Editorial

Magdeburger Zwickmühle

Warum wurde die Leibniz-Forscherin Julietta Frey fristlos entlassen? Die vorgebrachten Kündigungsgründe scheinen mehrheitlich haltlos zu sein

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(15. Mai 2012) Die Affäre am Magdeburger Leibniz-Institut für Neuroforschung (LIN, früher IfN) wird immer skurriler. Immer wieder werden der Laborjournal-Redaktion neue, haarsträubende Details zugespielt – und diese lassen daran zweifeln, dass es in der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt mit rechten Dingen zugeht. In Laborjournal 1-2/2012 („Blanke Nerven am Neurozentrum“) haben wir über die mutmaßliche Datenmanipulation am LIN berichtet und darüber, dass sich Versuchstiere bei der Auswertung plötzlich verdoppelten oder die Versuchsgruppe wechselten und auch Tipp-Ex zum Einsatz kam.

Lästige Nestbeschmutzerin?

Warum hat die Institutsleitung die Whistleblowerin Julietta Frey gefeuert? Warum hat der Stiftungsrat zugestimmt? Die Geschäftsführung des Instituts wird nicht müde zu beteuern, es bestehe „keinerlei Zusammenhang“ zwischen der Entlassung der langjährigen Abteilungsleiterin und ihrer Rolle als Aufdeckerin der erwähnten Datenpfuscherei (siehe Leserbrief des LIN-Direktoriums in Laborjournal 4/2012, Seite 21). Mehr ist nicht zu erfahren. Man hüllt sich in Schweigen.

Das mag seine Gründe haben. Zum Beispiel den, dass Whistleblower nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juli 2011 besonderen Schutz genießen: Mitarbeiter dürfen gravierende Missstände in ihrer Firma öffentlich machen; alles andere, so die Richter, wäre eine Verletzung der Meinungsfreiheit. Jedes ordentliche Gericht würde Freys Kündigung pulverisieren. Will die Geschäftsführung die Abteilungsleiterin loswerden, so benötigt sie somit Entlassungsgründe, die nichts mit der von Frey angezeigten, mutmaßlichen Datenmanipulation zu tun haben.

Unpassender Zeitpunkt

Die Affäre um den mutmaßlichen Datenbetrug kommt für das Magdeburger Vorzeige-Institut zur Unzeit. Erst im Dezember letzten Jahres sonnten sich die Instituts-Direktoren im Glanze eines 38 Millionen Euro teuren Neubaukomplexes, eingeweiht im Beisein von Ministerpräsident Haseloff und BMBF-Staatssekretär Schütte. Zudem muss sich das LIN im September 2013 einer Evaluierung unterziehen. Deren Ergebnis entscheidet über eine etwaige Förderempfehlung durch den Senat der Leibniz-Gemeinschaft: Es geht um Forschungsgelder in Millionenhöhe. Geraune über Datenmanipulation kann man da ähnlich gut brauchen wie eine Tierschützer-Demo vor dem Haupteingang.

Was bisher geschah

Die LIN-Abteilungsleiterin Julietta Frey war im Oktober 2011 fristlos entlassen worden. Vorausgegangen waren jahrelange Kontroversen um mutmaßliche Datenfälschung: Frey beschuldigt ein langjähriges Mitglied ihrer Arbeitsgruppe, Volker Korz, der vielfachen Datenmanipulation. In Laborjournal 1-2/2012 wurde dies anhand eines Beispiels beleuchtet; laut Frey weisen die Arbeiten von Korz eine Vielzahl weiterer „Seltsamkeiten“ auf. Korz bestritt die Vorwürfe gegenüber dem Laborjournal-Reporter und in einem Leserbrief (LJ 4/2012, Seite 21). Die inkriminierten Arbeiten werden derzeit im Auftrag der DFG untersucht. Korz hat das LIN Ende 2008 verlassen und leitet seither an der Uni Magdeburg eine Arbeitsgruppe.

