Editorial

Inkontinenz am Inn: Warum blamiert sich Graf mit Gewalt? (11) AKTUALISIERT!!!

Was bisher geschah: Eine publizierte Phase III Studie war der EK nicht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Hrabcik blamiert sich mit einem juristisch unhaltbaren Brief. An der Phase III Studie stimmt einiges nicht, gleiches gilt für die eingereichte Phase II Studie.

Was bisher geschah: Eine publizierte Phase III Studie war der EK nicht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Hrabcik blamiert sich mit einem juristisch unhaltbaren Brief. An der Phase III Studie stimmt einiges nicht, gleiches gilt für die eingereichte Phase II Studie. Als Glossmann versucht, sich Klarheit zu verschaffen, erstatten Strasser und Bartsch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und legen Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Polizei und AGES ermitteln. Eine Klagewelle rollt. Glossmann wird Befangenheit und Industriespionage unterstellt. Der Abschlussbericht der Polizei entlastet ihn. Rektor Sorg wird aus undurchsichtigen Gründen entlassen. Bartsch wechselt zum Standpunkt der EK. Es tauchen neue anonyme Vorwürfe auf, diesmal auch gegen Bartsch. Der dritte Nationalratspräsident Graf stellt drei parlamentarische Anfragen und greift darin Glossmann und Scheil an. Grafs Gewährsmann ist anscheinend Strasser. Der Anästhesist Margreiter wird tot aufgefunden. Ein anonymes Email schiebt die Schuld daran auf Scheil und Glossmann. Scheil zeigt Strasser wegen falscher Zeugenaussage, Urkunden- und Beweismittelfälschung und Verleumdung an.

(16.1.2009) Folge 11 (Dezember 2008- Januar 2009): Warum blamiert sich Graf mit Gewalt?

(16.1.2009) Sie erinnern Sie sich: Am 5. November 2008 hatte der Sprecher für Wissenschaft und Forschung der FPÖ, der Jurist Martin Graf und (Mit-)Inhaber des zweithöchsten Amtes der Republik Österreich, drei parlamentarische Anfragen an die Bundesminister für Gesundheit, Wissenschaft und Justiz gestellt. In allen drei Anfragen ging es um den "Medizin-Skandal an der medizinischen Universität Innsbruck". Alle drei Anfragen trugen die Handschrift von Hannes Strasser und in der Tat teilte das Büro von Graf Laborjournal mit, dass es sich bei ihrem Gewährsmann um Strasser handele.

Die EK Innsbruck fühlt sich durch die Anfragen verunglimpft u.a. weil darin den EK-Mitgliedern Glossmann und Scheil Ehrenrühriges unterstellt wurde. EK-Vorsitzender Lukas beschwerte sich denn auch im November 2008 brieflich bei der Nationalratspräsidentin Barbara Prammer. Auszug: "Seit der Aufdeckung der Probleme um die Myoblastenstudie der Innsbrucker Urologie wird die Ethikkommission insgesamt und werden einzelne ihrer Mitglieder für ihre dem Gesetzesauftrag entsprechende Tätigkeit einem ständig wachsenden Druck ausgesetzt, der über anonyme Anschuldigungen bis zu persönlich herabwürdigenden Verleumdungen und Bedrohungen (s.u. und o.) führt. Dies gipfelte darin, dass diese Verleumdungen über eine parlamentarische Anfrage des dritten Nationalratsprsidenten Martin Graf ihren Weg auf die offizielle Home-page der österreichischen Regierung gefunden haben"

Frau Prammer antwortete Mitte Januar 2009, dass sie keinerlei rechtliche Möglichkeiten habe, in das verfassungsrechtlich garantierte Fragerecht einzugreifen.

Glossmann resignierend: "Wer sich die Aktivitäten mancher Beteiligten vor Augen führt, dem könnte der Wunsch aufkommen, sie zum Duell zu fordern. Heute bleibt nichts weiter übrig, als den Nationalratspräsidenten Graf mit einer ihm gebührenden "Achtung"-sprich intelligent neglect-zu bedenken."

Grafs Anfragen wurden Mitte bis Ende Dezember 2008 beantwortet.

