Die Entfesselung der Wissenschaft

(17.08.2021) Regulatorische und bürokratische Zwänge hemmen die Grund­lagen­forschung Nur wenn alle Forscher mitmachen, lassen sich die Fesseln lösen.
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Editorial

Ist es Staunen oder Entsetzen des Gesprächs­partners? Auf dem Sofa im Büro eines Bundestags­abgeordneten sitzend hatte ich eben die Notwendigkeit betont, die Wissenschaft in Deutschland und Europa zu entfesseln, um die Zukunft erfolgreich zu gestalten. Es scheint, als vermute mein Gegenüber eine unmoralische oder gesetz­widrige Forderung. Nein, das war nicht gemeint. Der Biologen­verband VBIO hatte eben ein Positionspapier zur Bedeutung der Grundlagen­forschung veröffentlicht. Meine Forderung bezog sich auf die notwendige Anerkennung und Wertschätzung der Grundlagen­forschung als wesentliche Basis zur Lösung unserer Zukunfts­aufgaben.

Das Gespräch liegt zwei Jahre zurück. Seitdem treiben mich Gedanken um, wie die notwendige Unbe­schwertheit und stimulierende Forschungs­atmosphäre wieder­gewonnen werden kann – und damit auch die vielbeschworene Freiheit der Forschung hierzulande. Gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes gilt: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“ – aber wie sieht die Realität aus? Einerseits beschränken zunehmend regulatorische, administrative und bürokratische Zwänge den wissen­schaftlichen Hand­lungsraum. Andererseits gibt es einen gesellschaftlich akzeptierten oder zumindest nicht vehement dementierten Argwohn gegenüber wissen­schaftlichen Erkennt­nissen und Akteuren bis hin zu offener Fortschritts­feindlichkeit. Da gewinnt der Titel des Spiegel-Leitartikels „Bloß keine Experimente“ ein zweites Gesicht [1].

Editorial

Methodisch-konzeptionell erleben wir heute nahezu paradiesische Zustände. Die Vielfalt und Multi­parallelität von Messverfahren sowie deren Empfindlichkeit sind phänomenal – gleichzeitig erleichtern Computational Biology und künstliche Intelligenz das Betreten neuen wissen­schaftlichen Terrains. Niemand wünscht sich Bedingungen zurück, wie sie vor dreißig oder vierzig Jahren zu finden waren. Pipetten­spitzen waren ein Goldschatz, den man spülte und wieder­verwendete, Lösungen wurden mit dem Mund pipettiert, Radio­aktivität in zwei Meter Entfernung vom Mini­schreibtisch mit Kaffeetasse eingesetzt und der erste Computer des Instituts durfte nur von zwei Personen genutzt werden. Der milde Vorwand des schon damals existenten Sicherheits­beauftragten, die Sammlung der leeren, vormals alkoholhaltige Getränke beinhaltenden Flaschen auf der obersten Ebene des Laborregals solle doch bitte verkleinert werden, wurde fröhlich ignoriert. Papers wurden an der Schreib­maschine geschrieben, in Papierform eingereicht, per Brief vom Editor zu den Gutachtern verschickt, und die Proofs hatten den Charme der alkoholischen Matrizen­abzüge, auf denen in der Schule Schulaufgaben, altdeutsch für Klausuren, ausgeteilt wurden. Nein, diese Zeiten sind glücklicher­weise vorbei und überall Labor­standards etabliert.

Problematisch und wissen­schaftsschädlich sind andere Zwänge, die den Forschenden hemmen, beschränken und schaden. Sie sind der Anlass, nach Entfesselung zu rufen. Und sie tangieren die meisten von uns, und allemal unsere Disziplinen. Es gibt allgemeine Fesseln und Biologie-spezifische. Der Umfang einer spontanen Stoffsammlung und Mindmap explodiert und vermengt scheinbare Kleinigkeiten mit Funda­mentalem. Die Punkte betreffen beispielsweise die Karriere­planung und den wissen­schaftlichen Nachwuchs, den Laboralltag, die Nutzbarkeit des biologischen Versuchs­materials, die internationale Zusammen­arbeit sowie freie Experiment­gestaltung. Jeder Punkt verdiente eine ausführliche Erörterung, was in diesem Artikel nicht zu erreichen ist. Stattdessen sollen Schlaglichter als Fallbeispiele die Gesamt­problematik verdeutlichen.

