Editorial

Autorschaften - Fairness und Verantwortung

Auf vielfachen Wunsch stellen wir den Artikel "Autorschaften – Praxis und Ethik im Konflikt" von Rüdiger Paschotta aus Laborjournal 9/2009 online.

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(7. September 2009) Die Fairness verlangt, dass die an einer Arbeit wesentlich beteiligten Personen bei der Veröffentlichung als Autoren zur Geltung kommen. Schließlich gilt die Publikationsliste eines Forschers als maßgebliches Kriterium zur Beurteilung seiner Leistungen.
Häufiger als die Verweigerung berechtigter Autorschaften kommt es vor, dass Namen auf Autorenlisten erscheinen, die dort nichts zu suchen haben. Auch dies kann den echten Autoren schaden, da die Anerkennung für ihre Leistungen auf eine größere Gruppe verteilt wird. Gerade bei selbstständig erbrachten Leistungen kann dies demotivierend wirken.
Die Autoren tragen Verantwortung für eine wissenschaftliche Publikation. Sie müssen dafür geradestehen, dass die Resultate mit korrekten Methoden gewonnen und sachgerecht interpretiert wurden. Wenn Fälschungen oder anderes Fehlverhalten zu Tage kommen, schlägt das auf die Autoren zurück. Manche versuchen dann, sich ihrer Verantwortung zu entziehen, etwa indem sie sagen, sie hätten von allem nichts gewusst oder seien gar nur wegen ihrer generellen Wichtigkeit, nicht jedoch wegen konkreter Beiträge Koautoren geworden.
Wenn diese Ausweichmanöver zugelassen werden, untergraben sie die persönliche Verantwortung der Autoren für publizierte Inhalte. Systematische Qualitätskontrollen gehören zur Essenz von Wissenschaft, und die persönliche Verantwortung von Wissenschaftlern ist ein wichtiges Element dieser Kontrollen.
Es ist beispielsweise inakzeptabel, dass im Fall des Wissenschafts-Betrügers Jan Hendrik Schön sein Vorgesetzter erst von der sagenhaften Produktivität seines Mitarbeiters profitierte, wohl nicht zuletzt damit eine begehrte Professur an der ETH Zürich in einem Rennen gegen harte Konkurrenz erhielt, und später erstaunt auf die Idee reagierte, dass er nun Verantwortung tragen solle, nachdem er doch nur Koautor und Chef war. Diese Idee wurde dann freilich ad acta gelegt: Konsequenzen gab es anscheinend keine.
Vielfach profitieren wissenschaftliche Arbeiten von Beiträgen, die keine Autorschaft rechtfertigen, aber trotzdem anerkannt werden sollen. Beispiele hierfür sind nützliche Gespräche, Hilfen bei der Mittelbeschaffung und andere segensreiche Wirkungen der Schirmherrschaft von Vorgesetzten. Solche Leistungen sollten mit einer Danksagung am Ende des Artikels gewürdigt werden. Diese tut der Fairness Genüge, ohne eine Mitverantwortung für die publizierten Inhalte zu bedeuten.

