Die Deutschen erfinden den Lehrstuhl
Mitte des 14. Jahrhunderts begannen deutsche Obrigkeiten mit der Gründung von Universitäten:
- Fürsten, weil sie glaubten, für ihre Verwaltung akademische Juristen zu benötigen.
- Stadträte, die meinten, "die reichen Studenten sollen ihr Geld bei uns ausgeben."
Epidemieartig - in drei Wellen - schossen die Unis aus dem Boden: 1386- 1419 (sieben),1456 - 1506 (elf) und 1527- 1672 (18), und in den Gassen auch der schäbigsten Fürstenresidenz wandelten ehrwürdige Magister, neben schnatternden Gänsen und triefäugigem Rindvieh.

Doch zogen die deutschen Unis wenig Studenten an und die Magister konnten nicht, wie in Paris, von den Hörergeldern leben. Sie mußten besoldet werden: durch Gehalt, eine Kollegiatur (Wohnung und Unterhalt) oder eine Pfründe.
Die Verleihung von Pfründen und Kollegiaturen erfolgte auf Lebenszeit, die Berufungen zu Gehalt auf ein oder mehrere Jahre oder auf unbestimmte Dauer. Damals schon verdienten die Mediziner am meisten, aber auch die Juristen hatten ein ansehnliches Einkommen. Die Theologen dagegen mußten mit schäbigen Pfründen zufrieden sein, obwohl sie der Würde nach an erster Stelle kamen. Die Artisten hatten die geringstbesoldeten Stellen und die meisten unbesoldeten Magister. Letztere lebten von den Honoraren, die die Studenten für die Vorlesungen bezahlten.
Pfründen, Kollegiaturen, Hörergelder, das waren die ordentlichen Einkünfte. Juristen und Mediziner verschafften sich noch außerordentliche, zum Beispiel durch Beratung/Behandlung reicher Leute. Deshalb sah man sie oft wochenlang in keinem Hörsaal und ihre fleißigen Baccalare lasen, für ein paar Groschen, an ihrer Statt. Die Hörergelder strichen die Magister trotzdem ein. Wegen der Verantwortung.
Außerordentliche Einnahmen brachte auch die Verleihung der Grade. Die Prüflinge zahlten Gebühren, offizielle und inoffizielle, und spendeten Handschuhe und Doktorschmaus. Weiteren Verdienst bot die Akzisefreiheit. Unimitglieder waren befreit von der städtischen Steuer (Akzise) auf den Eigenverbrauch von Wein und Korn. Nüchtern denkende Magister nutzten das aus und verkauften ihren Wein hintenrum und mit Aufschlag weiter.
Es kam einiges zusammen. Ein Jurist z.B. erhielt 100 - 150 fl/Jahr sowie Hörergelder und Beratungshonorare. Ein Handwerkgeselle verdiente damals 30 fl/Jahr, wovon noch Steuern abgingen. Wie kam man nun zu einer Besoldung? Indem einen diejenigen kooptierten, die schon eine hatten. Und Voraussetzung dafür war "dudide": dulden und dienen in Demut. Gelegentlich zwar beriefen Fürst oder Stadt eigene Kandidaten - die biederen Bürger hingen stur am "wer zahlt, schafft an" - doch durfte die Fakultät die Kandidaten vorschlagen. Im übrigen begnügten sich die meisten Studenten mit dem Baccalar (artes), um dann Lateinlehrer, Schreiber, Soldat, Lakai zu werden. Viele verfehlten auch dieses Ziel, brachten aber trotzdem ihr Geld durch, und so sonderten die Unis ein stetes Rinnsal verkrachter Existenzen ab, was sich segensreich auf die soziale Mobilität der damaligen Gesellschaft auswirkte.
Des Geldes wegen sah man den Studenten auch einiges nach: die konnten sich an der Uni außer lateinischen Sophismen auch veritable Kater, signifikante Beulen und die Syphilis holen. Doch die berühmte akademische Freiheit war das nicht. Die bestand aus Steuerfreiheit, eigener Rechtsprechung und Selbstverwaltung. Oberstes Organ war die Versammlung der Magister; sie wählte den Rektor. Die Leitung der Geschäfte jedoch hatte ein Ausschuß, der Senat. Den Senat beherrschten die besoldeten Magister und die nützten diese Stellung, um die ordentlichen Vorlesungen an sich zu reißen, d. h. die Vorlesungen über Bücher, die für die Grade notwendig waren und am meisten abwarfen. Denn wo die Macht ist, da fließt das Geld hin. Und noch eine neue Entwicklung ist sichtbar. Wurden früher die Vorlesungen zu Beginn des Semesters ausgelost, so fand man es jetzt einfacher, immer den gleichen Sums zu lesen: jeder Besoldete bekam eine Vorlesung zugeteilt. Der Lehrstuhl war geboren.
Natürlich blieben die Lehrstuhlinhaber bei der bewährten Zunftorganisation, und der Zunftzwang sorgte dafür, daß das schon jahrhundertelang Gelehrte noch weitere Jahrhunderte gelehrt wurde: Nach den Leipziger Kollegiats-Statuten durfte kein Kollegiat Sätze aufstellen, die der Mehrheit der Kollegiaten mißfielen. Wer es dennoch tat, verlor Tisch und Einkünfte. In Heidelberg wurde jeder neue Magister eidlich verpflichtet, die Worte des Aristoteles und seines Kommentators als Wahrheiten zu verkünden. Die Fakultät schrieb denMagistern auch das Buch, den Kommentar, die Glosse vor, die zu lesen waren, und zum Lesen mußten sie Mantel und Barett tragen. Die Studenten hatten im "ehrlichen Studentenmantel" (langer Mantel mit Gürtel und Kapuze) zu erscheinen. So kam es, daß die berühmten Wissenschaftler der Zeit wie Agricola, Dürer, Leonardo da Vinci, Reglomontan außerhalb der Uni arbeiteten. Und wenn einer Fakultät doch ein geistiger Unruhestifter aufgezwungen wurde, wie den Baslern der Paracelsus, so wurde dem das Leben schwer gemacht. Denn: die Magister saßen im Fett, und wer im Fett sitzt, will seine Ruhe haben und kooptiert ähnlich geschmierte Geister. Die Folge: schon eine Generation nach der Gründung einer Uni erstarrte die soziale Struktur wie ein Esel zwei Tage nach dem letzten Atemzug. Nur die Landesherren sorgten gelegentlich dafür, daß die Leiche zuckte. So ließ Kurfürst Ludwig 1522 ein Gutachten über die Uni Heidelberg erstellen. Der Gutachter schrieb:
"die zu meiner Studienzeit in der Artistenfakultät herrschende Unterrichtsweise war die denkbar schlechteste. Man möchte glauben, daß sie eigens zu dem Zweck ersonnen sei um die Geister zu verderben und die Zeit zu vertun. Man las den Aristoteles in einer lateinischen Übersetzung, die von einem Menschen herrührte, der ebensowenig Latein wie Griechisch ver standen hatte, und weder der Professor, der die Vorlesung hielt, noch seine Zuhörer ver standen etwas davon."
Ludwig scheiterte am zähen Widerstand der Fakultäten und die Uni blieb ein geschlossener Luftumlauferhitzer, an dem sich ein paar Privilegierte die Hintern wärmten.
Erstveröffentlichung: April 1995
Letzte Änderungen: 08.09.2004