Kompliziert, sicher, unverschämt?

(19.03.2019) Hin und wieder braucht man Zellen oder Reagenzien von einer Firma oder einem anderen Institut. Material Transfer Agree­ments können dabei für viel Frust sorgen.
editorial_bild

Editorial

Mit derartigen Forderungen hatte Manfred Klausen nicht gerechnet. Klausen [Name von der Redaktion geändert] ist Chemiker an einem deutschen Max-Planck-Institut und schon seit den späten neunziger Jahren einer Substanz auf der Spur, die als Medi­kament in einer klinischen Studie eines großen Pharmakonzerns eine merkwürdige Nebenwirkung gezeigt hatte: Die Probanden, denen das Medikament verabreicht wurde, hatten den ganzen Tag nur noch gelacht. Das Pharmaunternehmen hatte daraufhin die Studie und Entwicklung des Medikaments eingestellt. Klausen fand die Auswirkung der Substanz jedoch so interessant, dass er jahrelang versuchte, den seltsamen Effekt aufzuklären – mit eher geringem Erfolg.

Im Herbst 2018 folgte die erste heiße Spur, weshalb Klausen die Vorräte des Medikaments aufstocken musste. „Zu Beginn meiner Versuche war ich noch ohne viele Formalitäten an Proben des nebenwirkungsreichen Medikaments gekommen“, berichtet Klausen. Jetzt forderte das Pharmaunternehmen ein umfang­reiches Material Transfer Agreement (MTA). „Ich habe schon oft MTAs abgeschlossen“, erzählt Klausen. „Seit einigen Jahren wird es mehr und mehr üblich, einen Vertragstext zu zeichnen, in dem normalerweise nicht viel mehr drin steht, als dass man als Empfänger des übereigneten Materials damit keinen Unfug machen soll.“

Doch als sich Klausen den Vertrag des Pharmaunternehmens durchliest, stutzt er: „Ziemlich ungeniert fordert das Unternehmen mittels der Übereinkunft das Eigentum an sämtlichen Entdeckungen, die wir als Empfänger damit machen – ich empfinde das als eine offene Falle.“

Diese Fallen sind auch Tania Bubela und ihren Kollegen von der Alberta Universität in Edmonton (Kanada) bekannt. Die Gesundheits­wissenschaftler publizierten 2015 einen Artikel in PLoS Biology, in welchem sie die Nutzen und Probleme von MTAs diskutierten.

Editorial
Spagat zwischen Austausch und Absicherung

Die steigende Zahl an kollaborativen, multinationalen und multidisziplinären Arbeits­gruppen fordert zwangsläufig einen vermehrten Austausch von Daten und Material. Gleichzeitig sollen Entdecker oder Erfinder ausreichend geschützt werden. MTAs versuchen diesen Spagat, der nicht immer gelingt, wie Bubela et al. schreiben: „MTAs haben unter Forschern einen schlechten Ruf, weil sie zu komplex sind und in der Praxis den Austausch von Forschungsreagenzien behindern.“

Als eines der grundlegenden Probleme benennen die Autoren den Konflikt zwischen Forschern und Institutionen, denn diese hätten nicht unbedingt die gleichen Interessen. Während die Forschergemeinschaft Materialien und Daten häufig gerne unkompliziert teilte, würden Institutionen ihre Forschung schützen und kommerzialisieren wollen. So entstehen nicht nur Spannungen zwischen Wissenschaftlern und externen Institutionen, sondern sogar innerhalb des akademischen Forschungsbetriebs.

Wie aufwendig MTAs teilweise sein können, weiß auch Ruth Herzog, Leiterin der Abteilung Technologietransfer des Deutschen Krebs­forschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg. „Mehr als 300 MTAs bearbeitet das DKFZ jährlich – sowohl Verträge, die rein kommen, als auch MTAs, die wir mit Material rausschicken“, gibt Herzog einen Einblick. „Wir sind natürlich sehr daran interessiert, den Transfer­vorgang so schnell wie möglich abzuwickeln.“

Das DKFZ habe als Material-Provider den MTA-Prozess so schlank und standardisiert strukturiert, dass die Abwicklung in der Regel schnell ablaufe. Für MTAs, die von außen kommen, bräuchten Herzog und ihre Kollegen hingegen je nach Arbeitsbelastung mehr Zeit für die Prüfung und Rücksprache mit den Wissenschaftlern, die das Material für ihre Forschung benötigen.

