Editorial

Faire Verträge für TAs

(22.12.15) Die Neufassung des WissZeitVG soll die Situation der Beschäftigten verbessern. Aber manche TAs  fürchten nun die Entlassung (siehe vorigen Bericht). Feste Verträge für langfristige Mitarbeiter – ist das zu viel verlangt?
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Feste Verträge machen froh

Vielleicht sollte man im Zusammenhang mit den neuen Regeln für die befristete Beschäftigung von technischen Assistenten nicht nur über Gesetze, sondern auch über Fairness sprechen. Ja, in der Wissenschaft wird projektbezogen gearbeitet, und es ist gut für die Forschung, wenn man Personal dann auch projektbezogen befristen kann. Was aber, wenn aus einem zeitlich abgesteckten Vorhaben schließlich ein längerfristiges Programm wird? Ist es dann wirklich zu viel verlangt, jemandem, der acht Jahre oder länger an ein und demselben Institut arbeitet, die Aussicht auf einen unbefristeten Vertrag zu bieten?

Zumal TAs normalerweise nicht auf eine Promotion oder eine gut bezahlte Professur hinarbeiten. Das betriebliche Risiko dürfte in diesen Fällen kalkulierbar sein und ist für jeden Unternehmer in der freien Wirtschaft ganz selbstverständlich. Eine Autowerkstatt kann ja auch nicht über Jahre hinweg denselben Mitarbeiter befristen, aus Angst, die Kundschaft könnte plötzlich ausbleiben. Und gerade weil der Meister seine Mechaniker anlernt und weiß, was er an ihnen hat, wird er nicht nach Ablauf von zwei Jahren (der im sonstigen Arbeitsrecht zulässigen sachgrundlosen Befristungsdauer) neue Leute einstellen, nur um unbefristete Verträge zu meiden.

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Hilfreich wären jetzt klare Signale der Universitätsverwaltungen, dass sie für den Fall der Fälle auch finanziell für langjährige Mitarbeiter einstehen, sollte ein Drittmittelprojekt nach vielen Jahren einmal nicht mehr verlängert werden – so dass die Institute und Gruppenleiter sich nicht alleingelassen fühlen. Immerhin sind es sie und ihr Personal, die das Renommee der Universität erarbeiten, und sie sollten beim Aufbau der eigenen Fachkräfte den Rücken gestärkt bekommen! Dort, wo das Teilzeitbefristungsgesetz wirklich der universitären Realität im Wege steht, könnten die Hochschulen bzw. die Bundesländer mit den Gewerkschaften verhandeln. Denn während man vom WissZeitVG nicht durch Tarifverträge abweichen darf, stehen für die Befristung von TAs jetzt Wege offen, hier zu rechtssicheren Vereinbarungen zu kommen.

Wer aber – wie bei dem im vorigen Artikel geschilderten Fall wohl geschehen – eine Atmosphäre der Unsicherheit zulässt oder möglicherweise sogar schürt, sorgt letztlich dafür, dass qualifiziertes Personal das Institut verlässt. Nicht der Gesetzgeber, sondern die Universität selbst schießt sich damit ein Eigentor.

 

Mario Rembold
Foto (Symbolbild): (c) Pressmaster / Fotolia 


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Letzte Änderungen: 28.04.2016