Editorial

Neue Leitlinie: Verträge für alle MPG-Doktoranden

(28.3.2015) Das Nebeneinander von Stipendien und Verträgen für Doktoranden der Max-Planck-Institute wird abgeschafft. In Zukunft soll es einheitliche Förderverträge geben.
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Es war höchste Zeit. Denn bisher gilt für die 3400 Doktoranden der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) ein Zwei-Klassen-System. Manche Doktoranden (vor allem Inländer) haben die in Deutschland übliche „halbe Stelle“, andere (vor allem Ausländer, mittlerweile mehr als die Hälfte der Max-Planck-Doktoranden) bekommen ein steuerfreies Stipendium aus einem anderen Topf. Künftig sollen alle Doktoranden einen auf drei Jahre laufenden Fördervertrag erhalten, der um ein Jahr verlängert werden kann. Auch Postdocs sollen grundsätzlich nur noch Verträge bekommen, die am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst angelehnt sind.

Beim Blick auf den Kontoauszug macht die Art der Bezahlung für die Nachwuchsforscher zwar scheinbar kaum einen Unterschied. Nach Abzug der Kosten für die Krankenversicherung bleibt Stipendien-finanzierten und angestellten Doktoranden etwa gleich viel auf dem Konto (*).

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Haarig wird es allerdings, wenn man die soziale Absicherung vergleicht. Da Stipendiaten kein Angestelltenverhältnis mit der MPG haben, führt die MPG auch keinerlei Sozialversicherungsbeiträge für sie ab. Um Rente, Krankenversicherung, Pflegeversicherung müssen sich Stipendiaten also selbst kümmern. Die unzureichende soziale Absicherung kann Konsequenzen haben, die man sich vielleicht am Anfang der Doktorarbeit gar nicht ausmalt.

Finden Stipendiaten am Ende der Laufzeit keinen Job, so rutschen sie ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung direkt in Hartz IV. Auch Elterngeld beispielsweise gibt’s nur auf Sockel-Niveau, da das Stipendium bei den Familienkassen nicht als Arbeitseinkommen zählt. Mit Zulagen etwa für Kinderbetreuung und Versicherungen hatte die MPG zwar schon bisher manche Ungleichheiten abgemildert. Aber eine gute Begründung (außer der erheblichen Ersparnis für den Arbeitgeber) gab es nie so recht für die unterschiedlichen Bedingungen. Denn in der Praxis machen Stipendiaten und angestellte Doktoranden genau den gleichen Job.

Bisher hatte die MPG behauptet, dass das Stipendium einen anderen Charakter habe als ein Vertrag: Stipendiaten seien „nicht weisungsgebunden“, es bestehe keine Anwesenheitspflicht. Wer jetzt aber glaubt, Stipendiaten können jeden Morgen frei entscheiden, ob sie an ihrer Dissertation arbeiten oder an den Badesee fahren, während angestellte Doktoranden stempeln müssten, hat wahrscheinlich noch keine experimentell forschende Arbeitsgruppe von innen gesehen.

Wieviel Freiheit man als Doktorand hat, hat zumindest in den experimentellen Naturwissenschaften kaum etwas mit der Finanzierung zu tun, aber viel mit dem Betreuer der Doktorarbeit.

Die ansehnliche Summe von 50 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr für die neue Förderstruktur hat daher zwei Seiten: Einerseits schön, dass sich die MPG endlich dazu durchgerungen hat und sich soziale Gerechtigkeit etwas kosten lässt – mit dem Geld hätte man laut MPG-Präsident Stratmann auch “zwei oder drei neue Institute“ gründen können. Andererseits wird jetzt erst klar, wie viel Geld die MPG bisher tatsächlich auf Kosten der Sozialkassen – und der Stipendiaten – gespart hat.

Einzelne Institute hatten schon bisher ausschließlich Verträge vergeben, aber die einheitlichen Vorgaben aus der Zentrale in München sind so begrüßenswert wie überfällig. Die vielen teuren Verträge bedeuten aber auch, dass es in Zukunft wohl weniger Stellen für Doktoranden und Postdocs geben wird: Laut einem Bericht in Science geht die MPG davon aus, dass es aufgrund der neuen Strukturen 15 % weniger Doktoranden- und 10 % weniger Postdoc-Stellen geben wird.

Die Debatte über Sinn und Unsinn der Forschungsstipendien muss nun auch an den Universitäten weitergehen. Denn dort ist es immer noch durchaus üblich, dass Doktoranden und Postdocs die Finanzierung ihrer Projekte aus Mini-Verträgen und Kurzzeit-Stipendien zusammenstückeln. Andererseits haben angesehene externe Stipendien auch ihre Vorzüge, und sei es nur als Bonus-Punkt im Lebenslauf.

Die MPG macht in ihren neu gefassten Leitlinien jedenfalls klar, dass Doktorandinnen und Doktoranden am Anfang ihrer Promotion eine klare Perspektive für die Laufzeit ihres Projekts brauchen. Ein auf drei Jahre (plus Verlängerungsoption) angelegter Vertrag ist ein geeignetes Werkzeug dafür. Soviel Sicherheit darf sein – und das sollte nicht nur für den Max-Planck-Nachwuchs gelten.

Hans Zauner

 

(*) Anmerkung 30.4.: Wie uns ein Leser richtig mitteilte, kann ein Stipendiat dank der Zuschüsse zumindest am Anfang sogar einige hundert Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben als ein "Vertrags-Doktorand", je nach Umständen.

 

Bei Nachwuchsforscherinnen bei Twitter jedenfalls kamen die Neuerungen gut an - "überfällig" ist das Stichwort:

 

 

 

 

Siehe auch:

- Pressemitteilung der MPG

- Bericht in Science

- Unterschied MPG-Stipendium /  Vertrag (bisherige Regelung)

- Laborjournal-Artikel aus dem Jahr 2012

 

Foto: © sinuswelle/Fotolia



Letzte Änderungen: 22.05.2015