Was tun mit Mediziner-Habil und Dr. med.?

16. November 2017 von Laborjournal

In unserem aktuellen Heft 11/2017 schreiben wir ab Seite 16 unter der Überschrift „Mediziner-Habil durch Erbsenzählen“ über den Gemischtwarenladen, als der sich die hiesigen  Medizinischen Fakultäten präsentieren, wenn es darum geht, wie sie den Journal Impact-Faktor in ihre Habilitationskritierien hinein rechnen. Vielleicht war es bei dem Thema nicht zu vermeiden — aber ganz am Ende des Artikels werden schließlich Stimmen laut, dass man die Mediziner-Habilitation doch einfach ganz abschaffen und den Dr. med. zumindest stark vereinfachen könne. Konkret heißt es dort:

Unser E-Mail-Schreiber […] zieht folgendes Fazit: „Man schaffe Promotion und Habilitation in der Medizin endlich ab.“ Und quasi als Zugabe formuliert er — wenn auch etwas süffisant — einen einfachen Zwei-Punkte-Vorschlag, wie man dahin kommen könnte:

„1) Statt Promotion soll jeder Mediziner einen Dr. med. bekommen, der ein Erstautor-Paper nachweisen kann. Das zeigt doch ausreichend, dass der junge Doktor sich auch mal in eine wissenschaftliche Fragestellung verirrt hat. Alles, was sonst für die Wissenschaft wichtig ist, sollte ja bereits in einem guten Studium gelehrt worden sein. Und selbstständig wissenschaftlich arbeiten, lernt man während einer medizinischen Doktorarbeit in der Regel sowieso nicht, sondern ist nur der Gratis-Pipettierheini.

2) Statt der Habilitation gäbe es flächendeckend einen Professorentitel, wenn man zehn Paper geschafft hat — davon fünf als Erst- oder Letztautor. Dazu käme dann lediglich noch eine festzulegende Zahl von Semesterwochenstunden an Lehre, welche die Studierenden noch als ausreichend gut evaluieren müssten.“

Man stelle sich vor, wie entlastend das für unsere schuftenden Ärzte wäre, schließt er. All die gesparte Zeit käme den Patienten, der Familie — und vielleicht ja auch einer guten Lehre enorm entgegen.

Bleibt zum Abschluss noch der Kommentar eines Professors an einer deutschen Uniklinik, den wir um seine Meinung dazu baten. Dessen Antwort:

„Ich denke, eine globale Sicht auf die Dinge hilft hier weiter. Viele Länder kennen den Dr. med. für Ärzte gar nicht — eine Habilitation schon gar nicht. Und die Patienten sterben deswegen auch nicht früher, sofern genug Geld im System ist.

Man könnte also sicher auch hierzulande die Voraussetzungen schaffen, um die Habilitation zu streichen. Will man aber doch an der Habilitation festhalten — was ich befürchte, da man die Leute damit wunderbar am Nasenring hat –, ist es in keiner Weise angemessen, die Publikationen nur nach Anzahl beziehungsweise Journal Impact-Faktoren zu bewerten.“

Zum „Dr. med.“ erhielten wir daraufhin folgende Zuschrift:

Dr. med. oder nicht? Zur laufenden Diskussion um den Doktortitel für Mediziner.

Ich mache folgenden Vorschlag:

Alle Mediziner, die ihr Examen bestehen, dürfen sich „Doktor“ nennen. Sie werden im Beruf sowieso mit Herr/Frau Doktor angesprochen. „Doktor“ wäre hier also eine Berufsbezeichnung, kein Titel.

Alle diejenigen, die eine „qualifizierte“ Arbeit anfertigen, können sich einer Prüfungskommission stellen, in der auch Naturwissenschaftler vertreten sind — und sich in herkömmlicher Weise bewerten lassen. Wer eine entsprechend gute Note erhält, der darf dann den Titel „Dr. med.“ führen.

Weitere Äußerungen, Meinungen und Vorschläge zum Thema „Habil und Dr. med. in der Medizin“?

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4 Gedanken zu „Was tun mit Mediziner-Habil und Dr. med.?“

  1. Fred Schaper sagt:

    Aus dem Mittelwert kann man keinen Rückschluss auf Einzelereignisse ziehen. Die mittlere Zitierhäufigkeit einer Zeitschrift sagt nichts über die Zitierhäufigkeit eines einzelnen Artikels aus, somit sagt der JIF einer Zeitschrift nichts über den einzelnen Artikel aus. Wer das nicht verstanden hat, hat die mathematischen Grundlagen des Mittelwerts nicht verstanden. Überträgt sich das auf die Datenauswertung der eigenen Experimente?

