Neue Befristungsregeln verunsichern TAs

29. Dezember 2015 von Laborjournal

Kurz vor Weihnachten war bei uns noch die Neufassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) Thema (Laborjournal online, 22.12.2015). Diese ging kürzlich durch den Bundestag und soll 2016 in Kraft treten.

Ziel der Maßnahme ist natürlich, die Be- und Entfristungsregeln für das Personal in der akademischen Forschung zu verbessern. Allerdings wurde in der frisch vom Bundestag verabschiedeten Fassung ausgerechnet der Satz in Paragraph 2 Absatz 2 gestrichen, der bis dahin das nichtwissenschaftliche Personal wie Medizinisch- oder Biologisch-Technische Assistenten in die Regelung miteinschloss. Und tatsächlich scheinen jetzt einige Technische Assistenten (TAs) aufgeschreckt — und sehen sich im schlimmsten Fall gar von Arbeitslosigkeit bedroht.

In dem erwähnten Artikel griff unser Autor Mario Rembold den speziellen Fall einer betroffenen TA auf — und erklärt, welche Probleme sie konkret mit der Neufassung hat. Parallel kritisierte er in seinem Kommentar, dass die Neufassung des WissZeitVG tatsächlich eine Atmosphäre der Unsicherheit schafft, die sich auf lange Sicht kontraproduktiv für den akademischen Forschungsbetrieb auswirken könnte.

Ganz zum Schluss fragte er dann noch „in die Runde“:

Einzelfall oder echtes Problem?  

Geht auch in Ihrem Institut die Angst um? Oder sind wir bloß auf ein Einzelbeispiel gestoßen? Gern sprechen wir noch mal mit anderen Betroffenen […]. Melden Sie sich bei der Laborjournal-Redaktion, denn das WissZeitVG beschäftigt uns sicher noch eine ganze Weile.

Eine Antwort haben wir bisher erhalten. Marika Takács schrieb:

Hallo! Nein, das mit den befristeten Stellen ist ganz und gar kein Einzelfall. Ich arbeitete 15 Jahre lang auf Projektverträgen, dann ging der Professor in Rente und der Lehrstuhl wurde gestrichen. Drei Jahre wurde ich noch mit einem neuen Projektvertrag in einer anderen Abteilung hingehalten — und dann: „Tschüss!“.

Zum Glück bin ich inzwischen als verdammt gute Assistentin auf einer unbefristeten Stelle in der freien Wirtschaft gelandet.

Weitere Erfahrungen, Erlebnisse oder Meinungen zum Thema? Entweder per E-Mail an die Redaktion, oder direkt unten als Kommentar zu diesem Beitrag.

(Foto: Calado – Fotolia.com)

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11 Gedanken zu „Neue Befristungsregeln verunsichern TAs“

  1. Trickster sagt:

    Na die armen TAs. Dann geht es denen in Sachen Arbeitsplatz ja bald genauso schlecht wie den studierten Wissenschaftlern?!? Skandalös!!!

    Der zu erwartende positive Effekt dabei ist dann vielleicht dass es ja möglicherweise ansatzweise so was wie Arbeitskampf geben könnte. Bisher ist der Grad der gewerkschaftlichen Organisation in der Wissenschaft ja kläglich. Damit konnte es ja nie effektiven Druck von Arbeitnehmerseite zur Durchsetzung der ur-eigentsten Arbeitnehmerinteressen geben.
    Denn: https://www.youtube.com/watch?v=BQVOB0URp0c

  2. Kommentar per Email sagt:

    Mich treibt das Thema „Neufassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)“ seit Wochen um und ich bin sehr froh, dass ich auf der Homepage des Laborjournals endlich Infos finden konnte. Vielen Dank dafür!

    Ich bin seit zehn Jahren als TA über diverse befristete Verträge (Drittmittel) in ein und derselben Arbeitsgruppe angestellt (aktuell bis Ende September 2016) — und ich frage mich, ob mich meine Arbeitsgruppenleiterin in Zukunft weiterbeschäftigen kann. Diese Woche darauf angesprochen, konnte sie mir nur sagen, dass Anträge bereits laufen und es bestimmt weiter geht — aber von der Novellierung und möglichen Auswirkungen hatte sie noch nichts mitbekommen.

