
(05. Oktober 2012) Am 13. September warf Alexander Lerchl dem Mobilfunk-Kritiker Franz Adlkofer auf Laborjournal online vor, er verbreite durch geschicktes Weglassen das Gegenteil von dem, was der Urheber sagen wollte. Adlkofer schickte der Laborjournal-Redaktion daraufhin einen Leserbrief – den Lerchl wiederum nicht kommentarlos stehen lassen wollte. Wir dokumentieren die Debatte.
Hier der ursprüngliche Artikel von Alexander Lerchl, veröffentlicht am 13. September 2012.
Nachfolgend die Antwort darauf von Franz Adlkofer:
"Du sollst nicht falsches Zeugnis reden wider deinen Nächsten"
Prof. Alexander Lerchls Editorial „Das achte Gebot“ (s. Überschrift) in Laborjournal online vom 13. September 2012 möchte ich den Bibelspruch gegenüberstellen: „Was siehst du den Splitter in deines Bruders Auge, und den Balken in deinem Auge nimmst du nicht wahr?"
Lerchl tritt seit Jahren als entschlossener Verteidiger der geltenden Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung auf, die die Mobilfunkindustrie bis heute von jeglicher Haftung für Schäden an Mensch und Natur freistellen. Die REFLEX-Studie, in der gentoxische Wirkungen an menschlichen Zellen weit unterhalb der Grenzwerte festgestellt werden, wodurch die Zuverlässigkeit der Grenzwerte in Zweifel gezogen wird, hat ihn in eine schwierige Lage versetzt. Er hat versucht, dieser zu entkommen, indem er öffentlich behauptete, dass die Ergebnisse der REFLEX-Studie gefälscht seien. Obwohl sich zwei Ethikkommissionen redlich bemüht haben, den Beweis für die Fälschung zu erbringen, sind sie daran gescheitert. Trotzdem bleibt Lerchl seiner Behauptung bis heute treu.
In einer zur Zeit laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Stiftung Pandora und einer der führenden Tageszeitung Deutschlands geht es um die Frage, ob die REFLEX-Ergebnisse inzwischen bestätigt sind. Sollte dies vom Gericht so festgestellt werden, gerät Lerchl, der die Voraussetzungen für diesen Prozess geschaffen hat, erneut in große Bedrängnis. Die Haltlosigkeit seiner Kampagne gegen die REFLEX-Studie und gegen mich als ihren Organisator und Koordinator wäre dann endgültig erwiesen. Die Strahlenschutzkommission müsste sich, ob sie will oder nicht, mit der veränderten Sachlage beschäftigen. Ob es ihr dann noch gelingt, die Zuverlässigkeit der bestehenden Grenzwerte als gesichert darzustellen, bleibt abzuwarten.
Vor diesem Hintergrund erscheint es Lerchl offensichtlich nützlich, denjenigen, der von der Richtigkeit der REFLEX-Daten fest überzeugt ist und dieses auch vor Gericht entsprechend vertreten wird, im Vorfeld des Verfahrens als üblen Gauner darzustellen. Lerchl hat vielfach bewiesen, dass er diese Technik meisterhaft beherrscht. Dies habe ich vor kurzem auch dem neuen Bundesumweltminister mitgeteilt, der zumindest wissen soll, was für eine Person in Deutschland für den Schutz der Bevölkerung vor der Mobilfunkstrahlung verantwortlich und ihm als Berater zur Seite gestellt ist. Was Lerchls Verleumdungen mir gegenüber angeht, stelle ich fest, dass diese in ihrer Substanz insgesamt haltlos und nur damit zu erklären sind, weil er seine „Felle“ langsam wegschwimmen sieht.
Wer mehr über die Angelegenheit zu erfahren wünscht, kann dies unter: http://www.stiftung-pandora.eu/downloads/pandora_doku_vortrag-harvard-erweitert-2012.pdf oder http://www.stiftung-pandora.eu)
Franz Adlkofer, Pandora-Stiftung für unabhängige Forschung
Hier die Antwort von Alexander Lerchl:
„Herr Adlkofer leidet, wie das auch schon Herr Krause von der Nichtraucherinitiative konstatiert hat, unter Wahrnehmungsverlust. Wenn er von der Richtigkeit der REFLEX-Daten „fest überzeugt ist“, verkennt er die Faktenlage oder tut zumindest so. Fest steht: die Datenfälschungen gehen bis in das Jahr 1999 zurück, die Laborantin wurde beim Fälschen in flagranti erwischt und verließ unmittelbar darauf 2008 die Medizinische Universität Wien (MUW).
Wenn Herr Adlkofer meint, die beiden Kommissionen hätten die Fälschungen nicht festgestellt, irrt er auch hier.
Die erste Kommission an der MUW versuchte, die Angelegenheit durch einen Deal mit Herrn Rüdiger, seinerzeit verantwortlicher Autor der Studien, unter den Teppich zu kehren (eine Studie sollte zurückgezogen und die Ermittlungen eingestellt werden).
Die zweite Kommission (Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität, OaAWI) stellte fest: „Es blieb allerdings unklar, wie aus den verfügbaren Originaldaten die publizierten Ergebnisse entstanden sind. .... Bei allen Publikationen entspricht die Dokumentation der Originaldaten und deren Darstellung nicht den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und lassen somit die Sorgfalt vermissen, die notwendig ist, um die publizierten Ergebnisse nachvollziehen zu können.“
Deutlicher geht es kaum. Die OeAWI hatte allerdings nachweislich mindestens ein vernichtendes Gutachten ignoriert, ein Mitglied erklärte sich als befangen, und die Vorsitzende der Kommission der OeAWI, Prof. Ulrike Beisiegel, war mit der Tochter von Herrn Adlkofer bestens bekannt und beruflich verbandelt. Außerdem arbeitete sie in Hamburg über mehrere Jahre im gleichen Sonderforschungsbereich wie Herr Rüdiger.
Auf den Ausgang des Prozesses, den Herr Adlkofer angeblich führt (warum nennt er nicht Ross und Reiter??), darf man gespannt sein.
Prof. Dr. rer. nat. Alexander Lerchl, Bremen