an anderen in der Mehrheit aller Fälle. Eine so willkürliche Zensurenvergabe verfehlt das Hauptziel jeder Benotungssystematik, nämlich eine objektive und vergleichbare Bewertung von Leistungen.

Einer der Gründe für die mangelnde Vergleichbarkeit ist das Fehlen von Regelungen hinsichtlich gemeinsamer Gütekriterien von Promotionsnoten – weder auf Ebene des Bundes- oder Landesrechts, noch von Fachgesellschaften oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die Definition der einzelnen Notenstufen wird in der Regel den jeweiligen Fakultäten und ihren Promotionsordnungen überlassen. Diese äußern sich häufig nicht oder nicht substanziell zu den Gütekriterien der einzelnen Notenstufen.

Statt Leistungsunterschiede in der Promotion abzubilden, erklären sich aktuell Notenunterschiede großteils durch den Hochschulstandort oder das Fach. Einheitliche Kriterien für die Notenvergabe werden sich auch nicht finden lassen, denn dafür sind Dissertationen in ihren theoretischen und methodischen Ansätzen zu unterschiedlich, Fächerkulturen zu verschieden und in sich oft hochgradig heterogen. Auch die Dissertationsformen unterscheiden sich grundsätzlich: Besonders problematisch erscheint die Vergabe einer einzelnen Note dort, wo kumulativ promoviert wird und an den jeweiligen Publikationen auch Co-Autorinnen und -Autoren beteiligt sind (manchmal sogar die Betreuerin oder der Betreuer).

Eine Zuspitzung auf eine einzelne Zensur verlangt die isolierte Betrachtung einer rein individuellen Leistung – wie sie jedoch in vielen Disziplinen angesichts kollaborativer und komplexer Forschungsprojekte nicht mehr vorzufinden ist.

Die unstandardisierte Vergabepraxis in Deutschland wird auch mit Blick ins Ausland nicht weniger problematisch. Es gibt keine internationalen Standards. Vielmehr werden in vielen bedeutenden Wissenschaftsnationen keine Promotionsnoten vergeben. Nicht selten findet sich im englischsprachigen Raum das Prinzip, nach bestandener mündlicher Prüfung Korrekturen einzufordern (Minor oder Major Revisions). Dies bietet den Vorteil, eine qualitative Aussage über die Güte der Promotionsschrift vorzunehmen und zugleich zur Verbesserung der Arbeit beizutragen. Gleichwohl droht die Gefahr, dass auf diese Weise ein Quasi-Benotungssystem mit allen hier diskutierten Nachteilen entsteht. Denn die Aufforderung zur Korrektur (geringfügig oder wesentlich) könnte nicht nur als Anreiz zur Verbesserung der Arbeit, sondern als Zensur betrachtet werden.

Weiterhin problematisch ist die in Deutschland gängige Übernahme von Promotionsgutachten durch Betreuerinnen und Betreuer. Die Professorin oder der Professor benotet also das Ergebnis der eigenen Betreuungsleistung. Hier wird zugleich betreut, bewertet und häufig auch über Beschäftigungsverträge und deren Verlängerung entschieden. Angesichts dieser dreifachen Abhängigkeit ist eine neutrale und objektive Benotung nicht gewährleistet. Hier könnte etwa der Anreiz bestehen, über die Vergabe sehr guter Noten das Image des eigenen Lehrstuhls als Talentschmiede zu pflegen oder Mehrarbeit im Austausch für eine bessere Note einzufordern. Daher sollte eine qualitative Begutachtung unabhängig von Betreuung und Beschäftigung vorgenommen werden, indem die Beurteilung externen Gutachterinnen und Gutachtern überlassen wird.

Zudem stellen die diversen Abhängigkeiten der Doktorandinnen und Doktoranden von der Note ihrer Dissertation einen Anreiz für die Gutachterinnen und Gutachter dar, sehr gute Noten zu vergeben. Hier geht es um Druckkostenzuschüsse [3], mögliche Stipendien und Preise (für die häufig das Prädikat summa cum laude Voraussetzung ist) sowie um akademische und extra-akademische Karriere­perspektiven. Ähnlich der Noteninflation im Abitur wollen Betreuerinnen und Betreuer keine Zukunftschancen verbauen und tendieren häufig dazu, das vorhandene Notenspektrum nicht auszunutzen. Entsprechend zeigt die DZHW-Studie, dass die Vergabe der Bestnote seit 2007 auf einem hohen Niveau von 20 Prozent verharrt [1, Seite 2].

All diese Gründe sprechen dafür, vom bisherigen System der Promotionsnoten abzuweichen. Eine kluge Alternative läge im Vertrauen auf die Urteilskraft und Selbstregulierung des akademischen Diskurses. Bei Publikationen und Drittmittelanträgen hat sich das transparente und unabhängige Peer-Review-Verfahren als internationaler Standard etabliert. Warum sollte es nicht auch auf Promotionen angewendet werden? Wissenschaftliche Gütekriterien wie Objektivität, Reliabilität, Validität und Repräsentativität lassen sich nicht durch eine einzige Note darstellen, sondern verlangen ein wissenschaftliches Gutachten. Dieses würde im Vergleich zum bisherigen System, bei dem die ausführliche Darstellung mitunter hinter den Wert der einzelnen Note zurücktritt, in seiner Bedeutung gestärkt. Denkbar wäre sogar, die Gutachten mit der Dissertation zu veröffentlichen, wie es derzeit in einigen Disziplinen bei peer-reviewed Artikeln erprobt wird [4].