    An meiner Arbeitsstelle werden in den Bereichen, die ich überblicken kann, für regelmäßige Daueraufgaben keine TAs auf unbefristeten stellen beschäftigt. Das war einmal. Es wird selbstverständlich davon ausgegangen, dass sämtliche Daueraufgaben von TAs übernommen werden, die über Drittmittel befristet beschäftigt sind. Die Tatsache, dass kontinuierliche Personalfluktuation bei der Ausführung von Daueraufgaben keinen Sinn macht, scheint den Verantwortlichen egal zu sein, da die Konsequenzen sie ja nicht direkt betreffen. Seit Jahren läuft vielmehr eine „Dienstvereinbarung zur Überleitung von Personal in extern geförderte Forschungsvorhaben“, um unbefristete Hausstellen weiter abzubauen.

    Ich glaube kaum, dass jetzt wegen der Gesetzesnovellierung wieder neue unbefristete Hausstellen geschaffen werden. Wenn ich nun also zwar zunächst über das TzBfG weiterbeschäftigt werden, aber für die nächsten 15 Jahre insgesamt sowieso nicht befristete Verträge bekommen kann (wie Herr Keller von der GEW sagt), sollte ich wahrscheinlich jetzt die Reißleine ziehen und mir woanders etwas suchen oder eine Entfristungsklage wagen? Also alles (mindestens) beim Alten. Eine Verbesserung sehe ich jedenfalls nicht. Daher verstehe ich auch nicht, warum die GEW die Streichung des Passus für Technische Assistenten aus dem WissZeitVG als großen Erfolg feiert.

    [Der Name der Autorin ist der Redaktion bekannt]

  3. Panagrellus sagt:

    „An meiner Arbeitsstelle werden in den Bereichen, die ich überblicken kann, für regelmäßige Daueraufgaben keine TAs auf unbefristeten Stellen beschäftigt.“

    Da kann man mal sehen, wie das WissZeitVG bisher missbraucht wurde. Denn die Begründung der weit reichenden Befristungsmöglichkeiten war ja unter anderem, dass sich die Aufgaben in der Forschung von Projekt zu Projekt wandeln, und deshalb alle paar Jahre jeweils anders qualifiziertes technisches Personal benötigt werde.
    Für Daueraufgaben sollten aber doch die gleichen Regeln gelten wir überall sonst auch.
    Gut, dass dem Missbrauch jetzt ein Riegel vorgeschoben wird. Dass deshalb in größerem Stil Stellen wegfallen, halte ich für unwahrscheinlich, das ist doch purer Lobbyismus? Denn die Arbeit der TAs muss ja auch in Zukunft gemacht werden.

  4. Kommentar per Email sagt:

    Meine personalabteilung schreibt, grundsätzliche änderungen durch die novellierung werde es nach jetzigem stand wohl nur für nichtwissenschaftliches personal geben und dieses sei dann nach § 14 Abs. 1 TzBfG mit sachgrund zu befristen. d.h. alles bleibt beim alten; mal davon abgesehen, dass in zukunft nicht das WissZeitVG missbraucht wird, sondern dass TzBfG …
    Mir scheint der einzige vorteil der novellierung für mich zu sein, dass meine entfristungsklage tendentiell eine größere chance auf erfolg haben wird, wenn mein arbeitsvertrag über das TzBfG befristet ist und nicht über das WissZeitVG. Aber dazu muss ich erstmal (mich trauen zu) klagen und überhaupt erstmal von der möglichkeit einer entfristungsklage wissen, und von der jetzt höheren chance sie zu gewinnen. Diese infos finde ich leider nirgendwo, wenn über die novellierung berichtet und die streichung des nichtwissenschaftlichen personals aus dem anwendungsbereich des WissZeitVGes als erfolg gefeiert wird.

    [Der Name der Autorin ist der Redaktion bekannt]

  5. Kommentar per Email sagt:

    Wer hindert denn die Unis daran, statt ausgebildeter TAs studierte Menschen auf deren Stellen einzustellen? Diese Personen können die Aufgaben einer TA ja auch erfüllen und haben zudem noch ein fachgerechtes Studium hinter sich gebracht. Meiner Meinung nach geht die Tendenz in diese Richtung.