Warum haben die LIN-Geschäftsführer, an ihrer Spitze Freys Kollege Eckart Gundelfinger und Verwaltungsdirektorin Thekla Thiel, die langjährige Abteilungsleiterin Frey nach 26 Dienstjahren entlassen? Was steckt dahinter?

Vorspiel: Vernichtendes Votum

Die Situation am Leibniz-Institut begann Ende November 2010 zu eskalieren. Vermutliche Ursache: der schon länger schwelende Disput zwischen Frey und der Geschäftsführung bezüglich der strittigen Versuche von Volker Korz. Aktueller Auslöser: eine bis dato völlig unübliche, verdeckte Mitarbeiterüberprüfung durch die LIN-Geschäftsführung.

Was war geschehen? Drei der vier Abteilungsleiter (Gundelfinger, Henning Scheich und Hans-Jochen Heinze) hatten zusammen mit Thiel ein Schriftstück verfasst, in dem Frey die Eignung zur Abteilungsleiterin abgesprochen wird (das Dokument liegt Laborjournal vor). Diese so bezeichnete „Stellungnahme des Direktoriums“ wurde am 26. Oktober 2010 intern dem Stiftungsrat präsentiert (dieser entscheidet über die Arbeitsverhältnisse der leitenden Angestellten).

Die Botschaft des Schriftstücks: Freys Leitungsstil sei „unangemessen“; daher möge sie nicht weiter als Abteilungsleiterin eingesetzt werden. Frey wurde vorab nicht über die Existenz dieses für sie vernichtenden Votums informiert; dadurch war es ihr auch nicht möglich, im Vorfeld Stellung zu beziehen. Dazu kommt: Nur Frey wurde überprüft; Gundelfinger, Scheich, Heinze oder Thiel hingegen nicht.

Frey sagte gegenüber Laborjournal, kein anderer Kollege am LIN habe jemals eine derartige Überprüfung durch die Direktoren – weder verdeckt noch offen – über sich ergehen lassen müssen; eine solche sei laut Satzung auch gar nicht vorgesehen. Man habe sie durchleuchtet, um sie mittels falscher – und mangels Wissen unwiderlegbarer – Anschuldigungen in Misskredit bringen zu können. Dies habe auch geklappt, so Frey, wenn auch vorläufig nur teilweise: Ihr Amt als Abteilungsleiterin sei daraufhin nicht wie üblich um weitere sieben, sondern nur um weitere zwei Jahre verlängert worden. Was steht drin in dieser „Stellungnahme des Direktoriums“?

Faule Fakten...

Es wird zum Beispiel behauptet, Frey und ihr damaliger Stellvertreter Korz hätten das Dienstreisebudget der Abteilung Neurophysiologie „beinahe ausschließlich“ selbst konsumiert. Dieser Vorwurf ist angesichts der Dienstreise-Aufstellung, die Frey Laborjournal vorlegte, nicht zutreffend (siehe Laborjournal 1-2/2012, Seite 21).

Weiter wird behauptet, Frey würde ihre Untergebenen nur mangelhaft betreuen. So habe etwa der „aussichtsreiche junge Wissenschaftler“ P. die Frey‘sche Arbeitsgruppe „mangels Unterstützung und gebotener Perspektiven“ im Jahr 2010 verlassen.

P. brachte zwischen November 2003 und Juni 2010 fast sieben Jahre in Freys Abteilung zu und ist inzwischen Professor in Indien. Frey kann eine an sie gerichtete E-Mail von P. vorweisen, verfasst im Herbst 2010, in der er schreibt: „I think that your [Frey’s; die Red.] stay in the lab and subsequent Humboldt Fellowship was a big factor in getting me a faculty position in India. We […] were very happy in the lab and if this position did not come up we would have stayed longer.“ P. scheint seine Zeit in der Abteilung Frey auch nicht zu bereuen: „If we did not come to India we would have stayed in your lab for sure.”

