Vom Umgang mit HIV in der Schweiz

23. September 2009 von Laborjournal

AIDS-PP

Ein HIV-positiver Mensch, der durch ungeschützten Sex die Verbreitung von AIDS riskiert, macht sich gemäß der Strafgesetzbuch-Artikel 122 ff. (Körperverletzung) und 231 (Verbreitung gefährlicher Krankheiten) strafbar – auch wenn der Sexualpartner freiwillig mitmacht und von der Infektion weiß. Seit 1990 kam es in insgesamt 39 Fällen von HIV-Übertragung zu 51 Strafurteilen, bei 21 der Fälle aufgrund von Art. 231 StGB.

Das finden die Schweizer Juristen Kurt Pärli (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) und Peter Mösch Payot (Hochschule Luzern) ungerecht: Die Verantwortung für die AIDS-Prävention würde damit einseitig den HIV-positiven Menschen aufgebürdet. HIV-positive Menschen würden diskriminiert, weil diese auch in Fällen, in denen beide Sexualpartner über die HIV-Infektion Bescheid wissen, einseitig für eine mögliche Ansteckung verantwortlich gemacht werden. Diese Rechtspraxis verleite HIV-positive Menschen dazu, die Infektion zu verheimlichen, statt offen mit ihr umzugehen, wie es die schweizerische AIDS-Präventiospolitik propagiert.

Pärli und Mösch Payot schlagen vor, Art. 231 StGB zu streichen.

Den Schlussbericht der vom Schweizerischen Nationalfonds SNF gibt’s hier.

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8 Gedanken zu „Vom Umgang mit HIV in der Schweiz“

  1. Bad Boy Boogie sagt:

    Wäre es nicht naheliegender, den wissend eine Ansteckung riskierenden
    Sexualpartner (sprich: den bis dato nicht HIV-Tragenden) AUCH zu bestrafen,
    anstatt Art. 231 zu streichen?

    Prinzipiell finde ich es nämlich sehr okay, dass es verboten ist, einen
    derart gefährlichen Virus wie HIV wissentlich & verantwortungslos durch
    ungeschützten Sex weiterzuverbreiten.

    (Angebliche) Diskriminierung ist das eine, blauäugiges Gutmenschentum das
    andere.

  2. Sidereus N. sagt:

    Die Frage ist einfach: „Was will man als Staat in Sachen HIV-Infektionen erreichen?“

    – Den ewigen Rechtsfrieden wiederherstellen? Naja, das Konzept trägt schon lange nicht mehr.

    – Die der Volkswirtschaft durch die Verbreitung von AIDS entstehenden Kosten von „Tätern“ zurückholen? Da ist deren ausreichende Liquidität zu bezweifeln.

    – Die Verbreitung von AIDS weiter zurückdrängen? Das wäre doch ein gutes Ziel.

    Es geht also nicht um Gutmenschentum, sondern um eine pragmatische Lösung. Im Übrigen ist die erwähnte Studie recht umfangreich. Besonders interessant finde ich die Punkte zur Beweislage/Beweiswürdigung/Beweislast und den Rechtsvergleich.