Editorial
Ärgern beim Warten

Besonders schwierig würde es, wenn sogenannte Reach-Through-Bedingungen im Vertrag auftauchen, wie es in der Regel bei Industrie-MTAs der Fall sei. Reach-Through-Bedin­gungen erheben Ansprüche auf alle Erfindungen und das geistige Eigentum, welche unter der Verwendung des Materials entwickelt wurden oder das Material enthalten – beispiels­weise exklusive Nutzungsrechte.

Im Falle von Klausen wollte die Provider-Firma genau das. „Wenn wir ein MTA mit Reach-Through-Bedingungen erhalten, versuchen wir zu verhandeln“, berichtet Herzog und ergänzt: „Das ist für die Wissenschaftler ein Ärgernis, denn die möchten ihre Experimente natürlich nicht verzögern.“ Manchmal sehen sich das DKFZ und dessen Forscher gezwungen, aufgrund einer zu starken Verzögerung oder Nichteinigung ganz auf das Material zu verzichten und es möglicherweise von einer anderen Quelle zu beziehen. „Das wägen wir natürlich mit dem Wissenschaftler ab.“ Etwa ein Drittel der MTA-Verträge aus der Industrie würden beim DKFZ aufgrund von Reach-Through-Bedingungen abgelehnt.

Die PLoS-Biology-Autoren Bubela et al. raten, Reach-Through-Bedingungen auf beiden Seiten zu vermeiden. Solche Klauseln seien nicht nur hinsichtlich der Politik des geistigen Eigentums problematisch, sondern auch aus Verhandlungssicht. Denn sie führten wahrscheinlich dazu, dass eine endgültige Vereinbarung verzögert oder sogar ganz verhindert würde. Daher ist es fast unmöglich, Reach-Through-Bedingungen durchzusetzen, weshalb sie von begrenztem Nutzen sind, merken die Autoren an und schreiben wortwörtlich: „A policy against reach-through should apply for all MTAs – research institutions should be very wary of such terms that commonly attach to research materials shared by industry.“

Klausen unterschrieb das MTA des Pharmakonzerns nicht, sondern wandte sich an Max-Planck-Innovation, die für den Technologie­transfer der Max-Planck-Institute verantwortlich sind. „Die sagten sehr klar, dass man so was auf keinen Fall unterschreiben sollte“, berichtet Klausen. „Ich möchte die Laborjournal-Leser für solche Gefahren sensibilisieren und ihnen raten, den strategischen Fehler zu vermeiden, der mir wohl unterlaufen ist.“ Mit strategischem Fehler meint Klausen, dass er der Firma im Vorfeld viel zu detailliert beschrieben hatte, wofür er die Substanz braucht. „Das Unternehmen wollte das schon sehr genau wissen. Aber es war ein ganz großer Fehler von mir, das überhaupt zu kommunizieren. Schlauer wäre vermutlich gewesen, nur eine kleine Menge anzufordern.“

Um das System vom Daten- und Materialaustausch innerhalb von Forschungseinrichtungen zu vereinfachen, riefen die US National Institutes of Health (NIH) im März 1995 das Uniform Biological Material Transfer Agreement (UBMTA) ins Leben. Insgesamt 653 Universitäten, Non-Profit-Organisationen, Kliniken und andere wissenschaftliche Einrichtungen haben den UBMTA-Rahmenvertrag mittlerweile unterschrieben (Stand 12.2.19). Auch das DKFZ gehört seit 2013 zu den Unterzeichnern. Die Industrie ist vom UBMTA-Club ausgeschlossen, denn: Der Vertrag besagt, das Material dürfe ausschließlich für Lehrzwecke und die akademische Forschung verwendet werden. Der Einsatz beim Menschen ist untersagt, genauso wie in klinischen Studien oder für diagnostische Zwecke. Außerdem ist die Weitergabe des Materials an Dritte verboten.

Nicht perfekt, aber ein Anfang

Für die Gesundheitswissenschaftler um Bubela ist das UBMTA zwar nicht perfekt, wie sie in ihrer Publikation schreiben, es unterstütze jedoch ein vereinfachtes Transfersystem. Das sehen Linda Kahl und ihre Kollegen von der BioBricks Foundation in San Francisco etwas anders. Sie stellten im Oktober 2018 in Nature Biotechnology die üblichen MTAs (das UBMTA eingeschlossen) auf die Probe – ihr Verbesserungsvorschlag: das OpenMTA.

