Editorial

Breisgauer Intrigen: Persilschein vom Rektor

(23.12.2014) Ein nettes Weihnachtsgeschenk für den Ärztlichen Direktor des Freiburger Uniklinikums: Niemand untersucht die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Zumindest nicht ernsthaft.
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Frohe Bescherung an der Uniklinik Freiburg

Der Rektor der Universität Freiburg, Hans-Jochen Schiewer, legt seinem lieben Kollegen Jörg Rüdiger Siewert zum Jahresende einen Persilschein auf den Gabentisch: Die Plagiatsvorwürfe gegen Siewert, den Leitenden Ärztlichen Direktor der Uniklinik Freiburg, werden nicht weiter untersucht. Damit kehrt die Führungsspitze der skandalgeplagten Freiburger Akademie eine weitere peinliche Affäre unter den Teppich.

Den Schaden haben ausgerechnet diejenigen, die mit unsauberer Wissenschaft nichts am Hut haben: die schweigende Mehrheit der ehrlichen, sauber agierenden Mitarbeiter der Universität. Sie müssen einmal mehr dabei zusehen, wie die ausführenden Organe ihrer Universität ihr aller Ansehen immer weiter beschädigen. Der Mediävist Schiewer hingegen bestätigt seinen Ruf als Fachmann für mittelalterliche Frömmigkeitskultur.

Editorial

Freiburger Possentheater

Dem Chirurgen Jörg Rüdiger Siewert war im Frühjahr 2014 vom Freiburger Medizin-Publizisten und Fachbuchautor Hermann Scharnagl vorgeworfen worden, seine Habilitationsschrift enthalte unzitierte Übereinstimmungen mit der Doktorarbeit seines ehemaligen Mitarbeiters und heutigen Präsidenten des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte, Hans-Fred Weiser. Laborjournal liegen beide Arbeiten vor, und in der Tat finden sich seitenweise inhaltliche, nicht ordentlich mit Quellennachweis gekennzeichnete Übereinstimmungen. Selbstverständlich baten wir daraufhin Siewert, der sich intern gerne als eifriger Kämpfer gegen wissenschaftliches Fehlverhalten gibt, um persönliche Stellungnahme. Bislang blieb er sie schuldig.

Bis heute ist auch nicht geklärt, welche Arbeit (Habilschrift oder Dissertation) das Original und welches das Plagiat ist. Zwar erschien Siewerts Habilitationsschrift vor der Dissertation seines Doktoranden Weiser; letzterer jedoch versicherte uns am Telefon, seine Dissertation sei längst fertig gewesen, als Siewert noch habilitiert habe. Auch die Experimente habe er, Weiser, selber durchgeführt (siehe dazu auch Laborjournal 12/2014, Seite 12: „Breisgauer Intrigen").

Alibi-Untersuchung eines sorgfältig selektierten Gremiums…

So weit, so gut. Eigentlich sollte man erwarten, dass die Organe der Universität bei derlei konkreten Anschuldigungen gegen einen leitenden Mitarbeiter alles nur Mögliche tun, um den darob Verdächtigten nachhaltig zu entlasten. Immerhin sind die erwähnten Textidentitäten unstrittig. Genau eine solche, saubere Untersuchung geschah jedoch nicht: Rektor Schiewer leitete kein ordentliches Untersuchungsverfahren ein und versuchte auch nicht, den Verdacht einer Einflussnahme zu vermeiden: Erstmal tat er gar nichts. Und dann entsprach er, so steht es in der Pressemitteilung der Universität vom 11. Dezember, „der Bitte von Prof. Siewert" und ließ dessen Habilitationsschrift prüfen.

Nanu? Eine Bitte? Man sollte eigentlich meinen, dass auf einen derart gravierenden Verdacht hin automatisch und eigeninitativ untersucht wird, und nicht erst, wenn der Beschuldigte darum bittet.

Dazu kommt: Der Rektor beauftragte keine unabhängiges Gremium. Im Gegenteil, er wählte eigenhändig jene aus, die Siewert entlasten sollten – Pardon!, die intern die Vorwürfe gegen den Ärztlichen Direktor seiner Uniklinik untersuchen sollten: Ein dreiköpfiges Gremium von Universitätsmitarbeitern, das jede Unabhängigkeit vermissen lässt (genaueres dazu siehe unten).

Das nicht wirklich erstaunliche Ergebnis nach ungewöhnlich kurzer Untersuchungsdauer: Die Plagiatsvorwürfe gegen Jörg Rüdiger Siewert seien „haltlos" und „wissenschaftlich nicht begründet". Es bestehe „keinerlei Plausibilität für ein wissenschaftliches Fehlverhalten".

