Editorial

Vom Briefeschreiben

In einem offenen Brief an die hessische Landesregierung protestieren die Doktoranden des MPIs für terrestrische Mikrobiologie in Marburg gegen die Erhebung von Studienbeiträgen. In der Sache haben sie Recht, doch der Brief dient ihr nicht.

(04.08.2006) Briefeschreiben ist eine Kunst. Die Doktoranden des MPIs für terrestrische Mikrobiologie in Marburg beherrschen sie nicht. Sie haben einen offenen Brief an die hessische Landesregierung geschrieben und protestieren darin gegen die Erhebung von Studienbeiträgen bei Doktoranden. In der Sache haben sie Recht: Doktoranden sollten keine Studienbeiträge zahlen müssen, denn Doktoranden geben der Universität in Forschung und Lehre weit mehr, als sie von ihr erhalten. Es wirkt unverschämt von Leuten, die oft sechzig Stunden in der Woche im Labor stehen und zudem bei der Lehre mithelfen, Beiträge für Lehre und Forschung einzufordern. Im Gegenteil, man sollte den Doktoranden für ihre Arbeit mehr bezahlen.

Der Brief der Marburger Doktoranden dient jedoch ihrer Sache nicht.

Zum ersten stören Übernahmen aus feministischen Ideologien wie die "Innen"-Endung in "DoktorandInnen" oder "StudentInnen". Zumindest mich lässt das vermuten, dass die Briefschreiber auch anderweitig ideologisiert sind und es ihnen nur vordergründig um die Studienbeiträge geht. Platte Phrasen wie "Bildung ist eine Investition in die Zukunft und sollte jedem zugänglich sein" verstärken diesen Eindruck. Bildung ist und war schon immer vor allem eine Einrichtung zur Erzeugung von Rangunterschieden.

Zum zweiten stören propagandistische Tricks. Dies um so mehr als sie leicht zu durchschauen sind und der Leser daher den Eindruck bekommt, für dumm verkauft zu werden. So versichert der Brief, die Gebühren sollten vorrangig zum Stopfen von auftretenden Finanzlöchern genutzt werden, was der hessische Wissenschaftsminister auch unumwunden zugäbe. Der unbedarfte Leser denkt hier sofort an Finanzlöcher im allgemeinen Staatshaushalt. Das ist aber nicht der Fall. Der größte Teil des Geldes soll vielmehr, bei gleich bleibenden Staatszuschüssen, den Universitäten zukommen und dort Finanzlöcher stopfen. Es ist auch durchaus nicht klar, ob Doktoranden wirklich 3.000 € pro Jahr zahlen müssen, wie der Brief nahe legt. Die Universitäten können das verlangen, sie müssen es nicht.

Zum dritten sind die Zahlen, mit denen der Brief operiert, zweifelhaft. So nennt er ein Durchschnittseinkommen der Doktoranden von 955 €. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass diese Zahl den Mittelwert des höchsten und des niedrigsten Einkommens im Marburger Institut darstellt, also keineswegs repräsentativ ist. Es mag ja sein, dass der tatsächliche Mittelwert des deutschen Doktorandeneinkommens von den 955 € nicht wesentlich abweicht, aber solche Blößen sollte man sich in dem Minenfeld Hochschulpolitik nicht geben. Auch die Verwendung des Wortes "Existenzminimum", es soll bei 985 € liegen, hat ein eigenartiges Rüchlein. Der Leser weiß, dass sich von 985 €, jedenfalls als Alleinstehender, nicht schlecht leben lässt - von einem Existenzminimum also nicht die Rede sein kann. Viele Rentner kommen mit weniger aus, und wenn ich mir meinen letzten Bescheid vom BfA anschaue, werde ich zu denen auch gehören. Mit dem Wort "Existenzminimum" nahe zu legen, die Gebühren würden die Doktoranden zum Hungern verurteilen, ist ein bisschen widerlich. Tatsache ist, dass die meisten Doktoranden anständige Arbeit leisten und dafür anständig bezahlt werden sollten. Dazu braucht man nicht auf die Tränendrüse drücken.

Noch einmal: Gebühren für Doktoranden sind in der Tat nicht gerechtfertigt. So wie ich die Kultusbürokraten kenne, haben sie sich bei der Sache gedacht: "Doktoranden sind formal Studenten, also erheben wir auch Gebühren". Sie haben also nichts gedacht. Tatsächliche Verhältnisse sind für die Bezieher von unkündbaren Einkommen eben nur selten interessant.

Eine echte Schwachstelle des hessischen Studienbeitragsgesetzes spricht der Brief übrigens nicht an. Es ist Paragraph 1 Absatz 2. Er lautet:

Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen mit Ausnahme der Langzeitstudienbeiträge nach Paragraph 4 stehen der Hochschule zu, die sie erhoben hat. Sie werden zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verwendet. Die Studierenden sind an der Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen zu beteiligen. Die Höhe und Verwendung der Einnahmen unterliegen der Berichtspflicht nach Paragraph 92 des Hessischen Hochschulgesetzes.

Wie aber werden die Beiträge in der Universität verteilt? Wer soll das machen? Nach welchen Kriterien? Soll das etwa in Komitees ausgemauschelt werden? Wie einfach und wirksam waren doch früher die Hörergelder!

Der Paragraph 1 Absatz 2 deutet allerdings eine einfache Lösung des Doktorandenproblems an: Danach kann die Universität selbständig zum Besten von Forschung und Lehre über die eingezogenen Beiträge verfügen. Was kann sie Besseres tun, als ihre Forscher anständig zu bezahlen? Also zahlt sie ihren Doktoranden ihre Beiträge einfach zurück. Da die "Studierenden" bei der Verteilung mitzubestimmen haben und die Professoren vom guten Willen ihrer Doktoranden abhängen (Was ist ein Professor schon ohne seine Doktoranden? Ein hilfloser Redenhalter!), sollte das kein Problem darstellen.

Siegfried Bär



Letzte Änderungen: 04.08.2006