Editorial

Die Umstellung auf W-Besoldung im Jahr 2002 sollte Leistung fördern und den wissen­schaftlichen Nachwuchs frühzeitig zu eigen­ständigen Gruppenleitern auf Junior­professuren befördern. Dann allerdings kamen unterfinanzierte „Wanka“-Professuren, dürftige Ausstattung, späte Berufung und erstaunliche Zielverein­barungen. In der Berufungs­konkurrenz setzen sich meist eher fortgeschrittene Bewerbungen nahe an der Berufbarkeits-Grenze durch. Da die Junior­professuren eher schlank ausgestattet werden, konterkariert dies das Lippen­bekenntnis, dem wissen­schaftlichen Nachwuchs tolle Bedingungen für den Aufbau eigener Arbeitsgruppen zu geben. Zielverein­barungen legen die im Erfolgsfall zu erwartenden Leistungen fest, beispiels­weise einzuwerbende Drittmittel, Publika­tionszahl und andere teils bedenkliche Desiderate. Anforderungen außerhalb der eigenen Leistungs­befähigung dürfen nicht Teil solcher Zielverein­barungen sein, beispielsweise die erfolgreiche Einwerbung von thematisch teils fremd­bestimmten Projekten unter Beteiligung anderer oder sogar die Koordination großer Initiativen. Das Scheitern liegt gegebenen­falls in anderen Händen. Wer prüft die ethisch-moralische Angemes­senheit der Zielverein­barungen und schützt die zu Berufenden vor der Phantasie der Rektorate und Dekanate?

Und hinsichtlich der Ausstattung experimentell ausgerichteter Junior­professuren müsste eine Wissenschaftler- und eine technische Stelle sowie Zugang zur personellen Unterstützung bei Verwaltungs­vorgängen Standard sein. Goldstandard sind die Emmy-Noether- und ERC-Starting-Grants-Projekte, die den wissen­schaftlichen Nachwuchs maximal „entfesseln“ und beflügeln.

Hier sei nochmals gut zwanzig Jahre zurückgeblickt. Damals durften Bleistifte nur über die kleinteilige Kostenstelle „Büro­materialien“ und bloß nicht über Verbrauchs­mittel, Kleingeräte, Dienstreisen et cetera abgerechnet werden. Was für ein Fortschritt war die Einführung der sehr weit gefassten Kostenstellen. Hier ist größter Dank an die Politik und Verwaltung zu richten. Allerdings nehmen die Sondertöpfe zu Qualitäts­verbesserung, Master­studienplätzen, Hochschulpakt und so weiter gerade wieder überhand. Sie sind verknüpft mit jeweils spezifischen Anforderungen an kleinteiliger Bericht­erstattung. Dies lähmt die Bereichs­leitung und die Verwaltung. Die Unter­finanzierung der Hochschulen ruft nach einfachen Lösungen, weil selbst die Sondertöpfe nur der evidenten Unter­finanzierung entgegen­wirken.

Leistungs­orientierte Mittel­zuweisungen (LOMs) sollen heutzutage die Hochschul­lehrenden motivieren, Leistung zu erbringen. Abgesehen von der unzulässigen Annahme, ohne LOMs lohne sich Leistung nicht und die Motivation sei gering, ist die grundsätzliche Heraus­forderung, die besten Parameter zur Charak­terisierung von Leistung festzulegen und zu erfassen. Vielfach werden Drittmittel­einwerbungen als einfach anzuwendendes Hauptkriterium heran­gezogen, insbesondere in den zuständigen Ministerien. Damit übertragen diese und die Universitäten die Verant­wortung zur Festlegung von Leistung auf Dritte und bewerten Input. Wie korreliert die Entscheidung eines Bewilligungs­gremiums mit der Leistung der Forschenden, der Qualität des Outputs und mit anderen Verfahren? Wissenschaftlich korrekt wäre die Bewertung des Outputs in Form von Erkennt­nissen, Publikationen und Patenten.

Man ist verblüfft, wenn argumentiert wird, die Veröffent­lichungs­praktiken seien zwischen den Disziplinen zu unterschiedlich. Dabei ist die interne Standar­disierung längst erprobt. Der Eindruck ist zudem, dass sich die Publikations­praktiken zwischen den Disziplinen im Zuge von Open Access und Open Science momentan eher angleichen. Wieso ist ein Drittmittel-Euro immer gut und aussage­kräftig, Publikationen aber nicht nutzbar? LOM-Vergabe ohne wesentliche Berück­sichtigung von Outputs erscheint fragwürdig. Zu erwähnen ist, dass es LOM-Modelle gibt, die den Output berücksichtigen. Die Entfesselung der Wissenschaft ruft nach einer Verbesserung der Grund­ausstattung der Arbeitsgruppen. Denn vielfach handelt es sich bei Drittmittel­projekten auch nur um öffentliche Gelder. Der einzige Unterschied ist der nicht unerhebliche zusätzliche Aufwand, um an Drittmittel heranzukommen. Ihre Akquise nimmt wertvolle Arbeitszeit der Wissenschaftler in Anspruch, in der sie keinen Output generieren können. Demgegenüber steht auf der Positivseite allerdings die tiefere konzeptionelle Befassung mit dem Projekt, für das der Antrag gestellt werden soll.