... und krumme Kritiken

Glaubt man dagegen der Institutsleitung, so muss Frey eine grottenschlechte Betreuerin gewesen sein. Seit 1998 hätten nur fünf von Freys Doktoranden ihre Promotionen erfolgreich abgeschlossen; zehn Doktoranden hätten dagegen die Abteilung ohne Promotion verlassen, steht in der „Stellungnahme des Direktoriums“.

Frey macht eine andere, namentlich belegte Rechung auf: Nicht fünf, sondern acht von ihr betreute Promotionen seien damals erfolgreich abgeschlossen gewesen; zwei weitere hätten sich sich in der Endphase befunden. Mehrere ihrer Doktoranden hätten mit Auszeichnung oder gar als „Bester Doktorand der Fakultät“ abgeschlossen. Zwei Postdocs haben unter Freys Anleitung habilitiert und insgesamt sieben ehemalige Mitglieder ihrer Abteilung säßen inzwischen auf Professorenstellen, so Frey.

Die „Stellungnahme des Direktoriums“ vom Oktober 2010 enthält weitere Behauptungen ähnlicher Plausibilität. Dennoch blieb das LIN bei der Entscheidung, Frey nur für zwei weitere Jahre als Abteilungsleiterin zu bestellen. In den darauffolgenden Monaten wurde der Tonfall zwischen Frey und der Institutsleitung zusehends schärfer – mit dem bekannten Endergebnis.

Kündigungsklage eingereicht


Frey hat gegen ihre Kündigung geklagt; verhandelt wird seit Oktober 2011 vor dem Arbeitsgericht Magdeburg. Der Schriftsatz der für das Institut tätigen Zenk-Rechtsanwälte liegt Laborjournal vor. Auf 32 Seiten hat die Berliner Kanzlei die Kündigungsgründe aufgelistet. Sie überlappen sich teilweise mit den in der „Stellungnahme des Direktoriums“ genannten Vorwürfen. Die wichtigsten: Frey habe „ihr unterstellte Mitarbeiter bedroht und genötigt“; sie habe „gegen Fürsorgepflichten verstoßen“ sowie „gegen den Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ gehandelt. Ferner habe Frey Mitglieder des Direktoriums und des Stiftungsrates „in völlig überzogener Weise persönlich angegriffen“ und „mit Vorwürfen und Anschuldigungen überzogen“. Klingt schwerwiegend. Was ist dran an den Vorwürfen?

Alptraumhaftes Klima?

Zu Vorwurf 1: Hat Frey ihr unterstellte Mitarbeiter bedroht und genötigt? Glaubt man der Geschäftsführung, so herrschte in den Räumen der Abteilung Neurophysiologie ein geradezu alptraumhaftes Klima. Frey habe Mitarbeiter in „unangemessener, aggressiver und herabsetzender Weise“ behandelt, steht im Schriftsatz der Zenk-Anwälte. Die Arbeitsatmosphäre werde „von den meisten der dort Beschäftigten als beklemmend oder gar angsteinflößend“ beschrieben, heißt es weiter. So sei etwa bei einer abteilungsinternen Mitarbeiterversammlung eine „bedrohliche und einschüchternde Atmosphäre geschaffen“ worden; der Raum sei dazu eigens „verdunkelt“ worden.

Die LIN-Geschäftsführer Gundelfinger und Thiel werfen Frey ferner vor, diese hätte „eine regelrechte Kampagne gegen ihren Ex-Kollegen Korz“ geführt, „um ihn als Wissenschaftler zu diskreditieren“. Damit meint die Geschäftsführung wohl den eingangs erwähnten Disput über die mutmaßlichen Datenmanipulationen sowie Freys hartnäckige Bestrebungen, die Daten und Publikationen von Korz näher untersuchen zu lassen.

Zu den Nötigungsvorwürfen befragt, zeigten sich mehrere ehemalige Labormitglieder gegenüber Laborjournal erstaunt: Sie könnten nicht bestätigen, dass Frey sie oder ihre Kollegen jemals eingeschüchtert oder bedroht habe. Der Umgangston sei gelegentlich ruppig gewesen, aber prinzipiell nicht anders als in jeder beliebigen Arbeitsgruppe in Magdeburg und anderswo.

