GAU in Wien
Es gibt Skandale, die irgendwann niemanden mehr interessieren, und solche, die immer schlimmer werden. In die letzte Kategorie fällt eindeutig das, was gerade an der Medizinischen Universität Wien (MUW) geschieht.

(26. Juni 2009)
Laborjournal hatte ausführlich über die beiden Studien aus den Jahren 2005 (Diem
et al.,
Mutation Research, 583:178-83) und 2008 (Schwarz
et al.,
Int Arch Occup Environ Health, 81:755-67) zu angeblichen genotoxischen Wirkungen von Mobilfunkstrahlung und über die Hintergründe berichtet (
Laborjournal 5/2008). Inzwischen gab es in dieser Angelegenheit eine vorläufig letzte Pressemitteilung des Rektors der MUW, Wolfgang Schütz, vom 1.9.2008. Dort stand - wie in den vorherigen Pressemitteilungen - dass zahlreiche Indizien auf eine "Datenfabrikation" durch eine technische Mitarbeiterin hinwiesen, die Erst- beziehungsweise Co-Autorin der beiden Publikationen war. Sie hatte die Verblindung der Exposition - ein stets als Qualitätsmerkmal gepriesenes Kriterium der Studien - geknackt.
In dem Handbuch der Expositionsanlage war beschrieben, welchen Knopf man drehen musste, um die gewünschte Information zu erhalten (Wolf,
Bioelectromagnetics 2008, 29:658-9). Die Entblindung wurde ihr also erleichtert. Der seinerzeitige Verdacht von Siegfried Bär (
Laborjournal 5/2008) traf zu:
"Vielleicht sollte Niels Kuster, der die Verblindung organisierte, einmal prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist."
Nach Ansicht des Rats für Wissenschaftsethik der MUW, der mit der Untersuchung des Falles beauftragt worden war, war der Mitarbeiterin die Entblindung allerdings erst im September 2005 gelungen. Darauf wies ihr handschriftliches Laborbuch hin. Dies ist deswegen wichtig, weil die Publikation von Schwarz
et al. im August 2007, die in
Mutation Research und alle früheren Arbeiten aber vor 2005 eingereicht worden waren. Die Mitarbeiterin habe auch, so die Pressemitteilung,
"im Rahmen eines Qualitätsmanagements im April d. J. 2008
durchgeführte Experimente, die identisch mit jenen in den beiden Publikationen waren, zu 100% fabriziert". Diese Datenfabrikation hat die Mitarbeiterin zugegeben und unmittelbar darauf gekündigt, die Datenfälschung für die Publikationen bestritt sie. Sie war Co-Autorin von weiteren fünf Publikationen, in denen es um genotoxische Wirkungen von Magnetfeldern ging. Diese Arbeiten wurden im Zeitraum von 2001 bis 2003 eingereicht und erschienen in den Jahren 2002 bis 2005. Wie bei den Mobilfunkergebnissen waren auch hier die angeblichen Effekte drastisch, bei zugleich extrem geringen Streuungen der Daten.
Laut Pressemitteilung informierte die MUW die Herausgeber der Zeitschriften
International Archives of Occupational and Environmental Health und
Mutation Research von ihren Erkenntnissen und empfahl ihnen, beide Publikationen zurückzuziehen. Des Weiteren forderte sie den korrespondierenden Autor (Hugo Rüdiger) auf, beide Publikationen zurückzuziehen. Laut Pressemitteilung habe Rüdiger auch - mit der Begründung, er könne für die Verblindung nicht garantieren - die Publikation von 2008 zurückgezogen.
Erfreulicherweise ließ die MUW in der Pressemitteilung auch verlauten:
"Die nächste Aufgabe des Rats für Wissenschaftsethik besteht nur darin, sämtliche weitere Publikationen, an welcher dieselbe Autorin unter Anwendung derselben Versuchsanordnung beteiligt war, zu erheben und dann den zuständigen Herausgebern auch die Retraktion dieser Publikationen zu empfehlen." "Wissenschaft und Wahrheit" - so der Titel der Pressemitteilung - haben obsiegt, die Fälschungen waren entlarvt. Die Retraktion aller Arbeiten war zu erwarten.