Zwei weitere Gedanken zum Output erscheinen mir wichtig zu sein. Meine Erfahrung aus etwa 25 Berufungs­verfahren zeigt mir, dass normalerweise Berufungs­kommissionen den Ausgleich zwischen Bewertung der Erfahrung in erfolgreicher Drittmittel­einwerbung und Output in Form von Publikationen gut herbeiführen. Man könnte demnach auch in Richtung LOMs rufen „Es geht doch“ und „Nehmt Euch ein Beispiel“. Gäbe es da nicht die Bedeutung der Publikationen in High-Impact-Factor-Journalen und damit die Macht der professionellen Editoren und Wissen­schaftsverlage. Ihre Entscheidung, eine Einreichung zur Begutachtung heraus­zuschicken und gegebenen­falls anzunehmen oder eben nicht, beeinflusst maßgeblich die Chancen der Bewerber. Sie fußt aber zu einem wesentlichen Teil auf Zeitgeist, Abschätzung von genereller Innova­tionstiefe und zu erwartendem Impact – und damit überwiegend auf der individuellen Meinungs­bildung eines kleinen Kreises. Diese Fesseln, die aus der Macht der professionellen und praxis­entrückten Editoren und Wissen­schaftsverlage gestrickt sind, müssten zerschnitten werden. Dies wäre wichtig für den wissen­schaftlichen Nachwuchs, aber auch für eine faire offene Wissenschaft. Der Umbruch im Publika­tionswesen hin zu Open Access und Open Science eröffnet hier große Chancen.

Das Ausmaß des weltweiten Biodiver­sitätsverlusts ist uns Biologen bewusst. Arten gehen verloren, bevor wir ihre genetischen, metabolischen und ökophysio­logischen Fähigkeiten auch nur ansatzweise verstanden haben. Müsste man also nicht alles in die Wege leiten, um diese Kenntnisse ohne Fesseln möglichst umfassend zu gewinnen? Der bürokratische und ideologisch überfrachtete Umgang mit der Convention on Biological Diversity (CBD) und der Missbrauch des Nagoya-Protokolls durch nationale und kommerzielle Interessen frustriert den Grundlagen­forscher, der durch immense, teils unüber­windliche regulatorische und bürokratische Hindernisse de facto an der Ausübung seines Berufes gehindert wird. Die in millionen- oder milliarden­jähriger Evolution gewachsene Biodiversität sollte Weltnatur­erbe sein. Eine entfesselte Grundlagen­forschung wäre nötig, um das für den Erhalt der Biodiversität nötige Wissen möglichst rasch zu generieren und Lösungs­ansätze für die drängenden Nachhaltig­keitsprobleme abzuleiten. Die bürokratischen Fesseln des Access and Benefit Sharing sollten auf die Bereiche echter ökonomischer Nutzung beschränkt werden. Niemand ist gegen einen gerechten finanziellen Ausgleich für patent­rechtlich abgesicherte kommerzielle Exklusivrechte. Grundlagen­forscher ohne kommerzielle Absichten sollten vom Korsett des Nagoya-Protokolls weitgehend befreit werden. Teils monatelang müssen Promovierende und andere Wissenschaftler in ihren Heimatländern den Genehmigungen nachjagen. Der Wissen­schaftler­austausch wird erschwert und Kooperations­projekte unmöglich gemacht. Wohlgemerkt handelt es sich vielfach um Projekte, die in den Heimatländern initiiert wurden. Wer profitiert von diesen Regeln? Auf keinen Fall die Biodiversität. Ohne ausländische Zeugen lassen sich Biotope ungehemmter ausbeuten.