„Nicht anders als anderswo“

Auch frühere, teils langjährige Gastforscher in der Abteilung Neurophysiologie berichten von einer weitgehend „normalen“ Arbeitsatmosphäre. Es habe durchaus auch mal Dissonanzen gegeben; deswegen würde man anderswo aber nicht gleich die Mitarbeiter fristlos feuern.

Von den aktuellen Mitarbeitern der Abteilung Neurophysiologie wollte sich niemand äußern. Zwei langjährige Laborbedienstete sagten unabhängig voneinander: „Wir dürfen und wollen nichts sagen“. Ein weiterer Mitarbeiter rief trotz mehrfacher Bitte nicht zurück. Die Pressesprecherin des LIN teilte mit, dass es keinen „Maulkorberlass“ gebe: „Die Mitarbeiter dürfen selbst entscheiden, ob sie gegenüber der Presse etwas sagen“ und fügte an, Frey habe ihre ehemaligen Mitarbeiter eingeschüchtert. Diese hätten nun Angst vor gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Was sagt Frey zu den Vorwürfen? Zum Kritikpunkt „vorsätzliche Verdunkelung“ erwidert die freigestellte Abteilungsleiterin, dies sei Unsinn; der betreffende Raum ließe sich schon rein technisch nicht verdunkeln. Frey bestreitet, jemals Mitarbeiter bedroht oder eingeschüchtert zu haben. Korz sei ohnehin schon seit 2008 nicht mehr Mitglied ihrer Abteilung.

Schwanger im Tierstall

Zu Vorwurf 2: Hat Frey als Abteilungsleiterin „gegen Fürsorgepflichten verstoßen“? Folgenden Fall der mutmaßlichen Mitarbeiter-Nötigung wirft man ihr vor: Sie hätte einer schwangeren TA „mutterschutzrechtlich ausgeschlossene körperliche Tätigkeiten“ zugeteilt (etwa die Reinigung von Tierställen). Damit habe Frey „eine mögliche Schädigung von Mutter und Kind bewusst in Kauf genommen“. Zudem habe die bewusste TA „unter besonderem Stress“ zu leiden gehabt, weil sie von Frey in unangemessener, aggressiver Weise behandelt worden sei; Frey habe sie beispielsweise ohne erkennbaren Grund angeschrien. Soweit der Schriftsatz der Zenk-Anwälte.

Ein plausibler Kündigungsgrund? Nein. Warum? Ganz einfach: Die Schwangerschaft der betreffenden TA ereignete sich 2001, also ein Jahrzehnt vor der Entlassung Freys. Warum ist die Institutsleitung nicht bereits damals eingeschritten und hat Frey zu den Vorwürfen befragt und gegebenenfalls abgemahnt? Muss sich da nicht auch die Institutsleitung den Vorwurf der „mangelnden Fürsorgepflicht“ gegenüber einer schwangeren Angestellten gefallen lassen? Es ist merkwürdig, dass dieser Vorwurf erst jetzt und dazu als Rechtfertigungsgrund einer fristlosen Kündigung auf den Tisch kommt. Zudem: Warum hat die betreffende TA beizeiten nicht selbst etwas unternommen, etwa den Personalrat eingeschaltet? Angesichts der behaupteten Verhältnisse hätte sie vor jedem Arbeitsgericht wohl Recht bekommen.

Niemand etwas bemerkt?

Merkwürdig ist auch, dass die Geschäftsführung von den oben geschilderten, „angsteinflößenden“ Zuständen in der Abteilung Frey jahrelang nichts erfahren hat – zumindest nichts, was Anlass zu einer Abmahnung gegeben hätte. Immerhin arbeitete man im selben Gebäude, traf sich in der Kantine oder im Campus-Café Mobitz sowie bei unzähligen Veranstaltungen mit den Kollegen. Auch in der 230.000-Einwohner-Stadt Magdeburg sollten sich die Institutsbediensteten gelegentlich über den Weg gelaufen sein. Die kolportierten Zustände müssten eigentlich Tagesgespräch im Institut gewesen sein.