  3. Lara Winckler sagt:

    Hallo Bad Boy Boogie,
    die Bestrafung des wissentlich eine Ansteckung in Kauf nehmenden Sexualpartners – die „eigenverantwortliche Selbstgefährdung“ – ist bereits abgedeckt durch Art. 122 StGB. Diese Eigenverantwortung und Opfermitverantwortung entspricht dem Präventionskonzept gegen HIV beziehungsweise AIDS.
    Die Autoren der Studie erläutern ihren Vorschlag, Art. 231 StGB abzuschaffen: „Insgesamt bleibt es dabei, dass für die Anwendung von Art. 231 StGB keine kriminalpolitische Notwendigkeit besteht, da die damit verbundenen Folgen lückenlos von den Individualdelikten abgedeckt sind, oder dann aber die Risikovermeidung bzgl. Dritten – im Sinne einer sinnvollen Abgrenzung der Risikosphären und der Selbstverantwortung – vom Opfer getragen werden müssen. Flankierende epidemienrechtliche Interessen können über die nebenstrafrechtlichen Normen des Epidemiengesetzes, die direkt auf Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit gerichtet sind, abgedeckt werden.“ (Kurt Pärli, Peter Mösch Payot: „Strafrechtlicher Umgang bei HIV/Aids in der Schweiz im Lichte der Anliegen der HIV/Aids-Prävention“, Seite 97)
    Und weiter: „Anstatt Gesetze einzuführen, die HIV-Exposition und -Übertragung unter Strafe stellen, sollten die Gesetzgeber die Gesetze reformieren, die der HIV-Prävention und -Behandlung im Weg stehen. Bestrebungen die auf Menschenrechten gründen sind am effektivsten. Die breite Kriminalisierung von HIV-Exposition und -Übertragung gefährde die auf Menschenrechten basierenden Programme im Kampf gegen HIV.“ (Seite 93)

  4. Lara Winckler sagt:

    Hallo Sidereus N.,
    ich stimme Dir zu, ich halte die Autoren der Studie weder für blauäugig noch für „Gutmenschen“. Zusammen mit der AIDS-Hilfe Schweiz (AHS) bemühen sie sich, nicht die HIV-Infizierten und AIDS-Erkrankten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren, sondern der Bevölkerung die Idee der Mitverantwortung nahezubringen.
    Nicht der Staat (allein) ist für meine Gesundheit zuständig, sondern in erster Linie ich selbst.
    Die rechtliche Situation zur Strafbarkeit bei HIV/AIDS ist in den meisten Ländern unklar. Die Studie soll der AHS Entscheidungshilfen an die Hand geben, „einerseits hinsichtlich der Beratungspraxis, welche die strafrechtliche Praxis antizipierend berücksichtigen muss, andererseits für das normative Engagement des Verbandes gegen Diskriminierungen von Menschen mit HIV oder Aids.“
    Kurt Pärli und Peter Mösch Payot haben insbesondere die Wirksamkeit von Strafrechtsnormen untersucht und darüber reflektiert, inwieweit das Strafrecht der HIV- und AIDS-Prävention dienen. (Kurt Pärli, Peter Mösch Payot: “Strafrechtlicher Umgang bei HIV/Aids in der Schweiz im Lichte der Anliegen der HIV/Aids-Prävention”, Seite 63 ff.)

  5. Bad Boy Boogie sagt:

    @Sidereus: Die erwähnte SNF-Studie hat kaum 149 Seiten. Blöderweise hatte ich bisher keine Gelegenheit, diese paar Seitchen genauer anzugucken, da ich heute zuviel in „Die Entstehung der Arten“ und dem Othmar Jauernig/Kommentar mit Erläuterungen zum BGB (Gebundene Ausgabe; 2108 Seiten) geschmökert habe…
    — Auf deutsch: Mein Kommentar von 14:27 h zielte einzig und allein auf das initiale Posting von LW und war keineswegs als diffizil-ausgewogene Aufarbeitung und Bewertung einzelner Studienergebnisse gedacht. Ist das hier ’n WissenschaftsBlog oder ’n juristisch-soziologischer Debattierklub von Leuten mit zuviel Zeit (nicht böse gemeint!)…?

    Und mit „Gutmenschentum“ meinte ich schlicht, dass die SNF-Autoren anscheinend propagieren, ne Regelung, die (vernünftigerweise) der Eindämmung der HIV-Weiterverbreitung dient, (unvernünftigerweise) der lieben „Gerechtigkeit“ willen zu kippen. Insofern geht’s mir also genauso wie Dir um ne „pragmatische Lösung“ – oberstes Ziel: HIV nicht weiterzuverbreiten.