Alle drei Ministerien ließen ihn auflaufen. Die kräftigste Watsch'n erteilte das Bundesministerium für Gesundheit. So wies es Grafs Unterstellung, die Firma AMS habe ihr Advance Band illegal implantiert, zurück: Die Erstanwendung sei in Innsbruck im Februar 2006 erfolgt, also nach der Zertifizierung des Produkts am 2.1.2006. Es habe auch keine massiven Schäden durch das Band gegeben. Auch Grafs Ansicht, die AGES habe "die Prüfung von an der Kinderurologie Innsbruck illegal durchgeführten klinischen Studien" unterdrückt, entbehrt anscheinend der sachlichen Grundlage. Die Prüfung wurde sehr wohl durchgeführt nur konnten die festgestellten Verfehlungen wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden.

Interessant ist die Frage 16 von Graf: "Warum berücksichtigt die AGES die beschriebenen EU-Verordnungen und Richtlinien nicht in ihrem Bericht über die Zelltherapie der Harninkontinenz?" Die Frage ist deswegen interessant, weil sie so leicht zu widerlegen ist und dennoch gestellt wurde. Graf bezieht sich auf die EU-Verordnung 1394/2007, wonach, seiner Ansicht nach, eine Gewebeersatztherapie kein Arzneimittel sei. Die Antwort des Ministeriums war schlicht, dass die geltende Rechtslage zum Zeitpunkt der Durchführung der Studie zu berücksichtigen war (Strassers Phase III Studie wurde angeblich von 2002 bis 2004 durchgeführt, die EU Verordnung 2007 erlassen) und zudem handele es sich unbestrittenermaßen um eine klinische Prüfung von Arzneimitteln.

Auf die Frage Grafs, warum nur Strasser belästigt werde und nicht die Verantwortlichen der Kinderurologiestudien, antwortete das Ministerium, dass auch im Fall "Strasser" wegen Verjährung kein Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt wurde. Bei Strasser ermittele die Staatsanwaltschaft jedoch wegen der Vorlage von gefälschten Dokumenten. Bei Grafs Frage nach den Privathonoraren von Bartsch erklärte sich das Ministerium als nicht zuständig.

Kurzum, die parlamentarischen Anfragen von Graf erwiesen sich als Schlag ins Wasser. Das Seltsame daran ist, daß dies vorhersehbar war. Selbst dem Autor dieser Serie, einem Nichtjuristen und Vorderösterreicher, war, als er Ende November die Anfragen zu Gesicht bekam, sofort klar, dass diese abgeschmettert werden würden und das zu Recht. Wieso also verlässt sich der zweithöchste Mann Österreichs, ein Jurist, dem ein Büro von ausgebildeten Hilfskräften zur Verfügung steht, auf die Aussagen eines Oberarztes, dessen Ruf spätestens seit dem AGES-Bericht ein zweifelhafter ist? Den AGES Bericht muss das Büro Graf gekannt haben, denn es erwähnt ihn mehrfach in ihren Anfragen. Warum also hat sich Graf zum Affen gemacht?

In Innsbruck kursiert dazu eine Spekulation, die sich an der Frage Grafs nach der EU-Verordnung 1394/2007 aufhängt. Diese EU-Verordnung verlangt für neuartige Therapien wie Gentherapie, somatische Zelltherapie und biotechnologische Gewebebearbeitung speziell auf sie zugeschnittene harmonisierte Vorschriften. Die dabei verwendeten neuartigen Therapeutika seien biologische Arzneimittel, also auch Arzneimittel, und müssten wie diese zugelassen werden. Als Ausnahme nennt Verordnung 1394/2007 "Arzneimittel für neuartige Therapien, die in einem Krankenhaus nicht routinemäßig nach spezifischen Qualitätsnormen hergestellt und in einem Krankenhaus desselben Mitgliedstaates unter der ausschließlichen fachlichen Verantwortung eines Arztes auf individuelle ärztliche Verschreibung eines eigens für einen einzelnen Patienten angefertigten Arzneimittels verwendet werden." Auf deutsch: Arzneimittel für neuartige Therapien müssen nicht zugelassen werden (also keine EK, keine Versicherung, keine Kontrollen), wenn sie eigens für einen Patienten in einem Krankenhaus des gleichen Landes hergestellt wurden, eine bestimmte Qualität aufweisen und ein Arzt dafür geradesteht.

