Vorarbeiten oder schon Fehlverhalten?

6. Juli 2022 von Laborjournal

Ende letzter Woche erreichte uns eine Pressemitteilung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), in der sie wieder einmal über die Verhängung von sanktionierenden Maßnahmen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens informierte. Es ging um drei verhandelte Fälle, bei denen sie – wie immer – die Namen der „Schuldigen“ nicht nennt. So heißt es etwa zu „Fall Nummer 2“ im Wortlaut:

Im zweiten Fall war einem Wissenschaftler vorgeworfen worden, er habe in einem Förderantrag zahlreiche relevante und bereits erzielte Forschungsergebnisse nicht als solche benannt, sondern als Forschungsziele und Teile des Arbeitsprogramms formuliert. Dadurch habe er zu einem bedeutenden Anteil Fördermittel für Arbeitsschritte beantragt, die bereits im Vorfeld durchgeführt worden seien. Der Untersuchungsausschuss stellte hier den Tatbestand der unrichtigen wissenschaftsbezogenen Angaben in einem Förderantrag und damit ebenfalls wissenschaftliches Fehlverhalten fest. Er würdigte dabei zwar, dass der Wissenschaftler umfassend und frühzeitig Fehler eingeräumt habe, hielt mit Blick auf den Anteil der betroffenen Passagen dennoch eine Sanktion für notwendig. Auf seinen Vorschlag sprach der Hauptausschuss auch in diesem Fall eine schriftliche Rüge und, da das Kernstück der wissenschaftlichen Arbeit vom Fehlverhalten betroffen sei, zudem einen einjährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung aus.

Es ergab sich, dass ich am Rande eines Meetings einem gestandenen Bioforscher kurz diesen Fall referierte. Und dessen spontane Reaktion war genau diejenige, die ich insgeheim erwartet hatte: Er lachte kurz auf und rief aus: „Das macht doch jeder!“

Eben! Bereits vor elf Jahren beschrieben wir dieses „Antrags-Timing“ in unserer Heft-Kolumne „Inkubiert“ (LJ 7-8/2011: 8) folgendermaßen:  Diesen Beitrag weiterlesen »