    @LW: Sorry, aber bei der Lektüre von derartiger Juristenprosa kriege ich sofort Migräne im großen Zeh. Würg. Der oben zitierte, erste Satz („Insgesamt bleibt es dabei…“) würde den ehrwürdigen SchneiderWolfi endgültig zum Sarkastiker machen – Komma, Komma, Komma, Einschub, Verb.

    — Zum Thema: Naja, wenn die Bestrafung des Nicht-Infizierten anscheinend ebenfalls abgedeckt ist, wozu dann die ganze Aufregung? Sexpartner A wird bestraft, Sexpartner B wird bestraft – What’s all this fuss about this SNF-study??? Wenn also nur darum geht, einen wg. Doppelung überflüssigen § abzuschaffen – so what? Wen interessiert das, außer ein paar Juristen?

    — Und zu dem, was diese Juristen auf S. 97 anscheinend schreiben:
    „Anstatt Gesetze einzuführen, die HIV-Exposition und -Übertragung unter Strafe stellen, sollten die Gesetzgeber die Gesetze reformieren, die der HIV-Prävention und -Behandlung im Weg stehen.“
    => Nö. Sowohl als auch, finde ich – NICHT entweder/oder.

    „Bestrebungen die auf Menschenrechten gründen sind am effektivsten.“
    => Wer sagt das? Gibt’s dazu glaubwürdige Untersuchungen?

    „Die breite Kriminalisierung von HIV-Exposition und -Übertragung gefährde die auf Menschenrechten basierenden Programme im Kampf gegen HIV.”
    => Wieso?? Hört sich, sorry, schon wieder ein wenig „gutmenschig“ an…

    All the best
    BBB

  6. Bad Boy Boogie sagt:

    Ich halte die Autoren der Studie allermindestens für unverbesserliche Optimisten, die von ihrer juristischen Warte aus wohlfeile Sätze unters Volk streuen.

    „… bemühen sie sich, nicht die HIV-Infizierten und AIDS-Erkrankten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren, sondern der Bevölkerung die Idee der Mitverantwortung nahezubringen.“

    — Dadurch, dass man die mutwillige HIV-Übertragung entkriminalisiert?!? Tolle Theorie, das mit der Mitverantwortung… klappt das in der Praxis auch? Wohl genauso gut wie’s in den letzten Jahren mit der freiwilligen Impfung von Schulkindern geklappt hat – oder anders ausgedrückt: wird aller Wahrscheinlichkeit nach überhaupt nicht funktionieren!

    Nein: Es ist absolut richtig, die absichtliche Verbreitung gefährlicher Ansteckungskrankheiten unter Strafe zu stellen. Stigmatisiert und kriminalisiert wird doch nur, wer sich auch wie ein Krimineller benimmt – und mutwillig seinen Mitmenschen mit HIV anzustecken, ist hochkriminell. Punkt.

    Und überhaupt: Ob das aktuelle Strafrechtssystem bezügl. HIV-Infizierten „wirksam und präventiv“ ist, ist nur ein Aspekt unter mehreren. Andere Aspekte heißen z.B. Schuldausgleich, Sühne und Vergeltung.

    Insofern ist es m. E. nach richtig, schwere Körperverletzung mit eventueller Todesfolge (sprich: mutwillige Ansteckung mit HIV) zu sühnen. Die hier dauernd ins Feld geworfene „HIV-Prävention“ kann doch genausogut auf unzähligen anderen Wegen erfolgen.

    BBB

  7. Sidereus N. sagt:

    @ BBB
    1. Schön, dass Du erklärst, die Studie nicht gelesen zu haben – lässt sich dann ja auch unbeschwerter kommentieren. Doch einige Sätze gelesen? Naja ich finde mit einigem Suchen selbst in den Buddenbrooks Sätze, die nicht komplett der Brüller sind (Hoffentlich liest Marcel R.-R. das jetzt nicht 😉 )

    2. Schuldausgleich, Sühne, Prävention. Das bringt uns zum Punkt des Strafzwecks. Zu unterscheiden sind hier absoluter und relativer Strafzweck. Rache, Vergeltung, Sühne, Wiedergutmachung = absoluter Strafzweck. Dies sind archaische Strafzwecke. Sie entsprechen zwar einem „urmenschlichen“ Bedürfnis, bringen das Ziel der Kriminalitätsreduktion nicht wirklich näher. Geografische Verbreitung dieser Theorie: Einige Staaten der USA und das südöstlichste Bundesland der BRD.