Die Verordnung 1394/2007 hatte in Österreich, Mitgliedsland der EU, gesetzgeberische Aktivitäten ausgelöst. Inzwischen existiert ein Entwurf einer Änderung des Arzneimittelgesetzes. Darin wird zu Arzneimitteln für neuartige Therapien gesagt (¤7 Abs 6a): "Nicht als Arzneispezialitäten, die gemäß Abs1. der Zulassung unterliegen, gelten Arzneimittel für neuartige Therapien, die nicht routinemäßig auf individuelle ärztliche Verschreibung eigens für einen bestimmten Patienten in Österreich hergestellt werden, um in einer Krankenanstalt unter der ausschließlichen fachlichen Verantwortung eines Arztes bei diesem Patienten angewendet werden."

Der entscheidende Unterschied liegt im Austausch des Wortes "Krankenhaus" gegen "Österreich". Nach diesem Entwurf könnte in Österreich auch eine Firma mit der Herstellung der Arzneimittel beauftragt werden. Die Arzneimittel müssen nur "nicht routinemäßig" und für "einen bestimmten Patienten" hergestellt werden. Zweifellos wird Innovacells Urocell für einen bestimmten Patienten hergestellt, nämlich den, der die Muskelbiopsie liefert. Ob das "routinemäßig" geschieht, kann man zur Not bestreiten: Urocell wird ja nicht regelmäßig, sondern nur auf Anforderung hergestellt. Der Austausch von "Krankenhaus" gegen "Österreich" würde so eventuell lukrative Geschäfte ermöglichen.

Manche Innsbrucker vermuten daher, daß dieser Gesetzentwurf eine "lex Innovacell" sei, und führen als weiteres Argument an, dass im Aufsichtsrat von Innovacell einflussreiche Leute säßen (z.B. Pöttinger, HYPO EQUITY, Jurak, Vorstandsvorsitzender der Breitenfeld Edelstahl AG u.a.). Danach betreibe Graf mit seinem Parteifreund Hrabcik Lobbypolitik für Innovacell, was seinen Don Quichottehaften Einsatz für den Oberarzt und Innovacell-Mitgründer Strasser erkläre.

Eine Verschwörungstheorie? Vielleicht. Gegen eine Verschwörung spricht, dass Gesetzesänderungen für gewöhnlich nicht im Alleingang (z.B. eines Ministers oder Sektionsleiters wie Hrabcik) entworfen werden. Für gewöhnlich arbeiten mehrere Sektionen des Bundesministeriums für Gesundheit an einem Entwurf zur Änderung des AMG. Fachlich zuständig war wohl die Sektion I, Bereich B (Leiter Gerhard Aigner), Hubert Hrabciks Sektion III dürfte nur konsultiert geworden sein. Genaues aber weiß man nicht und es ist seltsam, dass von der Innsbrucker EK - im Gegensatz zu anderen EKs - keine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eingeholt wurde (Begutachtungsfrist: 25.Oktober bis 1. Dezember 2008). Der Entwurf erreichte zwar am 30. Oktober 2008 das Rektorat der MUI (Interimsrektor Dierich), wurde aber nicht an die Fachvertreter oder an die EK weitergegeben. Auch das Bundesministerium hielt es nicht für nötig, den Entwurf der Innsbrucker EK vorzulegen, wie das sonst üblich ist und bei EKs anderer Universitäten auch getan wurde. Die Innsbrucker EK erfuhr von dem Entwurf erst am 10. November 2008 über die Rechtsabteilung der TILAK. Am 2.12.2008 schickte die EK dann eine Stellungnahme, in der der Text von ¤7 Abs 6a kritisiert wird: Er sei zu unbestimmt und könne widersprüchlich ausgelegt werden.

