Editorial

Alt-Rektor Sorg schließt Vergleich mit Medizinuni Innsbruck

Teure Folgen einer Fehlentscheidung des Universitätsrates. Jetzt Friede, Freude, Eierkuchen?

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(30. November 2009) Clemens Sorg war am 21. August 2008 vom Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) aus undurchsichtigen Gründen entlassen worden. Sorg war daraufhin vor das Arbeitsgericht gezogen und hatte auf 265.000 Euro für entgangene Gehaltszahlungen geklagt. Am 29.9.2009 der österreichische Verwaltungsgerichtshof geurteilt, dass Sorgs Entlassung nicht rechtswirksam gewesen sei. Heute, am 30.11.2009, kam es zu einem Vergleich zwischen der MUI und Sorg.

Sorg erhält 260 000 Euro. Davon werden ihm 210.000 Euro für entgangene Gehaltszahlungen direkt überwiesen, den Rest von 50.000 Euro stiftet Sorg der MUI. Über die Verteilung dieses Geldes, z.B. an Stipendiaten, darf Sorg mitbestimmen. Schließlich übernimmt MUI auch die Prozesskosten. "Alle Streitigkeiten" seien damit beendet, schreibt die Tiroler Tageszeitung.

Daran allerdings darf gezweifelt werden. Der Universitätsrat beispielsweise, der mit der Entlassung von Sorg der Universität etwa 300 000 Euro höchst überflüssige Kosten und eine katastrophale Berichterstattung beschert hat, müsste sich noch den Konsequenzen der Affäre stellen. Des weiteren stehen an der MUI noch etliche offene Rechnungen an, z.B. der Fall Strasser/Bartsch der, wie viele glauben, mit der Entlassung Sorgs zusammenhängt.

Inzwischen, am 1. Dezember 2009, hat Uniratsmitglied Soyer in der Tiroler Tageszeitung zum Vergleich mit Sorg Stellung genommen. In Kürze: Es gäbe für den Unirat keine Konsequenzen, weil der Unirat bei der Entlassung Sorgs die damals herrschende Rechtsansicht angewendet habe. Der Vergleich sei im Verhältnis 70:30 zu sehen. Des weiteren betonte Soyer, Sorg sei wegen „schwerwiegender Pflichtverletzung abberufen“ worden.

Keine einzige von Soyers Aussagen leuchtet ein. Wie der Leser obiger Aufstellung entnehmen kann, kommt man auf 98 % für Sorg und 2 % für die MUI (5000 / 265 000) und dabei sind die Anwaltskosten Sorgs, die die MUI übernehmen muss noch nicht berücksichtigt. Zudem hat der Unirat für ein Rechtsgutachten in der Sache 18 000 Euro bezahlt, die man ebenfalls zum Nachteil der MUI mitrechnen müsste. Eine „herrschende Rechtsansicht“ zu einer Rektorsentlassung hat es im August 2008 nicht gegeben. Nach Auskunft eines in dieser Sache kundigen Juristen habe es: „dazu überhaupt keine publizierte Auffassung in Literatur und Rechtsprechung gegeben“. Die „schwerwiegende Pflichtverletzung“ Sorgs schließlich konnte der Unirat noch nie einleuchtend begründen und durch ständige Wiederholung wird sie auch nicht wahrer. Wie schreibt der Kommentator der Tiroler Tageszeitung? „Wenn seine [Sorgs] Pflichtverletzung schon so gravierend war, wäre es doch für den Unirat ein Leichtes gewesen. den Arbeitsgerichtsprozess für sich zu entscheiden.“ Genauso ist es und die Tatsache, dass die MUI die Forderung ihres ehemaligen Rektors zu fast 100% akzeptierte, lässt darauf schließen, daß es sich mit dieser Pflichtverletzung ähnlich verhält wie mit Soyers 30%.

 

Hubert Rehm



Letzte Änderungen: 04.03.2013