    [Der Name der Autorin ist der Redaktion bekannt]

  6. Ralf Neumann sagt:

    Ist es nicht so, dass ein studierter Biologe im öffentlichen Dienst automatisch gemäß seiner Qualifikation in eine höhere Gehaltsklasse eingestuft werden muss? Auch wenn er de facto auf eine TA-Stelle eingestellt würde?

  7. Michael sagt:

    @Ralf Neumann: Das ist die Befürchtung der Unis, auch davor, das Mitarbeiter klagen könnten und die Kosten unkalkulierbar werden. Es dient möglicherweise auch dem Schutz von TAs damit die auch noch Stellen bekommen.
    Es wird aber gemacht, ich habe einen Kollegen der als studierter Biologe auf einer TA-Stelle arbeitet.

  8. Kommentar per Email sagt:

    Meines wissens hindert die unis nichts daran, statt ausgebildeter TAs studierte menschen auf die TA-stellen zu setzen. In unserer arbeitsgruppe gibt es drei TAs und zwei davon haben ein diplom (FH) und eine einen bachelor-abschluss … allerdings gehören die TAs mit hochschulabschluss trotzdem zum nicht-wissenschaftlichen personal.

  9. Mario Rembold sagt:

    Was gewinnt die Uni damit, dass sie einen Wissenschaftler als nicht-wissenschaftliche Kraft einstellt? Dann gelten doch wahrscheinlich auch dieselben Befristungsregeln wie für TAs, wenn man auf dem Papier zum technischen Personal zählt, oder? Was die Sorge der Univerwaltungen vor dem Teilzeit- und Befristungsgesetz betrifft: Die scheint mir äußerst irrational. Denn auch beim WissZeitVG sind Kettenverträge ja anfechtbar, GERADE DANN, wenn man Personal mit den immerselben Aufgaben weiter beschäftigt. Das liegt an eine EU-Richtlinie, die über nationalem Recht steht:
    http://www.laborjournal-archiv.de/epaper/LJ_14_10/#18/z

    Von Rechtssicherheit kann für die spezielle Problematik also auch beim WissZeitVG gar keine Rede sein.

    Als Ratschlag für betroffene TAs, die eine Entfristung durchsetzen wollen: Ich würde mich vorher mit einem fachkundigen Juristen zusammensetzen, der speziell zum Arbeitsrecht in der Wissenschaft und den dort gültigen Befristungsregeln Bescheid weiß. Vielleicht nicht gleich mit einer Klage drohen, sondern erstmal konstruktiv mit Sachargumenten auf die Verwaltung zugehen. Ein Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten im Vorfeld halte ich auch für sinnvoll. In vielen Fällen ist der Gruppenleiter ja daran interessiert, dass das Personal bleibt. Da sollte man sich ruhig trauen, an die Loyalität gegenüber der Verwaltung zu appellieren.

    Ggf. können bei Problemen auch Gewerkschaften weiterhelfen. So oder so wäre es ratsam, GEW oder Ver.di eine Rückmeldung zu persönlichen Schwierigkeiten zu geben – die vertreten ja die Arbeitgeber und sollten bei Praxisproblemen up to date gehalten werden.

  10. KO sagt:

    Ich habe ein echtes Problem, was ich schnellstens gelöst haben muß, sonst werde ich zum 1.05. 2016 arbeitslos.

    Ich bin an einer Hochschule als Chemielaborantin für ein Forschungsprojekt befristet eingestellt worden, nach den Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Da meine meine Befristung am 30.4.2016 endet, hat meine Chefin bei der Personalabteilung eine Verlängerung beantragt. Dies wurde von der Personalabteilung abgelehnt, weil ich nicht über das Teilzeit- und Befristungsgesetz weiter beschäftigt werden kann. Was kann ich unternehmen ?

  11. Kommentar per Email sagt:

    mittlerweile habe ich einen neuen vertrag – nun nicht mehr nach WissZeitVG befristet, sondern nach § 14 Abs. 1 TzBfG – für sage und schreibe drei monate bis 31.12 (restgelder aus dem drittmittelprojekt sollen so aufgebraucht werden). alles beim alten also.

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