Verschwörung hin oder her: Nach einem Bericht der Tiroler Tageszeitung ist die vorläufige Suspendierung Strassers von der Disziplinarkommission aufgehoben worden. Die Disziplinarkommission besteht aus drei Mitgliedern, mindestens zwei davon sind Juristen. Strasser glaubt, seine Suspendierung sei aufgehoben worden, "weil sich die Vorwürfe als haltlos erwiesen hätten und man ihm ein vertretbares Vorgehen attestiert habe". Tiroler Tageszeitung und Nature vom 14. Januar 2008 (457, 249) schreiben dagegen, Strassers Suspendierung sei wegen Verjährung aufgehoben worden: Es seien mehr als drei Jahre seit den zu beurteilenden Vorfällen vergangen. Richtig ist, dass seit dem Ende der laut Strasser durchgeführten Phase III Studie (2004) mehr als drei Jahre vergangen sind. Der ehemalige Rektor Sorg hatte Strasser jedoch nicht wegen Nichtbefassung der EK mit der Phase III Studie im Jahre 2002, sondern wegen u.a. dem Verdacht auf Dokumentenfälschung (AGES Bericht vom 5. August 2008) und dem Verdacht auf Publikation der Daten einer jedenfalls illegalen und wenn nicht gar virtuellen Studie suspendiert. Diese Gründe sind keineswegs verjährt, denn die Dokumente wurden vermutlich erst 2007 gefälscht als die Sache hoch kochte und das Lancet Paper erschien auch erst 2007. Insider meinen deswegen, der Grund für die Aufhebung von Strassers Suspendierung sei, dass Interimsrektor Dierich es versäumt habe, Disziplinaranzeige gegen Strasser zu erstatten. Warum hat Dierich dies nicht getan? Angeblich soll er von der Disziplinarkommission zweimal dazu aufgefordert worden sein. Beim Rektorat hieß es, wir sollten in dieser Sache bei der Vizerektorin Hochleitner nachfragen, die sei für Personalfragen zuständig. Email Anfragen an die MUI Adresse Hochleitners kamen als nicht zustellbar zurück. Also frisch die Nummer von Frau Hochleitner gewählt.

"...ner!"

"Spreche ich mit Frau Hochleitner?" "Ja"

"Guten Tag, mein Name ist Hubert Rehm, ich bin Reporter des Laborjournals...."

"Pausenmelodie"

Beim nochmaligen Anwählen nahm niemand mehr ab. Die Pausenmelodie stammte vermutlich von Mozart, dennoch war der Laborjournal Reporter verschnupft. Er faxte Frau Hochleitner seine Frage und schickte das Fax auch noch mit Briefpost und zwei Stunden später meldete sich der Pressesprecher der MUI Klingler und versprach, er würde sich um Informationen bemühen.

Herr Klingler teilte uns zwei Tage später folgendes mit: Strasser sei erneut vorläufig suspendiert. Zudem habe Frau Hochleitner inzwischen gegen ihn Disziplinaranzeige erstattet. Strasser werde Ende dieser Woche den entsprechenden Bescheid bekommen. Für das weitere müsse man abwarten, ob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Strasser erhebe. Solange das nicht der Fall sei, könne Frau Hochleitner gegen Strasser nichts unternehmen, es seien ihr durch das Beamtendienstrecht die Hände gebunden: Wissenschaftbetrug sei in Österreich kein Strafdelikt.

Patienten durfte Strasser auch während der vorübergehenden Aufhebung nicht behandeln. Patientenbehandlung ist nicht Sache der MUI, sondern des Krankenhausträgers, der TILAK. Die TILAK hatte Strasser schon zwei Wochen vor seiner vorläufigen Suspendierung durch den Rektor von der Patientenversorgung abgezogen und will Strasser, wie ein Sprecher Laborjournal mitteilte, auf keinen Fall wieder einstellen. Herr Strasser hat Hausverbot am Landeskrankenhaus. Auch an der MUI brachte Strasser kein Bein mehr an Deck: Sie hatte ihn während der aufgehobenen Suspendierung freigestellt.

Apropos Rektor: Am 16.1.2009 endete die Bewerbungsfrist für die Stelle des Rektors der MUI. Nach einer Pressemeldung der MUI seien 31 "hochqualitative" Bewerbungen eingegangen und damit mehr als doppelt soviel als bei der letzten Rektorswahl 2005. Da staunt der Laie und der Fachreporter recherchiert. Mehr in Folge 12.



Hubert Rehm



Letzte Änderungen: 29.01.2009