Editorial

Posthume Autoren

Wer bereits verstorben ist, kann unmöglich alle Bedingungen an eine Ko-Autorenschaft auf einem Forschungs-Artikel erfüllen. Dennoch ist es oft verdient, wenn jemand posthum auf einem Paper erscheint.
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(20. September 2013) Im Jahr 1998 starb Werner Risau, Endothel-Experte und Direktor am damaligen Bad Nauheimer MPI für Physiologische und Medizinische Forschung, im Alter von nur 44 Jahren. Zehn Jahre später zierte sein Name den vorletzten Platz in der Autorenliste des Papers “Inducible endothelial cell-specific gene expression in transgenic mouse embryos and adult mice” (Exp. Cell. Res. 314(6): 1202-16). In der Fußnote zu seinem Namen steht:

This work is dedicated to the memory of Werner Risau (1953–1998), in whose department this project was initiated.

Bitte jetzt nicht falsch verstehen: Keiner missgönnt Werner Risau diese nachträgliche Ehrung, ganz im Gegenteil. Aber rein formal gesehen — rechtfertigt solch eine, doch etwas dünne Begründung die Ehren-Autorenschaft eines lange Verstorbenen? Und allgemeiner — wie weit darf man überhaupt gehen mit posthumen Ko-Autorenschaften?

Schließlich verlangen die Journals seit einiger Zeit aus gutem Grund, dass ganz bestimmte Leistungen erbracht sein müssen, bevor sich jemand guten Gewissens in die Autorenliste eines Papers einreihen darf. Ganz abgesehen davon, dass nicht wenige bei solchen posthumen Autorenschaften schnell „niedrige Motive“ wittern dürften — etwa nach dem Muster, dass so manch kleines Licht das eigene Paper durch die Hinzunahme eines großen Namens umso heller erstrahlen lassen will.

Das International Committee of Medical Journal Editors jedenfalls sagt ganz klar im Kapitel “Authorship and Contributorship” seiner “Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals”:

Authorship credit should be based on 1) substantial contributions to conception and design, acquisition of data, or analysis and interpretation of data; 2) drafting the article or revising it critically for important intellectual content; and 3) final approval of the version to be published. Authors should meet conditions 1, 2, and 3.

Punkt 3 ist für verstorbene Ko-Autoren unmöglich, Punkt 2 in den meisten Fällen sicherlich auch. Dennoch wird kaum jemand widersprechen, dass „substantielle Beiträge“ von zwischenzeitlich Verstorbenen auf jeden Fall mit einer Ko-Autorenschaft gewürdigt werden sollten — auch wenn diese das Manuskript nicht mehr mitgestalten, geschweige denn genehmigen können.

Eine deutlich Klarstellung im betroffenen Artikel sollte aber selbstverständlich sein. Wie etwa im Fall des Papers Poe S. et al., “Descriptions of Two Nomen Nudum Species of Anolis Lizard from Northwestern South America” (Breviora 516: 1-16), wo es in der Fußnote zu den beiden Letztautoren heißt:

Williams and Miyata are deceased and are included as coauthors for the following contributions. Poe was able to diagnose each species and identify MCZ specimens on the basis of Williams’ unpublished notes, which clearly were influenced by Miyata’s work on the second species described herein. Additionally, Williams is responsible for Figure 6. Subsequent to submission of this manuscript, the editor provided Poe with a chapter of Miyata’s Ph.D. thesis, never published, describing the second of the two species described herein. Poe incorporated information from this manuscript into the diagnosis of this species.

Damit hat sicher niemand ein Problem. Auch wenn natürlich nicht klar ist, ob die beiden Verstorbenen tatsächlich mit der Art und Weise, wie der Artikel geschrieben ist, einverstanden gewesen wären.

Völlig andere Probleme im Zusammenhang mit posthumen Ko-Autoren kann man dagegen mit der heutigen Praxis der elektronischen Manuskripteinreichung bekommen. Im Blog Anole Annals beschreibt etwa der Eidechsen-Experte James Mallet vom University College London folgende Erfahrung im Zusammenhang mit dem Versuch, seinen verstorbenen Kollegen Michael Majerus berechtigterweise mit auf ein Paper zu nehmen:

[...] most journals these days require electronic submission of authors names and email addresses. Fake email addresses are rejected, and the authors are all usually required to reply to accept their wishes to be an author on the paper. In an earlier version of the paper, we had Majerus as the last author, and we needed to give Majerus one of our email addresses, so that “he” could make this reply before the submission was accepted for review. Receiving the email “Dear Dr. Majerus…” was rather eerie.

Entweder hat dies letztlich nicht geklappt, oder Mallet und Kollegen bevorzugten am Ende selbst eine andere Idee. Jedenfalls erschien das betreffende Paper schließlich ohne Majerus als Ko-Autor, indes lautete der komplette Titel: “Selective bird predation on the peppered moth. The last experiment of Michael Majerus” (Biol. Lett. vol. 8(4): 609-12).

Manchmal muss man sich offenbar ganz schön was einfallen lassen, um einem Verstorbenen die verdiente letzte Ehre erweisen zu dürfen.

Ralf Neumann



Letzte Änderungen: 08.04.2014