Was geschah?
Nichts. Nicht eine der inkriminierten Publikationen wurde zurückgezogen. Weder die fünf Publikationen, die zwischen 2002 und 2005 erschienen, noch die Publikation in
Mutation Research aus dem Jahre 2005. Da deren Experimente vor dem September 2005 durchgeführt wurden, nehmen Rüdiger und der Ethikrat an beziehungsweise schließen es nicht aus, dass hier die Verblindung noch funktioniert habe. Angesichts der Datenfabrikation im Qualitätsmanagement (siehe oben) und der seltsamen Statistik in beiden Publikationen eine naive Annahme. Obwohl: Wer hier naiv ist, ist nicht sicher.
Das Seltsamste: Nicht einmal die Publikation aus dem Jahre 2008, deren Rückzug Rüdiger der MUW zugesagt hatte, wurde zurückgezogen. Das scheint allerdings nicht an Rüdiger zu liegen, sondern am Chefredakteur der Zeitschrift
International Archives of Occupational and Environmental Health, der auf Rüdigers Rückzugsbegehren hin lediglich einen "Letter of Concern" veröffentlichte, der zudem ohne Abstract, geschweige denn als frei verfügbarer Beitrag erschien (Drexler und Schaller,
Int Arch Occup Environ Health 2009, 82:143-4). Es mag eine Rolle gespielt haben, dass Rüdiger Mitherausgeber der Zeitschrift ist.
Der Endbericht des Rates für Wissenschaftsethik zu den Mobilfunkstudien vom 13.11.2008 enthält als Schlussfolgerung die Feststellung, dass der
"Mitarbeiterin, die die Auswertung der Proben allein durchgeführt hat", der Verblindungscode bei einer Studie (Schwarz
et al.,
Int Arch Occup Environ Health 2008, 81:755-67) bekannt gewesen sei. Zudem attestiert er der 2005 in Mutation Research erschienenen Studie eine wissenschaftlich nicht vertretbare Vorgangsweise: Sie beruhe auf "limitierten" Daten und für jeden Zeitpunkt sei nur ein Versuch mit zwei Proben durchgeführt worden (woraus eine Standardabweichung errechnet wurde!). Der Chefredakteur der Zeitschrift
Mutation Research, der von der MUW darüber informiert und um Rückzug der Publikation gebeten wurde, ignorierte das.
Ansonsten spricht der Endbericht von Indizien, die aber keine "eindeutigen Beweise" für Fälschung seien (der Vorsitzende des Rates ist ein ehemaliger Richter). Im Wortlaut:
"Der Rat für Wissenschaftsethik konnte nun keine Beweise dafür erbringen, dass mit Hilfe der festgestellten Kenntnis der in Rede stehenden Labormitarbeiterin, wie die Verblindung der Befeldungskammern gebrochen werden kann, Daten bewusst gefälscht oder fabriziert wurden."
Die anderen Arbeiten werden mit einem Federstrich abgetan:
"Bei den ... früheren Arbeiten der betreffenden Autoren konnte kein Beweis für ein wissenschaftliches Fehlverhalten ("scientific misconduct") gefunden werden."
Stattdessen wird moniert, dass eine Autorin nicht als Erstautorin hätte genannt werden dürfen. Dies sei ein "wissenschaftliches Fehlverhalten" und müsse als "scientific misconduct" beurteilt werden. Auch sei das Brechen des Codes, ohne dies dem Vorgesetzten mitzuteilen, als "scientific misconduct" zu bewerten.
Seltsam. Macht es Sinn anzunehmen, dass eine Mitarbeiterin, die
"im Rahmen eines Qualitätsmanagements im April d. J. durchgeführte Experimente, die identisch mit jenen in den beiden Publikationen waren, zu 100% fabriziert" hat, die Experimente für die Publikationen selbst korrekt durchgeführt hat? Macht das Sinn angesichts der unglaublich geringen Standardabweichungen dieser Experimente, des Brechens der Verblindung und der schlampigen Arbeitsweise?