… mit erwartbarem Ergebnis

Pikant: Das für mutmaßliche Plagiate zuständige Gremium der Universität, die „Kommission zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft der Universität Freiburg", war offenbar in die Untersuchung gar nicht involviert, und auch der Habilitationsausschuss wurde laut der Aussage eines seiner Mitglieder erst gar nicht über die handfesten Vorwürfe gegen Siewert in Kenntnis gesetzt. Ein Schelm, wer bei dieser peniblen Vermeidung der Einschaltung ordentlicher Gremien Böses vermutet.

Ein aktueller Vergleich mit dem Freiburger Prozedere sei gestattet: Was, glauben Sie, wäre dabei herausgekommen, wenn im Januar 2013 Bayern-Vorstand Karlheinz Rummenigge die Untersuchungshoheit im Steuerhinterziehungs-Fall Hoeness an sich gezogen und zur Klärung der Vorwürfe die Sachverständigen Manuel Neuer, Bastian Schweinsteiger und Philipp Lahm eingesetzt hätte? Was hätte eine solche „interne Untersuchung" wohl erbracht?

„Unabhängig" von Rektors Gnaden

Im Freiburger Fall sind die Abhängigkeiten kaum geringer: Eine der drei Personen, die im Auftrag des Rektors die Vorwürfe gegen Siewert untersuchten, ist hauptberuflich ausgerechnet – Sie ahnen es vielleicht – jenem Siewert unterstellt: Stefan Pollak ist Chef der Freiburger Rechtsmedizin und damit dienstrechtlich unter dem Leitenden Ärztlichen Direktor angesiedelt.

Ebenfalls dem Untersuchungsgremium von Schiewers Gnaden gehört die Dekanin der Uniklinik, Kerstin Krieglstein an. Und jetzt raten Sie mal, wie sich eine künftige Zusammenarbeit des Uniklinikums als selbständiger, öffentlich-rechtlicher Anstalt (mit Siewert als Chef) mit der Medizinischen Fakultät (mit Krieglstein als Chefin) gestalten würde, wenn Krieglstein ihrem Kooperationspartner Siewert wissenschaftliches Fehlverhalten vorwerfen würde.

Der Dritte im Bunde, Matthias Jestaedt, ist ein Kirchenrechtler und somit geradezu prädestiniert dafür, medizinische Schriften zu prüfen.

Lässt Lücke im Regelwerk mutmaßliches Vergehen ungeahndet?

Die Chancen steht gut, dass Jörg Rüdiger Siewert nach der nunmehr vollendeten Prüfungs-Farce nicht mehr weiter von lästigen Untersuchungen behelligt werden wird. Denn weder die Uni Freiburg noch die Uni Göttingen (wo Siewert einst seine Habilschrift vorlegte), scheinen gewillt, sich ernsthaft mit der Frage zu beschäftigen, ob nun ein Plagiat vorliegt oder nicht.

Zudem verwundert die nahezu fahrlässige Untätigkeit im Falle Weiser: Wäre Siewert wirklich unschuldig, so müsste ja im Gegenzug der damalige Doktorand Weiser belangt werden – gar kein Schuldiger bei klaren, weitreichenden Textidentitäten ist schwerlich vorstellbar.

Doch keine der beiden Einrichtungen scheint sich bemüßigt zu fühlen, ein korrektes, ordentliches Untersuchungsverfahren gegen Siewert und/oder Weiser einleiten. Wie es der Spiegel-Autor Hermann Horstkotte unlängst sehr treffend ausdrückte:

„Offenbar schiebt Freiburg die Angelegenheit Siewert prüfungsrechtlich nach Göttingen, und Göttingen dieselbe Sache wiederum dienstrechtlich nach Freiburg."

Der Pressesprecher der Uniklinik Göttingen habe Horstkotte gegenüber erklärt, „die Prüfung [falle] in die Zuständigkeit der Universität Freiburg, da der Hochschullehrer [Siewert] dort beschäftigt ist." - Ebendort jedoch suggeriert der Rektor der Öffentlichkeit, man habe seine Schuldigkeit bereits getan.

Die vom Rektor veranlasste Absolution ist wertlos

Würde der Freiburger Unirektor Schiewer wirklich auch nur einen Pfifferling auf korrekte Wissenschaft mit tadellosem Leumund geben, und würde er wirklich an die Unschuld seines Ärztlichen Direktors glauben, so hätte er keine Alibi-Untersuchung mit vorbestimmtem Ausgang veranlasst. Er würde stattdessen schleunigst ein wirklich unabhängiges und zudem sachverständiges Gremium beauftragen.

Wir schlagen Deborah Weber-Wulff von der HTW Berlin vor, die bezüglich der Untersuchung mutmaßlicher Plagiate europaweiten Respekt genießt. Sie und ihr Team würden ohne jeglichen Hauch eines Zweifels feststellen, ob sich Siewert und/oder Weiser eines Plagiats schuldig gemacht haben.

Ob sich Rektor Schiewer jedoch traut, diesen Schritt zu gehen? Frohe Weihnachten!

Winfried Köppelle



Letzte Änderungen: 17.02.2015