Forscher oder Chef von Forschern?
Sachlich unberechtigte Autorschaften werden wohl am häufigsten von Professoren beansprucht. Hier ist freilich zu beachten, dass es unterschiedliche Modelle für deren Tätigkeit gibt. Ein unter den Jüngeren häufiger angetroffener Typus ist in der Forschung seiner Gruppe aktiv, er plant Forschungsvorhaben weitgehend selbst, überträgt in häufigen Diskussionen Fachwissen auf die jüngeren Mitarbeiter und überblickt alle Aktivitäten der Forschungsgruppe, auch wenn viele Arbeiten von Mitarbeitern übernommen werden. Wenn solch ein Professor als Koautor aller Publikationen der von ihm geführten Gruppe auftritt, kann dies sachlich gerechtfertigt sein.
Eine andere professorale Strategie zielt auf den Aufbau einer möglichst großen Forschungsgruppe. Dies führt jedoch zwangsläufig dazu, dass der Aufwand für die Beschaffung von Drittmitteln und lokal verteilten Ressourcen rasch anwächst. Dies und Lehre, Verwaltung et cetera nimmt den Professor so in Anspruch, dass er zur eigentlichen Forschung nichts Wesentliches mehr beitragen kann. Die Führung der Forschung wird dann häufig Habilitierenden oder Assistenzprofessoren übertragen. Ihr Chef wird zwar weithin als Oberhaupt einer produktiven Gruppe wahrgenommen, verliert aber mangels Beschäftigung mit der Forschung zunehmend an Fachkompetenz. Dies kann so weit gehen, dass manche seiner Eingriffe die Forschung eher behindern, weil sie auf oberflächlichen bis falschen Einschätzungen basieren.
Professoren dieser zweiten Art, nennen wir sie Großprofessoren, beanspruchen häufig konsequent die Koautorschaft bei allen Publikationen "ihrer" Gruppe, selbst wenn sie im Einzelfall kaum mehr überblicken, wer hier was, wie und warum tut. Sie erfahren von mancher Arbeit erst dadurch, dass der Entwurf eines Papers auf ihrem Schreibtisch landet, und verbessern nur noch ein paar Details.
Obwohl solche Autorschaften sachlich gesehen unberechtigt sind, würde der Großprofessor ihren Ersatz durch ein Acknowledgement, also eine Danksagung, häufig als ungerecht empfinden. Er denkt so: "Erst rackert man sich ab, um Mittel zu beschaffen, in der Uni Labors zu bekommen, dann machen andere die interessante Arbeit und ernten alleine die Früchte derselben!"
So verständlich diese Einstellung sein mag, die Vorspiegelung falscher Tatsachen (hier: sachliche Mitarbeit und inhaltliche Mitverantwortung) rechtfertigt sie nicht. Wer mit einer Belohnung durch Acknowledgements unzufrieden ist, müsste eben eine Strategie verfolgen, die ihm zu einer befriedigenderen Arbeit verhilft.
Dies kann etwa die Leitung einer kleineren Arbeitsgruppe bedeuten, in der eine echte wissenschaftliche Mitarbeit möglich ist. Freilich verhilft dies nicht zu einer extrem langen Publikationsliste. Der Professor muss sich also zwischen einem Dasein als Forscher mit einer Kleingruppe und der Rolle des mächtigen administrativen Oberhaupts einer großen Gruppe entscheiden.
Da diese Entscheidung manchen Charakteren schwer fällt, versuchen sie, den Fünfer und das Weggli zu bekommen. Einem etablierten Großprofessor fällt es leicht, seine automatische Koautorschaft ohne Diskussion durchzusetzen. Die Verteilung der Macht ist eindeutig. Die untergebenen jungen Forscher sind dermaßen vom Wohlwollen des Chefs abhängig, dass sie allein die Frage, ob dieser wirklich genug beigetragen hat für eine Autorschaft, oft als halsbrecherisch empfinden und daher gar nicht stellen. Deswegen ist schon eine offene Diskussion über Autorschaften vielerorts gar nicht möglich.

Autorschaft als Handelsware
Ein ähnliches Problem besteht im Zusammenhang mit der Ausleihe wesentlicher Apparate oder Teile. Ein beliebtes Kriterium für eine Koautorschaft ist die Bedeutung der ausgeliehenen Sache: Hätte das Experiment ohne diese durchgeführt werden können oder nicht? Dies basiert auf der Logik, dass ein wichtigerer Beitrag die größere Belohnung bringen sollte, und die Autorschaft ist eben mehr wert als eine Danksagung. Dass Lügen nicht zur Handelsware werden sollten, wird vielen dabei nicht bewusst. Die Autorschaft ist genau deswegen mehr wert, weil sie eine inhaltliche Mitarbeit anzeigt. Tut sie dies fälschlich, so ist sie eine Lüge. Die Ausleihe von Teilen anzubieten zum Preis einer Autorschaft auch ohne Mitarbeit, ist also fragwürdig. Vollends korrupt wird es, wenn einem Partner aus der Industrie eine Koautorschaft als Ersatz für die reguläre Bezahlung einer Lieferung angeboten wird – auch dies hat der Autor schon erlebt.
Wissenschaftliche Organisationen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und viele Universitäten haben Kommissionen eingesetzt, um klare Regeln für Autorschaften zu formulieren. Es besteht Einigkeit darüber, dass eine (Ko)Autorschaft wesentliche Beiträge zur jeweiligen Publikation voraussetzt; eine Vorgesetztenposition gilt als nicht ausreichend.
Strittig ist allenfalls die Regel, dass jeder Autor die Verantwortung für alle inhaltlichen Aspekte einer Publikation übernehmen können muss. Dies würde die Verantwortung weiter stärken, erscheint vielen jedoch als nicht praktikabel. Wie soll beispielsweise ein Protein­biochemiker, der noch nie eine Elektrode in der Hand hatte, die Arbeit eines Elektrophysiologen beurteilen?
Eine sinnvolle Lösung dieses Problems ist, dass in der Publikation festgehalten wird, wer welche Arbeiten übernommen hat und entsprechend die Verantwortung dafür trägt. Dies verlangen etwa die Nature-Journale für alle neuen Artikel.
Es sei betont, dass zu den meisten Fragen ein breiter Konsens besteht - insbesondere über die Unzulässigkeit von "ehrenhalber" verliehenen Autorschaften, und erst recht natürlich von solchen, die unter Einsatz von Machtmitteln erworben wurden.

