Komische Kometen

16. April 2010 von Carsten T. Rees
komische_kometen

komische_kometen

Kollege Rehm bat mich gerade, auch hier im Blog auf Alexander Lerchls Fortsetzungs-Reportage „Komische Kometen“ auf Laborjournal online hinzuweisen. Hier ist Hubert Rehms aktuelle Zusammenfassung:

Alexander Lerchl hat in seine zehnteiligen Folge „Komische Kometen“ die Hintergründe der Wiener Handy-Studien dargestellt. Er hat zudem die (Nicht-) Reaktionen der Verlage und Zeitschriften beschrieben und die zweifelhaften Reaktionen der Institution Universität. Seine Recherchen, Erlebnisse und Erfahrungen brachten Lerchl zu dem Schluß, daß die „Selbstreinigungskräfte“ der Wissenschaft nicht wirken. Es brauche, so Lerchl in seiner letzten Folge 10, eine Europaweite Agentur nach Vorbild des US-amerikanischen Office of Research Intergrity. Diese Agentur sollte nicht nur eine Beratungs- und Vermittlungseinrichtung sein, sondern auch Aufklärungsarbeit leisten und Weisungsbefugnis haben: gegenüber den wissenschaftlichen Zeitschriften, gegenüber den Universitäten und gegenüber anderen wissenschaftlichen Einrichtungen.

Laborjournal schließt sich Lerchls Appell an und merkt zudem an, daß eine solche Agentur nicht von vielbeschäftigten ehrenamtlichen Lehrstuhlinhabern betrieben werden kann, die für die zu untersuchenden Vorgänge am Feierabend pro Woche ein viertel- oder halbes Stündchen aufwenden können und sich alle drei Monaten einmal auf einer Sitzung mit den Angelegenheiten befassen. Hier müssen Leute ran, denen die Aufklärung eines Falles ein zentrales Anliegen ist, dem sie sich ganztägig widmen. Dann würden sich die Untersuchungen auch nicht mehr über Jahre hinziehen — was für alle Beteiligten unerträglich ist — sondern in ein paar Wochen erledigt sein.

2 Gedanken zu „Komische Kometen“

  1. BadBoyBoogie sagt:

    Vielleicht ein bisschon off-the-topic, aber wie wird der Ombudsmann/frau der DFG denn eigentlich gewählt / bestimmt / ermittelt / eingesetzt? Wer macht das? Wieso ist’s derzeit Frau B. – und nicht jemand anders?

    Auf der entsprechenden DFG-Site steht lediglich:
    „Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ombudsmans der DFG beruft der Senat der DFG drei Wissenschaftler für eine dreijährige Amtszeit.“

    Hm. Hört sich für mich ein klein wenig wie Inzucht an. Man beruft die eigene Vertrauensperson. Ich weiß ja nicht, wie das zB in Schulen läuft, vielleicht ist’s da anders – aber ein VertrauensLEHRER (der ja für die Schüler da ist) sollte eigentlich von den SCHÜLERN gewählt werden – und nicht von den Lehrern.

    Entsprechend sollte bei der DFG der Ombudsmann von der Gesamtheit der Geförderten (oder wem auch immer) gewählt werden, und nicht von einem Senat, in dem ein paar altgediente & großkopferte DFG-ler sitzen.

    Ich frag mich das alles deswegen, weil ich Leute kenne, die – berechtigt oder unberechtigt – zur derzeitgen Ombudsfrau nicht unbedingt hundertprozentiges Vertrauen haben und sich bei Problemen garantiert nicht an diese wenden würden.

    Und das ist gar nicht gut.

    BBB

  2. Alice sagt:

    Alexander Lerchls Schlussfolgerungen zur Notwendigkeit einer überregionalen und unabhängigen Instanz sind unter Insidern eigentlich unumstritten.

    Die Umsetzung einer übergeordneten Kontrollinstanz bedarf der Initiative der zuständigen (föderalen) Hochschulrektoren- und Kultusministerkonferenzen. Diese allerdings definieren und verteidigen vehement die Durchsetzung der Wissenschaftsintegrität als eine dezentrale Verantwortlichkeit jeder einzelnen Hochschul- und Forschungsinstitution.

    Unabhängige Kontrollinstanzen bedeuten nun mal Verzicht auf dezentrale Weisungsbefugnis, und sie sind weniger beeinflussbar. Im föderalen Wettbewerb kontrolliert man sich deshalb lieber selbst. Fehlverhalten wird vor Ort „geregelt“, wobei Vorkommnisse (wen wundert’s?) zu oft unter dem Teppich des gemeinsamen internen Schweigens verschwinden. Der DFG Ombudsman ohne Weisungsbefugnis erfüllt in diesem Szenario eine Alibi-Funktion, nämlich den Anschein einer vermeintlich übergeordneten Unabhängigkeit zu vermitteln. Für dieses Gremium ohne nachhaltiges Mandat und deshalb ohne Fortune spielt es also gar keine Rolle, dass es „von vielbeschäftigten ehrenamtlichen Lehrstuhlinhabern betrieben werden kann, die für die zu untersuchenden Vorgänge am Feierabend pro Woche ein viertel- oder halbes Stündchen aufwenden können …“ (Laborjournal). Die Internetauftritte des Office of Research Integrity (ORI) ( http://ori.dhhs.gov/ ) einerseits und des DFG Ombudsman ( http://www1.uni-hamburg.de/dfg_ombud// ) andererseits sprechen für sich selbst im Hinblick auf Professionalität, Nachhaltigkeit und damit die Glaubwürdigkeiten dieser beiden Einrichtungen im Vergleich.

    Die Kernfrage bleibt, wie Alexander Lerchls berechtigte strukturelle Vorschläge auch politisch mehrheitsfähig gemacht werden können (wobei eine europäische Lösung wohl noch in weiter Zukunft liegt). Ein Gedanke wäre die Einrichtung einer unabhängigen und weisungsbefugten Kommission am Kultus- oder Wissenschaftsministerium eines jeden Bundeslandes (wobei Länder ggf. kooperieren könnten). Das mag im Vergleich zu einer einzigen bundesweit zuständigen Institution wenig effektiv erscheinen. Es wäre aber ein erster weil föderaler Kompromiss. Allerdings sollte auch vor solcher Minimaloption großer Widerstand seitens der Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht überraschen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Captcha loading...