Editorial

Juniorprofessur an die Wand gefahren

Kommentar von Siegfried Bär zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

(28.7.04) Jetzt ist das Chaos komplett. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, den 27.7., entschieden, dass die bundesweite Einführung des Juniorprofessors gegen das Grundgesetz verstößt. Das heißt nicht, dass der Juniorprofessor verfassungswidrig ist, sondern vielmehr, dass die Regierung nicht das Recht gehabt hat ihn bundesweit einzuführen.

Der gemeine Forscher steht nun da wie ein Kind im dunklen Wald. Wohin soll er gehen? Soll er habilitieren? Lohnt es sich noch, sich um eine Juniorprofessur zu bewerben? Wird sie wieder abgeschafft? Was geschieht mit den Juniorprofessoren? Kann sich ein Juniorprofessor in Bayern bewerben? Und ein Habilitierter in Niedersachsen?

Der Juniorprofessor scheint auf dem besten Wege zu sein, das Schicksal des Assistenzprofessors der 70er Reform zu teilen. Auch der scheiterte an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ihn selbst gar nicht betraf.

Was sagt das BMBF dazu?

In seiner Pressemitteilung vom 27.7. ist zu lesen: "Jetzt kommt es drauf an, dass die Länder den eingeleiteten Reformprozeß nicht blockieren, sondern die Juniorprofessur überall in ihrem Zuständigkeitsbereich rechtlich verankern." Ministerin Bulmahn hofft also, mit dem guten Willen der Länder den Juniorprofessor doch noch durchziehen zu können. Aber warum sollten Bayern, Sachsen und Thüringen nachgeben, nachdem sie vor dem BVG gewonnen haben? Sie werden die Habilitation erst recht beibehalten.

Der schlimmstmögliche Fall wird eintreten: Es wird erst mal beides geben, Juniorprofessor und Habilitation. Weil aber die alten Herren in den Gremien und Berufungskommissionen schon signalisiert haben, dass sie Habilitierte bevorzugen, wird sich im Lauf der Zeit die Habilitation durchsetzen und die Juniorprofessoren in irgendwelchen Nischen drängen, wo sie dann aussterben.

Jene schlappen Rückversicherer, die zusätzlich zum Juniorprofessor noch die Habilitation durchzogen, scheinen recht getan zu haben. Sie werden nun zahllose Nachahmer finden - und man kann es denen nicht einmal verdenken.

Die Bulmahn-Reform hat die akademische Karriere somit verschlimmbessert: Statt die Habilitation endlich abzuschaffen und den Weg zum Prof zu vereinfachen hat sie ihn noch bürokratischer, unübersichtlicher und unberechenbarer gemacht.

Wie hat es dazu kommen können?

In der neuesten Auflage von "Forschen auf Deutsch" (Seiten 121-167) habe ich das Zustandekommen der Bulmahn-Reform dargestellt. Zwei Vorgänge fielen mir auf:

1. Die Reformideen stammten nicht von der dazu berufenen Expertenkomission. Die diente nur als Durchsetzungsmittel und hatte sich weitgehend die Vorschläge des Ministeriums zu eigen gemacht. Wer immer der Ideengeber des Ministerium war, vom Forschen hat er nicht viel verstanden. Nur so erklären sich die weltfremden Züge am Juniorprofessor wie die langen Lehrzeiten, die ungenügende finanzielle Ausstattung (60 000 Euro!) sowie die Zumutung für den Juniorprofessor, seine Zeit in universitären Gremien totzuschlagen. Unklar blieb auch, nach welchen Leistungskriterien der Juniorprofessor beurteilt werden sollte. Und können Sie sich noch an die Diskussion über die Zeitbeschränkungen erinnern, die dann nachgebessert werden mußte? Die Reformideen waren offensichtlich schlecht durchdacht, und man hat mehr Grips auf die Winkelzüge aufgewendet, mit der sie durchgesetzt werden sollten, als auf die Ideen selbst. Mit anderen Worten: Dem Ministerium ging es nicht in erster Linie um die Sache, sondern um deren Wirkung. Wichtig war, dass die Bulmahn als Reformministerin dastand, und nicht die Reform selbst.

2. Die Befürworter der Habilitation und Gegner der Reform andererseits arbeiteten mit falschen Darstellungen. So bestritt damals z.B. der bayerische Kultusminister Zehetmaier, dass sich der Wissenschaftsrat gegen die Habilitation ausgesprochen habe. Auch diesen Leuten kann es also nicht um die Sache gegangen sein.

Bei dem Gezerre zwischen der Ministerin und den Ländern geht und ging es also nicht um die Verbesserung der Forschungsbedingungen. Warum sollte es auch? Ob so ein Postdok selbständig forschen kann oder nicht, ob er motiviert ist oder nicht, deswegen geht es den zuständigen Politikern nicht besser oder schlechter. Es geht und ging um Fragen der Machtverteilung und Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Und um die mediale Demontage bzw. den Aufbau einer Ministerin.

"Und jetzt", fragen Sie, "was soll ich jetzt tun?"

Nun - wer schon Juniorprofessor ist, der wird es wohl bleiben, und vielleicht sogar, wenn sich kein Habilitierter findet, später mal auf eine feste Stelle kommen. Vielleicht aber auch nicht. Wer noch nicht Juniorprofessor ist, der sollte tun, was man in einem Chaos immer tun sollte: Schnellstmöglich das Weite suchen.



Letzte Änderungen: 29.07.2004