Von der Schadensbegrenzung bei Plagiaten

12. Mai 2011 von Laborjournal

Man könnte gerade denken, Plagiate gibt es hauptsächlich in den juristischen Doktorarbeiten irgendwelcher Politiker, die meinen, Ego und Rang dadurch aufpolieren zu müssen, indem sie wissenschaftliche Prinzipien mit Füßen treten. Doch nein, auch in der Biomedizin ist das „Spicken“ durchaus verbreitet. Man erinnere sich nur an den besonders dreisten Fall des „Publikators“ Bernhard Schaller (Laborjournal 9 (2005), S. 16-20 sowie hier und hier) oder diese fast schon witzige Geschichte.

Einen weiteren Fall beschreibt jetzt das US-amerikanische Committee on Publication Ethics (COPE) aus der Perspektive der Editoren eines Journals. Demnach erhielten diese von einer europäischen Autorengruppe ein Manuskript zu einer gewissen Labortechnik. Da die Technik wohl nicht prinzipiell neu war, lehnten sie es ab — schrieben aber hinzu, dass man es sich bei Hinzunahme von konkreten Beispielen, die mit dieser Methode bearbeitet wurden, nochmal überlegen würde.

Ein Jahr später kam das entsprechend überarbeitete Manuskript, und die Editoren schickten es zu ausgewählten Gutachtern. Bald darauf meldete sich eine von ihnen und teilte folgendes mit:

# Der Seniorautor sei ihr ehemaliger Doktorvater, jetzt arbeite sie aber nicht mehr bei ihm Labor.

# Die im revidierten Manuskript beschriebenen Beispiele samt erklärendem Text stammten allesamt aus unpublizierten Teilen ihrer eigenen Doktorarbeit — ohne jegliche Erwähnung oder Referenz.

# Sie habe dies dem ehemaligen Doktorvater sowie anderen Ko-Autoren bereits mitgeteilt. Diese hätten sich sofort bei ihr sich entschuldigt und glaubhaft versichert, die „Entleihen“ aus ihrer Doktorarbeit durch den Erstautor, der die Revision vorgenommen hatte, nicht bemerkt zu haben. Zudem rieten sie ihr, die Editoren umgehend darüber zu informieren.

Die Editoren schlugen daraufhin vor, die Gutachterin als Ko-Autorin der Publikation mit aufzunehmen. Weiterhin sollten sämtliche Autoren unterschreiben, dass im ursprünglich revidierten Manuskript Plagiarismus stattgefunden hat sowie dass sie mit der angepeilten Ko-Autorenschaft der Gutachterin einverstanden sind. Alle taten es.

Über den „Abschreiber“ und Erstautor berichtet COPE nur, dass er offenbar „zerknirscht“ ob seiner Tat sei. Was nun mit ihm geschieht und ob er gar weiterhin Ko-Autor der Publikation bleibt — dazu steht nichts in dem Bericht.

Dennoch lief die „Angelegenheit“ hinsichtlich ihrer Schadensbegrenzung sicher sauberer ab als bei so manchem Politiker-Plagiat. Zudem führten die Beteiligten sie schlussendlich doch zu einem guten Ende, auch wenn der Zufall dabei kräftig mithelfen musste. Denn die Gutachter suchte der mit dem Manuskript befasste Editor per PubMed aus — und erwischte glücklicherweise die ehemalige Doktorandin des Seniorautors.

 

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