„Bei den am häufigsten verwendeten MTAs gibt es insbesondere zwei Beschränkungen für die Materialübertragung, die häufig weder nützlich noch erwünscht sind“, sagt Kahl. Erstens könnten die transferierten Materialien normalerweise nicht mit Dritten geteilt werden. Und zweitens sei jede kommerzielle Nutzung ausdrücklich untersagt. Letzteres wird bei UBMTA wie folgt deklariert: „If the Recipient desires to use or license the Material or Modifications for commercial purposes, the Recipient agrees, in advance of such use, to negotiate in good faith with the Provider to establish the terms of a commercial license.“ Das schließt die kommerzielle Nutzung nicht zwangsläufig aus. Herzog erklärt dazu: „Wenn wir ein Material kommerziell nutzen möchten, welches wir mit einem UBMTA erhalten haben, müssen wir das mit dem Provider dann absprechen.“

In der synthetischen Biologie kann das enorme Transaktionskosten verursachen, wie Kahl in einem Beispiel hervorhebt: „Forscher dieser Disziplin kreieren mit vielen ‚Teilen’ ein biologisches System für eine praktische Anwendung.“ Sind die einzelnen Teile jeweils über ein UBMTA beschafft und stellt sich dann ein kommerzieller Nutzen heraus, müssten die Forscher zu jedem einzelnen Anbieter zurückkehren und eine kommerzielle Nutzung aushandeln. „Die Transaktionskosten für Verhandlungen mit Dutzenden oder Hunderten von Anbietern wären exorbitant“, meint Kahl. Und weil das Material zur Not auch selbst synthetisiert werden könnte, macht eine solche MTA-Verhandlung für Kahl wenig Sinn.

Kommerzieller Nutzen überschätzt

Ebenfalls als wenig sinnvoll erachten die Autoren um Kahl in den meisten Fällen die Einschränkungen bezüglich der Weitergabe und Kommerzialisierung der Materialien: „Da der potenzielle kommerzielle Wert der am häufigsten verwendeten Materialien recht gering ist und es unwahrscheinlich ist, dass MTAs jemals überwacht und durchgesetzt werden, verursachen diese pauschalen Einschränkungen bei der Umverteilung und der kommer­ziellen Nutzung unnötige Barrieren und Kosten in Forschungsgemeinschaften und in der Gesellschaft insgesamt.“ So wird folglich der kommerzielle Nutzen eines Materials häufig überschätzt.

Herzog kann aus ihrer Erfahrung nur bestätigen: „Das Verbot der Weitergabe an Dritte ist durchaus einschränkend. Wir dürfen am DKFZ nicht mal Material intern tauschen.“ Das müsse dann vorher schriftlich vom Provider genehmigt werden. Auf der anderen Seite könne Herzog gut verstehen, dass man als Provider gerne wissen möchte, wohin das eigene Material geht. Außerdem: Nur wer Material direkt von der ursprünglichen Quelle bezieht, kann sicher gehen, dass die Qualität stimmt und sich keine Kontaminationen oder Veränderungen eingeschlichen haben.

OpenMTA soll den Materialtransfer weiter vereinfachen. Den Forschern ist es dabei gestattet, Material für kommerzielle Zwecke zu nutzen und weiterzugeben. Insgesamt 36 Institutionen haben das OpenMTA bereits unterzeichnet (Stand 12.2.19). Darunter elf akademische Forschungs­einrichtungen wie die University of Cambridge und das King‘s College London. Aber auch Firmen und Community Labs befinden sich unter den Signatories. Aus Deutschland ist bisher noch keine Institution dabei.

Einen Punkt betonen Kahl et al. noch mal deutlich in ihrer Publikation: Wer das OpenMTA unterzeichnet, muss den Vertrag nicht zwangsläufig und ausschließlich verwenden. Das begrüßt Herzog. Bisher ist der Standard am DKFZ allerdings das UBMTA. Für die meisten Material-Transfers, da sind sich Kahl und Co sicher, bleibt OpenMTA dennoch eine, wenn nicht sogar die beste Lösung.