Währenddessen nimmt die Arbeit der FG I 1.5 „Vollzug Nagoya-Protokoll“ im Bundesamt für Naturschutz Fahrt auf. Oberste Aufgabe nach eigener Internetseite sind „Risiko­basierte und anlass­bezogene Kontrollen von Nutzern im Sinne des Nagoya-Protokolls und der Verordnung (EU) Nr. 511/2014“. Erst an vierter Stelle wird die Beratung genannt. Das ist schade, weil das Schaffen von Vertrauen, die Hilfe im Einzelfall, die Suche nach gesetzes­konformen Lösungen und deren Umsetzung Vorrang haben müssten. Eigentlich gilt im deutschen Recht die Unschulds­vermutung. Es entsteht der Eindruck, den Forschenden würden kriminelle Motive oder zumindest strafbare Fahr­lässigkeit unterstellt. Schreiben von der FG I 1.5 enthalten Standard­formulierungen wie „Bitte geben Sie an, wann das betreffende Material (...) gesammelt wurde und weshalb Zugangs­genehmigungen im Sinne des Nagoya-Protokolls offensichtlich nicht eingeholt wurden“. In einem konkreten Fall basierte dieses Schreiben auf extrem dünner Evidenz einer gemeinsamen Publikation mit Erst- und Letztautor aus dem Heimatland. Das Material war nie in Deutschland. Selbst nach Mitteilung dieser Zusammen­hänge erfolgten Nachforderungen, bis die Kontrolle nach Artikel 9 für abgeschlossen erklärt wurde. Juristisch mag alles korrekt gewesen sein. Was Verfahren und Duktus sowie den expliziten Hinweis auf die Straf­bewehrtheit betrifft, waren die Schreiben aber schlichtweg unmöglich – und alles andere als geeignet, Vertrauen zu schaffen. Glücklicherweise wird gerade ein Leitfaden zum Umgang mit dem Nagoya-Protokoll unter Federführung der Deutschen Forschungs­gemeinschaft verfasst – wir Forschenden sind gespannt.

Die derzeitige Diskussion zu den Digitalen Sequenz­informationen (DSI) und die anstehende Integration der DSI ins Nagoya-Protokoll lassen weitere Fesseln für die Forschenden erwarten. Internationale Zusammen­arbeit von Grundlagen­forschern wird somit systematisch erschwert. Diese Rand­bedingungen gefährden die breite Biodiversi­tätsforschung, die für die Heraus­forderungen aus Klimawandel und fehlender Nachhaltigkeit dringend geboten ist.

Das dickste Brett der Entfesselung ist aber bei der gesell­schaftlichen und politischen Akzeptanz zu bohren. Davon sind biotechno­logische und biomedizinische Entwicklungen ebenso betroffen wie neue Züchtungs­methoden. Forschende, Lehrende und Interessierte müssten in zweierlei Hinsicht aktiv werden und mit mehreren Strategien für wissen­schaftliche Erkenntnis werben. An erster Stelle steht, den Menschen Science Literacy, also eine naturwissen­schaftliche Grundbildung, zu vermitteln. Dadurch wird jedem Bürger der Wert eines ausgewogenen, wissens­basierten und demokratischen Prozesses des Erkenntnis­gewinns nahegebracht. Der VBIO hat eben ein Positionspapier zur nicht-formalen Bildung verfasst, das die Vielfalt der Wege zu diesem Ziel beschreibt. Die Spannbreite der Akteure in diesem weiten und wichtigen Feld reicht von professionellen Museen bis hin zu Bürger­laboratorien. Aufbauend auf diesem Interesse und der Science Literacy wird es uns besser gelingen, den Wert von Grundlagen­forschung, von Wissen und Erkenntnis und deren Bedeutung für unser Leben zu kommunizieren. Wichtig wäre es, den bereits vor einigen Jahrzehnten gestarteten Dialog mit der Bevölkerung wieder verstärkt aufzugreifen. Ohne ein grund­legendes Verständnis der Bevölkerung für die Bedürfnisse der Wissenschaft werden wir deren Entfesselung nicht anstoßen.

Der biowissen­schaftliche Dachverband VBIO hat sich seit seiner Gründung als Dachgesellschaft im Jahr 2007 hohe Anerkennung als kompetenter Ansprechpartner und Interessens­vertreter auf Bundes- und Landesebene erarbeitet. Wer, wenn nicht der VBIO in Zusammenarbeit mit seinen Fachgesell­schaften, den in Landesverbänden organisierten Einzel­mitgliedern und anderen Stakeholdern wie der Konferenz Biologischer Fachbereiche, sollte diese Aufgabe anpacken? Dazu brauchen wir aber die Unterstützung aller Kolleginnen und Kollegen. Machen Sie mit: Gemeinsam für die Entfesselung der Biowissenschaften!

Zum Autor
Karl-Josef Dietz ist seit 1997 Lehrstuhlinhaber für Biochemie und Physiologie der Pflanzen an der Universität Bielefeld. Im Oktober 2020 wurde er zum Präsidenten des Verbandes Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) gewählt.

Bild: AdobeStock / fran_kie

Referenzen

[1] Spiegel, Nr. 24, 2021

Dieser Essay erschien zuerst in Laborjournal 7/8-2021.


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Letzte Änderungen: 17.08.2021