  2. SH201 sagt:

    Nice article

  3. Stefan Reuss sagt:

    Vielen Dank für den amüsanten und pointierten Artikel zur formalen Qualifikation der Mediziner, der natürlich längst mehrfach geöffnete Türen einrennt. Offiziell ist die Habil als Berufungsvoraussetzung längst abgeschafft, aber selbst Juniorprofessoren wollen sich habilitieren … Am Rande: In Mainz braucht man mindestens 12 Originalpublikationen, davon mindestens 6 als Erstautor (im Gegensatz zu den Angaben in der Tabelle – hoffentlich stimmt der Rest).
    Mit besten Grüßen eines treuen LJ-Fans
    Stefan Reuss

  4. Laborjournal sagt:

    Ja, der Faux pas mit der Universität Mainz ist uns schon mannigfach mitgeteilt worden — und tut uns natürlich sehr leid. Da uns von den anderen Universitäten aber im gleichen Zeitraum bisher keine Richtigstellungen erreicht haben, gehen wir davon aus, dass die restlichen Angaben richtig sind. Wir hatten die Daten unseres „Informanten“ auch explizit nochmal selbst überprüft, aber Mainz scheint uns dabei irgendwie durch die Maschen geschlüpft zu sein…

    In unserer kommenden Printausgabe wird daher folgende Korrektur erscheinen:

    Zum Artikel „Mediziner-Habil durch Erbsenzählen“ (LJ 11/2017: 16-21)

    Die Uni Mainz ist doch komplizierter

    In unserem Artikel „Mediziner-Habil durch Erbsenzählen“ (LJ 11/2017: 16-21) geben wir für die Uni Mainz als Habilitationskriterium für Mediziner lediglich „5 Publikationen als Erstautor“ an. Das ist leider falsch. Wir erhielten mehrere Zuschriften zu diesem Punkt – unter anderem die folgende Erklärung:

    „Die Absurdität der unterschiedlichsten Anforderungen in Abhängigkeit der jeweiligen Medizinischen Fakultät ist vielen von uns schon lange ein Dorn im Auge! Ich war jedoch erstaunt zu lesen, dass Mainz am genügsamsten ist – habe ich hier doch selbst mit „Habil“ und kürzlich noch mit „Appl. Habil“ dieses Verfahren zweimal durchlaufen -– und bin an den Anforderungen schier verzweifelt.

    Beispiel Lehre: Es muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine kontinuierliche Lehrtätigkeit mit einer Mindestdauer von sechs Semestern und einem Mindestumfang von insgesamt 30 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) nachgewiesen werden – inklusive Evaluation.

    Beispiel Publikationen: Mindestens zwölf Publikationen, sollen in überregionalen Zeitschriften -– mit wissenschaftlichem Beirat -– erschienen sein. Auch die Endzahl ist anzugeben. Bei mindestens sechs dieser Publikationen müssen die Bewerberinnen oder Bewerber als Erstautorin oder Erstautor zeichnen. Zu diesen wissenschaftlichen Publikationen dürfen auch die Veröffentlichungen gehören, die zur kumulativen Habilitation eingereicht worden sind (§ 6 Abs. 2 Satz 7 bis 15 HabilO). Geteilte Erstautorenschaften, sofern diese in der Publikation erwähnt sind, sowie Autorenschaften als Corresponding Author oder Senior Author werden als Erstautorenschaften angesehen.

    Das Schriftenverzeichnis soll bezüglich der Original-Veröffentlichungen in Zeitschriften mit wissenschaftlichem Beirat folgendermaßen gegliedert sein: Die Publikationen sind entsprechend der Liste zur Bewertung der Publikationsleistungen als Kategorie A, B oder C und dem jeweiligen jahresbezogenen Impact-Faktoren auszuweisen. Dabei ist zu beachten, dass mindestens drei der Zeitschriften, in denen als Erst-, geteilter Erst- oder Letztautor veröffentlicht wurde, in die Kategorien A oder B eingruppiert sind…

    Für die Appl. Professur waren noch einmal die gleichen Anforderungen zu erfüllen!

    Dies wollte ich nur kurz richtig stellen — Mainz ist tatsächlich leider nicht so genügsam – schön wär‘s gewesen…“

    Überdies machte uns ein anderer Leser darauf aufmerksam, dass bereits 2003 eine vergleichende Übersicht zum Thema erschien – nämlich: „Habilitationskriterium Impact-Factor: Wie evaluieren medizinische Fakultäten wissenschaftliche Leistungen von Habilitanden?“ von Bruno Bauer, Wien, in medizin – bibliothek – information 2003;3(2): 40-43 (https://tinyurl.com/yax3sjml).

    Wir danken für die Zuschriften und bitten um Entschuldigung, dass die angesprochenen Punkte im Artikel nicht korrekt waren.

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