Wer ist für diese seltsame Einschätzung verantwortlich?
Laborjournal liegt das Protokoll einer Sitzung des Rates vom 24.7.2008 vor, also vor der letzten Pressemitteilung von Schütz und vor dem Verfassen des seltsamen Endberichts. Rektor Schütz scheint demnach schon im Juli 2008 einem Deal ("Agrément amiable") zwischen Rüdiger - dem korrespondierenden Autor aller Arbeiten - und dem Rat für Wissenschaftsethik zugestimmt zu haben. Der Rat habe sich laut Protokoll mit der Retraktion einer einzigen Arbeit (Schwarz
et al., 2008) - und dies auch nur aus dem Grund der nicht sicheren Verblindung - zufrieden geben und auf weitere Untersuchungen verzichten wollen.
Als Begründung wurde angeführt, eine solche
"Übereinkunft würde auf der einen Seite dem Interesse der Medizinischen Universität als Forschungsstätte noch ausreichend Rechnung tragen, ohne auf der anderen Seite den wissenschaftlichen Ruf von Prof. Rüdiger nachhaltig und (...)
unangemessen zu beschädigen."
Und:
"Rektor Prof. Schütz ist damit einverstanden, dass eine gütliche Übereinkunft mit dem oben skizzierten Inhalt" angestrebt werden soll.
In Wirklichkeit scheint sich jedoch folgendes abgespielt zu haben (Mitteilung von Wolfgang Schütz über Manfred Dworschak): Schütz' Gespräch mit dem Rat, in dem er der gütlichen Übereinkunft zustimmte, fand vor der eigentlichen Sitzung statt.
Schütz:
"Die dort genannte "Übereinkunft" galt für mich für den Fall, dass Herr Prof. Rüdiger die Vorwürfe bezüglich seiner Mitarbeiterin entkräften konnte, was er zwar im Vorfeld verkündet hat, dann aber nicht der Fall war. Ich habe deshalb der Empfehlung des Rats NACH der Anhörung Prof. Rüdigers nicht Folge geleistet und meinen Verdacht auf schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten öffentlich wiederholt (diese Presseaussendung ist Ihnen bekannt). Ein "agrément amiable" kann es für mich daher gar nicht gegeben haben. Ebenso gingen auf mein Geheiß die Untersuchungen nach der Sitzung des Rats vom 24.7.2008 weiter (was vorher nicht vorgesehen war) und erst Ende des Jahres 2008 wurde der Endbericht erstellt, den Sie wohl kennen und dem zu entnehmen ist, dass alle erforderlichen Anstrengungen zur Aufklärung vorgenommen wurden."
In der Tat forderte Schütz in seiner Presseerklärung vom 1.9.2008 von Rüdiger beide Publikationen, also die in
Int Arch Occup Environ Health (2008) und die in
Mutation Research (2005), zurückzuziehen. Man kann Schütz daher eine gewisse Konsequenz nicht absprechen.
Dies um so weniger als Schütz damit rechnen musste, dass ihn dasselbe Schicksal ereilen könnte wie Clemens Sorg, der just zu dieser Zeit von seinem Amt als Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck abberufen - vulgo: gefeuert - wurde. Sorg wurde zum Verhängnis, sich zu sehr um die Aufklärung eines Klinikskandals gekümmert zu haben (
Laborjournal 10/2008 und
Laborjournal online "Inkontinenz am Inn"). Das jedenfalls glauben Eingeweihte.
Nature berichtete am 21.8.2008 über diesen Fall:
"Austria is a small country, and networks between power-brokers are small and tight. But something, it seems, is rotten in the state of Austria, and it needs to be faced and dealt with openly."
Die Parallelen sind verblüffend. Im Übrigen sind Ethikkommissionen in ihren Entscheidungen unabhängig, auch vom Rektor, und Schütz musste die Entscheidung des Wiener Rats für Wissenschaftsethik, ausgedrückt im Endbericht, daher wohl oder übel akzeptieren.
