Autoren am Rande des Nervenzusammenbruchs (3)

29. Dezember 2010 von Laborjournal

Peer Review von Original-Manuskripten ist eine Sache höchster Vetraulichkeit. Dennoch treibt hier so mancher Gutachter Schindluder. Und dabei geht es keineswegs nur um die Weitergabe einiger Daten an den eigenen Postdoc.

Wie etwa in folgendem Beispiel: Forscher M reicht ein Manuskript ein, beide Gutachter A und B verlangen eine ‚Major Revision‘. Nach einigen Monaten hat Forscher M diese fertig und reicht das Manuskript erneut ein. Der Editor fragt daraufhin bei A und B an, ob sie die revidierte Version erneut begutachten würden. A sagt zu, B lehnt ab — schlägt aber Kollegen C vor. Das revidierte Manuskript geht also an A und C.

A liefert sein Gutachten schnell ab, von C kommt lange nichts. Erst als der Editor C kontaktiert, schickt dieser sein Gutachten. Dieses ist jedoch exakt identisch mit dem Gutachten, dass B seinerzeit zum ersten Manuskript verfasste. Und dies obwohl der Editor die ersten Gutachten von A und B dem revidierten Manuskript nicht beigelegt hatte.

Ein Verdacht nimmt Gestalt an: Gutachter B hatte seinem Kollegen C das erste Manuskript bereits zuvor geschickt — lange bevor Forscher M es erneut einreichte. Was ein klarer Vertraulichkeitsbruch wäre.

Der Editor konfrontiert Gutachter C mit dem Verdacht. Dieser schickt ein neues Gutachten und wiegelt ab: Das erste wäre gar nicht sein Gutachten gewesen, tatsächlich sei DIES sein Gutachten. Doch auch dieses bezieht sich teilweise auf Aspekte des Manuskripts, die lediglich in dessen ursprünglicher Version, nicht aber in der revidierten auftauchten. Womit ziemlich klar ist, dass C tatsächlich das erste, abgelehnte Manuskript inklusive des Gutachtens unrechtmäßig von B erhalten haben musste.

Der Editor schließt B und C  daraufhin als Gutachter „seines“ Journals aus, das Manuskript muss ein neuer Gutachter nochmals prüfen.

Ein hypothetisches Szenario? Keineswegs. Dass es solche Fälle tatsächlich gibt, steht unter anderem hier.

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