Wieso hat niemand etwas unternommen? Als Frey die schwangere TA und Volker Korz schikaniert haben soll, stand Henning Scheich dem Institut vor (zwischen 2001 und 2008); seit Herbst 2010 ist Eckart Gundelfinger der wissenschaftliche Direktor. Haben Scheich und Gundelfinger nichts davon mitbekommen, dass Mitarbeiter regelmäßig „bedroht“ und „eingeschüchtert“ wurden?

Frey sagt, sie sei in insgesamt 26 Jahren als IfN/LIN-Mitarbeiterin, davon 14 Jahre als Abteilungsleiterin, kein einziges Mal auf die behaupteten Missstände angesprochen worden. Diese seien ja auch reine Erfindung, fügt sie an. Ein Mitglied des Personalrats bestätigte gegenüber Laborjournal, dass Frey niemals abgemahnt worden sei, weder früher noch unmittelbar vor ihrer fristlosen Kündigung.

Was sagt Frey zum Vorwurf, sie habe im Falle der schwangeren TA ihre Fürsorgepflicht nicht erfüllt? Frey argumentiert, die TAs ihrer Abteilung seien jeweils direkt einem bestimmten Wissenschaftler unterstellt gewesen: „Ich habe den TAs ihre jeweiligen Aufgaben bei diesen Wissenschaftlern nicht zugewiesen. Die jeweils durchzuführenden Abteilungsarbeiten haben die TAs in Eigenregie unter sich aufgeteilt.“

Der Beschluss, dass TAs die Tierhaltungseinrichtungen reinigen müssten, obwohl dies nicht zu den Aufgaben einer TA gehöre, stamme zudem von der Geschäftsführung. Frey sagt, sie könne belegen, dass es umfangreiche Diskussionen und Schriftverkehr mit der Geschäftsführung und dem Tierstallleiter zu diesem Problem gegeben habe: „Die Geschäftsführung hat sich jedoch strikt geweigert, entsprechende Arbeitskräfte einzustellen.“

„Offenkundig nicht nutzbar“

Zu Vorwurf 3: Hat Frey „gegen den Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ gehandelt? Wie erwähnt, wird ihr die Verschwendung von Institutsgeldern vorgeworfen. Im Juristendeutsch der Zenk-Anwälte klingt das so: „Es konnten Sachverhalte ausgemacht werden, die eine unwirtschaftliche Verwendung zugewiesener Mittel [...] belegen.“ Es seien Geräte angeschafft worden, „bei denen die dienstliche Notwendigkeit nicht erkennbar ist.“

Der nachfolgend geschilderte Vorfall lässt Zweifel an der Stichhaltigkeit dieses Vorwurfs aufkommen. Es geht um drei digitale Lesegeräte („E-Book-Reader“), angeschafft im Jahr 2009 für insgesamt rund 1.300 Euro. Frey kaufte damals mit Institutsgeldern einen Irex Digital Reader 1000S sowie zwei Hanvon WISE-reader mit Wacom-Stift und Notizbuchfunktion. Eine dienstliche Notwendigkeit sei nicht erkennbar, findet das LIN-Direktorium, die Geräte könnten „offenkundig für die Belange des Instituts nicht genutzt werden“. Dies verstoße gegen den Grundsatz der sparsamen und sachgerechten Verwendung finanzieller Mittel und sei somit ein laut Zenk-Schriftsatz „kündigungsrelevanter Sachverhalt“.

Frey versichert, sie habe die Geräte angeschafft, um Zeit und Geld zu sparen. Sie seien regelmäßig beispielsweise zum Korrigieren von Dissertationen eingesetzt worden; dadurch sei Papier und Drucker-Toner gespart worden. Ferner seien die Geräte auch als Notizbücher sowie als Lesegeräte für Tagungsunterlagen und Publikationen benutzt worden. Die Geräte seien ordnungsgemäß bestellt und über die Institutsverwaltung abgerechnet worden. Damals und danach habe die Institutsleitung nie Kritik an der Beschaffung derartiger Geräte geäußert.

