Editorial

Inkontinenz am Inn: Von Blinden, Standhaften und Süppchenkochern (6)

Was bisher geschah: Eine Phase III Studie wurde der EK nicht zur Stellungnahme vorgelegt und dennoch publiziert. Hrabcik vom Gesundheitsministerium blamiert sich mit einem Brief, der die Autoren der Studie entlastet aber juristisch unhaltbar ist.

Es stellt sich heraus, dass an der Studie auch sonst einiges nicht stimmt. Glossmann versucht, sich Klarheit über den Phase II Antrag zu verschaffen. Daraufhin erstatten die Autoren der Phase III Studie, Strasser und Bartsch, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und legen Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

(22.12.2008) Folge 6 (Januar - April 2008): Schläge unter die Gürtellinie

Am 24. Januar 2008 gab die EK ein negatives Votum zur Pinggera Studie AN 2895 ab.

Ende Januar 2008 wurde Georg Bartsch zur Zeugeneinvernehmung vor der Innsbrucker Polizei geladen. Dabei stellte er sich vor seinen Coautor und Untergebenen Strasser und gab an, von Strasser laufend über dessen Projekt informiert worden zu sein. Des weiteren führte Bartsch aus: Über das US-Patent von Gozzi und Rehder sei er nie informiert worden. Nachdem er bei AMS nachgehakt habe, habe ihn ein Direktor von AMS besucht und ihm einen handschriftlichen Zettel von Buchberger ohne Kopf der TILAK oder der Klinik gezeigt, wonach Gozzi und Rehder sämtliche Rechte ihrer Diensterfindung wahrnehmen können. Rehder sei ein guter Freund von Buchberger. Nachdem Rehder und Gozzi die Klinik verlassen hätten, habe er sich ihre Patienten angeschaut. Es habe eine hohe Komplikationsrate gegeben. Daher habe er das Projekt gestoppt. Zwischen Gozzi und Strasser habe es Streit gegeben: Gozzi habe Strasser Verfehlungen vorgeworfen. Zwischen der Therapie mit Urocell und dem Advance-Band habe es einen ständigen Kampf gegeben.

Im Februar 2008 beantragte Strasser bei der Polizei die Sicherstellung seines PC, damit festgestellt werden könne, welcher Keylogger installiert worden sei und ob Daten ausspioniert wurden. Dem Antrag wurde stattgegeben. Der Polizeitechniker fand jedoch keinen Hinweis auf einen Keylogger.

Am 5. März 2008 gab indes Rechtsanwalt Czernich bei der Polizei in Innsbruck einen weiteren anonymen Brief der "Freunde und Helfer" ab, den er am gleichen Tag erhalten hatte. Darin heißt es unter anderem, es sei in der Pharmaszene allgemein bekannt, dass die EK in Innsbruck Studien unterstütze, ablehne oder blockiere, je nachdem, welche finanziellen Zuwendungen an Mitglieder der EK flössen. Insbesondere Glossmann sei die Annahme von Geld für erwünschte Leistungen nicht unbekannt. Des weiteren werden die Vorwürfe einer Verbindung Glossmanns (und anderer) mit AMS wiederholt. Gozzi und Rehder hätten vertrauliche Patientenunterlagen aus der Urologischen Klinik gestohlen und an AMS weitergegeben. Rehder hätte für das Spitzenmanagement der TILAK und deren Ehepartner eine Reise nach Südafrika organisiert: Segeln, Saufen, Nacktbaden auf Kosten der Krankenkassenbeiträge der Tiroler Bevölkerung.

Auf Nachfrage der Polizei kann die TILAK jedoch keine konkreten Hinweise dafür finden, daß Gozzi Krankengeschichten entwendet habe.

Am 20. März erhielt Glossmann ein anonymes Fax aus der Universitätsklinik für Radiologie II, in dem ihm sexuelle Verfehlungen vorgeworfen wurden. Das Drohfax endet mit den Worten "Wir kriegen Dich!" Das Faxgerät ist leicht zugänglich und der Polizei gelingt es nicht den Absender zu ermitteln. Auf Anraten seiner Familie entschließt sich Glossmann die Anwesenheit am Dienstort auf das gesetzliche erforderliche Ausmaß zu reduzieren. In der Sache jedoch knickt Glossmann nicht ein, im Gegenteil: "Jetzt erst recht!"

Schon am 1. Februar 2008 hatte die Österreichische Agentur für Gesundheit (AGES) mit einer vierköpfigen Inspektion den Auftrag übernommen, die Phase III Studie von Strasser und Bartsch zu überprüfen. Sie stattete der Firma Innovacell am 31. März und 1. April und der Urologie am 17. und 18. April und am 23. und 24. April Besuche ab.



Hubert Rehm



Letzte Änderungen: 22.12.2008