Der Wissenschaftsrat (WR) hat bereits 2011 in einer Stellungnahme einige Problemfelder gängiger Promotionsordnungen benannt [5]. So empfiehlt er etwa eine Trennung von Betreuung und Bewertung, was sicherlich einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung des Promotionswesens darstellen würde. Ein Urteil, dem sich die Hochschulrektorenkonferenz 2012 jedoch nicht anschloss [6]. Auch kritisiert der WR die Aussagekraft von Promotionsnoten als „eingeschränkt” und plädiert dafür, die binäre Skala von „bestanden” und „mit Auszeichnung bestanden” anzuwenden [5, Seite 25]. Diese Maßnahme würde jedoch die oben dargestellten Probleme wohl kaum beheben, sondern die Unterscheidung von ausgezeichneten und nicht-ausgezeichneten Abschlüssen weiter verschärfen und Voraussetzungen für eine Zwei-Klassen-Promotion schaffen. Außerdem eignet sich eine Reduktion von vier auf zwei Benotungsstufen nicht, um die Problematik der fehlenden Standards, mangelhafter Vergleichbarkeit und mehrfachen Abhängigkeit von Betreuung und Benotung zu beheben.

Promotionsnoten sind Katalysatoren für Abhängigkeiten, es mangelt ihnen an Aussagekraft und Vergleichbarkeit, sie können gleichermaßen als Druck- und Strafinstrument wie als Gefälligkeitsbenotung missbraucht werden. Und sie entsprechen nicht der wissenschaftlichen Kultur ausführlicher Erörterung und qualitativer Bewertung. Also: Schaffen wir sie ab!

Was braucht es dafür? Vor allem mutige Fakultäten, die bereit sind, neue Wege in der qualitativen Bewertung von Promotionen zu gehen. Es braucht aber auch Doktorandinnen und Doktoranden, die sich organisieren, und andere, die sich mit ihnen solidarisieren. Allein können sie die Promotionsordnungen der Fakultäten nicht in ihrem Interesse ändern.

Zudem braucht es Gestaltungswillen in den Hochschulen und Rückenwind aus der Politik und in den Parlamenten. Die Länder könnten hier Wissenschaft gestalten und attraktive Promotionsprogramme schaffen, in denen Betreuung, Bezahlung und Begutachtung voneinander getrennt sind. Die aktuellen Fälle von Machtmissbrauch zeigen, dass hier entschiedenes Handeln bitter nötig ist. Und nicht zuletzt wird diese Attraktivität darüber entscheiden, wer sich im internationalen Wettbewerb um die besten Ideen durchsetzt. Das eigenwillige und international nicht anschlussfähige Benotungssystem ist sicherlich ein Nachteil für den Wissenschaftsstandort Deutschland.

Von einer notenfreien Begutachtung würden alle profitieren. Die Doktorandinnen und Doktoranden, weil sie ungerechter Behandlung vorbeugt und einen möglichen Handel mit Noten verhindert (so etwa der Tausch eines zusätzlichen Artikels für eine bessere Note). Die Gutachterinnen und Gutachter, weil sie sich auf den Kern ihrer Tätigkeit konzentrieren können, nämlich der qualitativen Beurteilung von wissenschaftlichen Leistungen – unabhängig von der Implikation von Noten auf Stipendien, Preise und ganze Karrieren. Und schließlich würde auch die Wissenschaft gewinnen, indem sie sich international anschlussfähiger macht, den Ursprung unnötiger Konflikte abschafft und das Wesentliche ins Zentrum rückt: Den Gewinn neuen Wissens und den Wettbewerb um die bahnbrechendsten Ideen.



Referenzen

[1] Hornbostel, Stefan; Johann, David (2017): Summa cum laude. Promotionsnoten in Deutschland. Forschung und Lehre 5/2017. Online verfügbar: http://www.forschungsinfo.de/Publikationen/Download/Hornbostel_Johann2017.pdf

[2] http://www.forschungsinfo.de/promotionsnoten

[3] Beispiel bei der VG Wort: https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/Hinweis-_und_Merkblatt_2018.pdf

[4] Allgemein zum offenen Peer-Review-Verfahren: https://ag-openscience.de/open-peer-review/

[5] Wissenschaftsrat: Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion – Positionspapier (Drs. 1704­11). Halle 2011. http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1704­11.pdf (S. 24).

[6] Hochschulrektorenkonferenz: Zur Qualitätssicherung in Promotionsverfahren. Bonn 2012. https://www.hrk.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Empfehlung_Qualitaetssicherung_Promotion_23042012.pdf (S. 6 ff).



Zu den Autoren

Martin Mann studierte Germanistik und Soziologie und promovierte an der LMU München. Er leitet die Stabsstelle Personalentwicklung und Forschungsförderung am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.

Martin Grund ist Doktorand am Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig. 2016 war er Sprecher aller Doktorandinnen und Doktoranden in der Max-Planck-Gesellschaft und hat 2017 das Netzwerk N² mitgegründet, in dem sich außeruniversitär Doktorandinnen und Doktoranden organisieren.

Beide engagieren sich seit 2018 als Mitgründer im Netzwerk für Wissenschaftspolitik in der SPD.


Letzte Änderungen: 15.07.2019