Mitschreiben unerwünscht

Doch MTAs können noch weitere kritische Punkte beinhalten, wie Erik Maronde von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erzählt. Der Chronobiologe hatte bei dem kanadischen Unternehmen Cedarlane eine Zelllinie angefragt, die aus dem Hypothalamus und Hippocampus der Maus stammt. Beim Kauf sollte er ein MTA unterzeichnen. Der Knackpunkt: Die Firma wollte die Publikation 90 Tage vor Einreichung sehen und behielt sich Änderungen vor. Solche Forderungen einzuhalten, ist für Maronde unvorstellbar: „Die Daten im Vorfeld einer Publikation rauszugeben – das geht nicht. Mein Chef hätte das nicht akzeptiert.“ Außerdem könne so etwas in Konflikt mit einer potenziellen Patent­einreichung geraten.

Die Zelllinie von Cedarlane war und ist exklusiv, weshalb Maronde keine andere Wahl blieb. „Wir haben die Zellen dann trotzdem gekauft und das MTA unterschrieben“, erzählt der Frankfurter und ergänzt: „Aber nur, weil ich wusste, dass wir ohnehin nicht publizieren möchten.“ Wäre es dennoch zu einer Publikation gekommen, hätten sich Maronde und seine Kollegen entscheiden müssen. „Entweder hätten wir die Daten der Zelllinie raus­genommen und uns an das MTA gehalten, oder wir hätten versucht, noch mal neu zu verhandeln.“

Auf die Nachfrage, was er von den Reach-Through-Bedingungen hält, die Klausen gestellt wurden, muss Maronde schmunzeln. Er habe selbst ein paar Jahre in einer Firma gearbeitet und wisse, wie das läuft. „Das sind dann meist kleinere Unternehmen, die solche MTAs aufsetzen und versuchen, ihre nicht vorhandenen Forschungsabteilungen damit zu kompensieren“, meint Maronde. Firmen versuchten laut seiner Erfahrung immer wieder, Intellectual Property, also Ideen abzuschöpfen. „Da schützen sich die Unis aber mittlerweile“, weiß Maronde. So wie Klausen sich umgehend an Max-Planck-Innovation gewendet hatte, hätte sich auch Maronde beraten lassen – und zwar bei Innovectis, einem Tochterunternehmen der Goethe-Universität, das ebenfalls für den Technologie­transfer verantwortlich ist. Ansonsten empfiehlt auch Maronde, das Material im Ernstfall, wenn möglich, von einer anderen Quelle zu beziehen, mit deren MTA man zufriedener ist.

Doch es geht auch anders. Einige Einrichtungen und Arbeitsgruppen verzichten noch heute ganz auf MTAs. Maronde etwa habe kürzlich selbst Material ohne einen Vertrag zugeschickt bekommen – nur mit der Bitte des Providers, in den Acknowledgements aufzutauchen. Kahl et al. raten von diesem Verfahren ab. Denn MTAs helfen auch bei der Nachverfolgung, Erkennung und Qualitätskontrolle der Materialien. Außerdem soll vermieden werden, dass sympathisierende Arbeitsgruppen oder Kollegen sich untereinander bevorzugten.

Immer mehr Forschungseinrichtungen versuchen, ein möglichst einheitliches System zu entwickeln, das MTAs für Forscher und Institutionen sicher, schnell und unkompliziert abwickelt sowie die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Standardisierte und vereinfachte MTAs wie das UBMTA oder OpenMTA können das unterstützen. Ein weiterer Schritt wäre eine komplett elektronische Abwicklung der MTAs, zum Beispiel in Form einer Web-basierten Eingabemaske, wie sich Herzog gut vorstellen kann.

Wahrhaftig ein Problem sind hingegen die strikten, verkomplizierten MTAs aus der Industrie, die durch Reach-Through-Bedingungen die Wissenschaftler in die Enge treiben. Hier zu einer Einigung zu kommen, ist nicht nur schwer, sondern verlangt Expertise, kostet Geld und verzögert den Wissenschaftsbetrieb ungemein.

Für Klausen ist die Situation besonders ärgerlich, da das Pharmaunternehmen die Erforschung der Substanz ohnehin komplett eingestellt hatte und kein Interesse zeigte, diese zukünftig wieder aufzunehmen. So kommunizierte die Firma das zumindest gegenüber Klausen. Die Reaktion eines Kollegen von Klausen verwundert daher nicht. „Das ist geradezu unverschämt“, kommentiert er die Forderung des Pharmaunternehmens, dass Klausen die Rechte an den Ergebnissen eines Projektes abgeben soll, das es ohne ihn gar nicht geben würde.

Juliet Merz

Dieser Artikel erschien zuerst in Laborjournal 03/2019.



Letzte Änderungen: 19.03.2019