Willkür in der Praxis
Viele Universitäten haben entsprechende Regelwerke formell übernommen, aber vielerorts hat dies keine nennenswerte Wirkung auf die fragwürdige Praxis. Dabei ist Insidern bestens bekannt, dass die Regeln regelmäßig mit größter Selbstverständlichkeit verletzt werden. Einige Faktoren erschweren die Überwindung solcher Missstände:

  • Wegen der genannten Abhängigkeiten wagen es Mitarbeiter nur selten, Fehlverhalten von Vorgesetzten bei der Universitätsleitung anzuzeigen. Zudem mangelt es an dem Vertrauen, dass die Führung die angezeigten Fälle unvoreingenommen untersucht und entsprechend behandelt. Man müsste auch sicher sein können, dass die Führung wenn nötig wirksame Maßnahmen zum Schutz der Anzeigenden vor Repressionen und schlechter Nachrede ergreift. Die geringe Zahl von Anzeigen kann somit keineswegs als Beweis für die Seltenheit von Fehlverhalten gelten.
  • Auch Personen in Führungspositionen zeigen häufig nicht die Bereitschaft, sich massiven Ärger mit den Kollegen einzuhandeln, "nur" um die Einhaltung von Regeln durchzusetzen.
  • Genau der Typus von Professor, der wie oben beschrieben auf eine große Gruppe und eine ellenlange Publikationsliste setzt, hat in den Universitäten die Macht. Somit ist von dort Unterstützung für eine Änderung der Praxis kaum zu erwarten.

Im seltenen Fall, dass Missstände angezeigt werden oder gar in die öffentliche Diskussion geraten, finden die Verantwortlichen oft erstaunliche Wege. So entfernte man zum Beispiel 2008 in Innsbruck lieber eine unbequeme Führungsperson, als dass man die etablierten Verhältnisse angetastet hätte.
Der Autor erlebte an der ETH Zürich ein Verfahren anlässlich eklatanter und aggressiver Regelverletzungen durch eine Professorin, die jedoch dank Protektion aus der Führungsspitze weitgehend ungeschoren davon kam. Die Untersuchung von erpressten und offenkundig unberechtigten (wie auch von zu Unrecht verweigerten) Koautorschaften wurde offenbar durch die Intervention des Vizepräsidenten zu einer Farce gemacht. Als Maßstab für die Praxis diente dieselbe, Zeugen wurden nicht befragt. Aussagen der Beschuldigten wurden nicht einmal durch Rücksprache beim Anzeigenden überprüft. Auch die inzwischen neu besetzte ETH-Schulleitung verweigert jede Stellungnahme zu diesen Vorgängen und der detailliert dargelegten Kritik mit dem stereotypen Hinweis auf die abgeschlossene Untersuchung.
Vermutlich aufgrund ähnlicher Erfahrungen wird von vielen die Anzeige unberechtigter Koautorenschaften als naiv angesehen. Trotzdem sollten wir die Praxis immer wieder mit der Theorie vergleichen. Insbesondere gilt es, den Verantwortlichen deutlich zu sagen, dass mehr Einsatz für die Durchsetzung der geltenden Regeln erwartet wird. Es kommt auf die Zivilcourage vieler ehrlicher Wissenschaftler an, denen daran gelegen sein muss, die Integrität und den Ruf der Wissenschaft und ihrer Institutionen zu schützen.

Rüdiger Paschotta
Foto: Bücher: iStock/Vladimir Melnikov; Professor: Kai Herfort



Letzte Änderungen: 04.03.2013