Über E-Books müsste man in Magdeburg bestens informiert sein. Denn erst kürzlich fand am LIN ein Workshop zu folgendem Thema statt: „E-Books für Forschung und Lehre“. Der dafür eigens vom Bibliotheksleiter Wolfgang Löw angeheuerte Referent heißt Stephan Hanser und arbeitet für die SWETS Information Services GmbH – eine Firma, die „intelligentes Budgetmanagement in akademischen Instituten, medizinischen Organisationen und öffentlichen Verwaltungen“ anbietet.

„Viel Zeit und Geld sparen“

Hanser sagte gegenüber Laborjournal, in seinem Workshop am LIN habe er den anwesenden Mitarbeitern nahe gebracht, dass man mit digitalen Lesegeräten in Wissenschaft und Forschung „enorm viel Zeit und auch Geld“ sparen könne. Die Arbeit würde spürbar beschleunigt, so Hanser; die wenigen, die sich heutzutage noch gegen den Gebrauch derartiger Geräte sperrten, würden über kurz oder lang ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Kurzum: Die Anschaffung digitaler Lesegeräte sei zweckmäßig: „In der Wissenschaft bedeutet ein Zeitvorteil einen Wettbewerbsvorteil.“

Hanser wurde vom Leibniz-Institut eigens dazu eingeladen, dies am 2. Februar in Magdeburg zu verkünden. Gut zwei Wochen später schickten die Zenk-Anwälte im Auftrag der Institutsleitung ihren Schriftsatz ans Arbeitsgericht Magdeburg. Darin wird die Anschaffung digitaler Lesegeräte zu einem handfesten Kündigungsgrund gemacht.

„Persönliche Angriffe“

Zu Vorwurf 4: Hat Frey Mitglieder des Direktoriums und des Stiftungsrates „persönlich angegriffen“ und „mit Vorwürfen und Anschuldigungen überzogen“? Dies lässt sich nicht bestreiten. Frey umschrieb dabei die geschilderten Vorgänge mit Begriffen wie „verleumderische Pamphlete“, „denunziantisches Verhalten“ und „Rufmord-Kampagne“.

Und warum das alles?

Zwei Fragen drängen sich auf. Die erste: Warum führt das LIN nicht wenige hieb- und stichfeste, sondern viele fragwürdige und teils hanebüchene Entlassungsgründe ins Feld? Die zweite: Warum will man die langjährige Abteilungsleiterin um jeden Preis loswerden?

Frey sagt, man wolle sie mundtot machen. Ihr Anliegen sei es gewesen, dass die Korz‘schen Arbeiten ernsthaft unter die Lupe genommen würden. Dies jedoch habe die Geschäftsführung nicht gewollt. Sie sei jahrelang von ihren Abteilungsleiter-Kollegen, speziell von Henning Scheich, gemobbt worden; die Entlassung vom Oktober 2011 sei lediglich die Spitze eines Eisbergs. Es sei nie ernsthaft versucht worden, die von ihr entdeckte, mutmaßliche Datenmanipulation aufzuklären; stattdessen habe sich der „Magdeburger Klüngel“ gegen sie verbündet und versucht, die Sache unter den Teppich zu kehren. Die seinerzeit mit der Angelegenheit befassten Ombudsleute seien befangen gewesen, und als sie keine Ruhe gegeben habe, hätte man versucht, ihre Abteilung klein zu machen, ihre Forschungsprojekte zu hintertreiben und sie persönlich in Misskredit zu bringen.

Eine absurde Verschwörungstheorie? Die genannten Sachverhalte lassen Anderes vermuten.

 


Winfried Köppelle
Bilder: Wilhelm Busch (Onkel Fritz), IfN (Matthies)

Dieser Text ist in Laborjournal 5/2012 erschienen.



Letzte Änderungen: 20.12.2012
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