    Durchaus in der Diskussion als Strafzweck sind noch:
    Negative Generaprävention = Abschreckung – eine Wirksamkeit wird nur noch in wenigen Kulturen angenommen (s.o.)
    Negative Spezialprävention = Wegsperren – nach vorherrschender Meinung kann dies in Einzelfällen zum Schutz der Gesellschaft begründet sein
    Positive Spezialprävention = Resozialisierung – wird allgemein als wichtig angesehen, stößt aber oft an ihre Grenzen
    Positive Generalprävention = Normbekräftigung – Statt sich, wie die Abschreckung, an potentielle Täter zu richten, richtet sich diese an die gesamte Gesellschaft. Wird allgemein als richtig angesehen (Einige rechtsphilosophische Probleme bei Menschenrechtsfragen).

    3. Während sich also moderne Gesellschaften sehr auf die positiven Präventionsaspekte konzentrieren, gibt es sicher immer noch Gegenden, in denen archaische Strafziele verfolgt werden. Nun weiss ich nicht, woher BBB kommt, aber „spezialpräventiv“ zitiere ich mal „Bürgers Nachtgebet“ von Schobert und Black:

    HERR
    – DU magst sein oder nicht sein,
    wenn die Bayern so sind, wie sie sind,
    – mach sie anders.

  8. Bad Boy Boogie sagt:

    Moin SN,

    „Schön, dass Du erklärst, die Studie nicht gelesen zu haben – lässt sich dann ja auch unbeschwerter kommentieren.“

    — So ist es. Meine Kommentare beziehen sich allein auf das in diesem Blog Geschriebene, wenn’s genehm ist.
    Apropos: Du hast bestimmt die Wahlprogramme aller sich morgen anbietenden Parteien komplett durchgelesen, oder? Ach so, Du gehst nicht wählen…

    „Rache, Vergeltung, Sühne, Wiedergutmachung = absoluter Strafzweck. Dies sind archaische Strafzwecke. Sie entsprechen zwar einem “urmenschlichen” Bedürfnis, bringen das Ziel der Kriminalitätsreduktion nicht wirklich näher. Geografische Verbreitung dieser Theorie: Einige Staaten der USA und das südöstlichste Bundesland der BRD.“

    —…sowie unwesentliche Ländereien in Asien (China etc.), das winzigkleine Afrika, große Teile einer Halbinsel namens Südamerika etc., sprich: mehr als die halbe Welt. Europa ist nicht deren Nabel.
    Und überhaupt: All diese Leutchen anderswo sind also keine „modernen“ Menschen, sondern irgendwas Archaisches – oder sie denken zumindest so? Na na… !

    „Negative Generaprävention = Abschreckung – eine Wirksamkeit wird nur noch in wenigen Kulturen angenommen“

    — In wenigen Kulturen? Da sei Dir mal nicht so sicher. Ne diesbezügliche Umfrage in D wäre interessant, bei allein zehn Millionen BLÖD-Zeitungslesern und 40 Mio. TV-Konsumenten.

    „Während sich also moderne Gesellschaften sehr auf die positiven Präventionsaspekte konzentrieren, gibt es sicher immer noch Gegenden, in denen archaische Strafziele verfolgt werden.“

    — Das ist Käse. In allen modernen Gesellschaften (sprich: auf der ganzen Welt, mit Ausnahme vielleicht von Nordkorea und Taliban-Land) wird ein gesundes Gleichgewicht zwischen den Dir genannten Strafzwecken (inkl. Vergeltung!) angestrebt. Lediglich die jeweilige Gewichtung mag regional verschieden sein.

    ATB
    BBB

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