Die Verantwortung für die schonende Behandlung Rüdigers scheint also beim Wiener Rat für Wissenschaftsethik zu liegen, dem die Urteilskraft und das Rückgrat der Innsbrucker Ethikkommission zu fehlen scheint. Nach einem Bericht des
Spiegel vom 25.8.2008 ist einer der drei Mitglieder des Rates Herrn Rüdiger auch "sehr freundschaftlich verbunden". Nur so lässt sich die milde Stimmung des Rates erklären, der auch mit weiteren Unstimmigkeiten konfrontiert wurde. So wird in dem Protokoll der Wiener vom 24.7. ausgeführt, dass die noch vorhandenen Zellproben einer Nachuntersuchung unterzogen wurden. Es wurde hierbei durch einen Gutachter festgestellt, dass es einen wundersamen "Zellenschwund" gegeben haben müsse. Von den mindestens 500 Zellen, die angeblich pro Objektträger ausgewertet worden waren, sind bei der Nachkontrolle
"mit Mühe 50 brauchbare Zellen ... aufgefunden worden".
In den Veröffentlichungen war zu lesen, dass pro Objektträger jeweils 10.000 bis 30.000 Zellen aufgetragen wurden. Ein wahrhaft dramatischer Zellenschwund, der mit bakterieller Überwachsung und Abrieb beziehungsweise Abfallen begründet wurde. Der Gutachter wurde auch gefragt, wie die extrem geringen Standardabweichungen von lediglich 1 bis 2 Prozent zu erklären seien (siehe hierzu auch Lerchl,
Int Arch Occup Environ Health 2009, 82:275-8). Er erklärte, dass diese Ergebnisse
"nicht schlechthin unmöglich" seien,
"wenngleich sich eine solche geringe Streuung am unteren Ende dessen befinde, was man beobachten könne". Der Gutachter war der Wiener Psychologe Michael Kundi, ein bekannter Mobilfunk-Kritiker, der auch schon mit Rüdiger publiziert hat. Ein Gefälligkeitsgutachten?
Jedenfalls scheint dieses Gutachten bei der Entscheidung des Rats für Wissenschaftsethik die maßgebliche Rolle gespielt zu haben.
Das Gutachten des Statistikordinarius der MUW kam allerdings zu einem anderen Urteil, da er wegen der
"wiederholt von der Gruppe publizierten, ähnlichen und schon im Einzelfall unplausiblen sowie wenig wahrscheinlichen Datenmuster" schlussfolgert:
"Daher müssen an der Validität der beiden diskutierten Arbeiten fundamentale Zweifel angemeldet werden."
Dieses vernichtende Gutachten vom 6.5.2008 sowie ein zweites vom 28.8.2008 zu bewiesenen Datenmanipulationen (Mobilfunkstille,
Laborjournal 3/2009), in dem der Statistikordinarius dezidiert von "Beweislast" spricht, wurden zwar im Rat gewürdigt, der Rat habe darin jedoch nur ein weiteres Indiz, keine "Smoking Gun" erkennen können.
Der Wiener Rat für Wissenschaftsethik urteilte nach der juristischen Maxime "im Zweifel für den Angeklagten". Selbst wenn man annimmt, dass letzte Zweifel an der Schuld der technischen Mitarbeiterin und Rüdiger berechtigt sind, so kann dieses juristische Prinzip nur für Personen gelten, nicht für Publikationen. "Im Zweifel für den Angeklagten" mag gelten, aber ebenso "im Zweifel gegen die Paper". Der Wiener Ethikrat hätte den Rückzug aller sieben Publikationen fordern müssen.
Hugo Rüdiger und Franz Adlkofer, Senior-Autoren der Studien, publizieren munter weiter Poster und Paper. Dies ist das Ende der Reputation der Medizinischen Universität Wien, der GAU.
Alexander Lerchl
Letzte Änderungen: 04.09.2009