Vorarbeiten oder schon Fehlverhalten?

6. Juli 2022 von Laborjournal

Ende letzter Woche erreichte uns eine Pressemitteilung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), in der sie wieder einmal über die Verhängung von sanktionierenden Maßnahmen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens informierte. Es ging um drei verhandelte Fälle, bei denen sie – wie immer – die Namen der „Schuldigen“ nicht nennt. So heißt es etwa zu „Fall Nummer 2“ im Wortlaut:

Im zweiten Fall war einem Wissenschaftler vorgeworfen worden, er habe in einem Förderantrag zahlreiche relevante und bereits erzielte Forschungsergebnisse nicht als solche benannt, sondern als Forschungsziele und Teile des Arbeitsprogramms formuliert. Dadurch habe er zu einem bedeutenden Anteil Fördermittel für Arbeitsschritte beantragt, die bereits im Vorfeld durchgeführt worden seien. Der Untersuchungsausschuss stellte hier den Tatbestand der unrichtigen wissenschaftsbezogenen Angaben in einem Förderantrag und damit ebenfalls wissenschaftliches Fehlverhalten fest. Er würdigte dabei zwar, dass der Wissenschaftler umfassend und frühzeitig Fehler eingeräumt habe, hielt mit Blick auf den Anteil der betroffenen Passagen dennoch eine Sanktion für notwendig. Auf seinen Vorschlag sprach der Hauptausschuss auch in diesem Fall eine schriftliche Rüge und, da das Kernstück der wissenschaftlichen Arbeit vom Fehlverhalten betroffen sei, zudem einen einjährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung aus.

Es ergab sich, dass ich am Rande eines Meetings einem gestandenen Bioforscher kurz diesen Fall referierte. Und dessen spontane Reaktion war genau diejenige, die ich insgeheim erwartet hatte: Er lachte kurz auf und rief aus: „Das macht doch jeder!“

Eben! Bereits vor elf Jahren beschrieben wir dieses „Antrags-Timing“ in unserer Heft-Kolumne „Inkubiert“ (LJ 7-8/2011: 8) folgendermaßen: 

Nach dem Antrag ist vor dem Antrag. […] Kaum ist ein Antrag durch, muss man schon den nächsten vorbereiten. Vor allem größere Gruppen haben daher schon seit einiger Zeit eine Art Patentrezept entwickelt: Projekt und zugehörigen Antrag zeitlich gegeneinander verschieben. Heißt also, man beantragt zwar Projekt n, startet mit den bewilligten Mitteln aber bereits (hauptsächlich) Projekt n+1. Konkret bedeutet das, dass man einen Antrag erst stellt, wenn das darin beantragte Projekt n so gut wie fertig ist – und dabei so tut, als wolle man Experimente machen, die man größtenteils schon längst in der Tasche hat. Wird der Antrag dann bewilligt, macht man Projekt n schnell noch fertig, schreibt das Paper – und investiert die restliche Laufzeit und den Großteil des Geldes bereits in das nächste Projekt n+1. Bis n+1 dann tatsächlich beantragt wird, hat man schon genug Ergebnisse für einen soliden Folgeantrag in der Festplatte – und der Zyklus geht von neuem los. Auf diese Weise laufen die Anträge den Projekten hinterher wie der sprichwörtliche Esel der Karotte, die an einem langen Stab vor seinem Gesicht baumelt.

Das Timing muss bei diesem „Spiel“ allerdings stimmen. So sollte man sich etwa dringend davor hüten, vor oder mit der Antragstellung auch schon ein Manuskript mit Daten aus den darin eigentlich erst anvisierten Experimenten bei einer Zeitschrift einzureichen. Dies könnten die Gutachter der DFG nämlich herausbekommen. Und dann könnte Deutschlands oberster Forschungsförderer sehr wohl ziemlich verschnupft reagieren.

Tatsächlich schrieb die DFG bereits damals im Zusammenhang mit einem ähnlichen Fall:

Nach Ansicht des DFG-Ausschusses und nun auch des Hauptausschusses setzt sich der Antragsteller dem Vorwurf einer „Falschangabe“ im Sinne der Verfahrensordnung der DFG zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten aus, wenn er in seinem Antrag die Durchführung von Experimenten in Aussicht stellt und vorgibt, diese Untersuchungen müssten erst noch erfolgen, obwohl diese tatsächlich bereits durchgeführt worden sind und die Ergebnisse vorliegen.

Und einen Absatz weiter:

Bei einer Antragstellung müssen sicherlich auch überzeugende Vorarbeiten geleistet worden sein. Ein fertiges Manuskript mit den entsprechenden Arbeitsergebnissen dürfe aber noch nicht vorliegen. Dies widerspreche den wissenschaftlichen Gepflogenheiten erheblich.

Am Abend traf ich dann nochmals den obigen Forscher. Er hatte die DFG-Mitteilung über den aktuellen Fall in der Zwischenzeit selbst nachgelesen – und war immer noch amüsiert: „Wie gesagt, soweit ich das beurteilen kann, schreibt so gut wie jeder seine Anträge nach diesem Muster. Ich kann mir nur vorstellen, dass unser Freund hier den Bogen wohl etwas überspannt hat.“

Ralf Neumann

(Illustr.: CoolClips.com)

 

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