Editorial

Interview: Brigitte Jockusch zu wissenschaftlichem Fehlverhalten

Anfang Februar hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mal wieder eine „schriftliche Rüge“ gegen zwei namentlich nicht genannte Forscher ausgesprochen, die in einem gemeinsamen Förderantrag Textpassagen aus einer anderen Forschungsarbeit übernommen hatten, ohne sie als Zitate zu kennzeichnen. 

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(11. Februar 2011) Dies war Anlass für Laborjournal, mit Brigitte Jockusch, emeritierte Zoologie-Professorin und neu gewähltes Mitglied im „Ombudsman für die Wissenschaft“, über wissenschaftliches Fehlverhalten zu sprechen.

 

Laborjournal: In letzter Zeit steigt die Zahl von aufgedeckten Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Denken Sie, es wird mehr gefälscht oder mehr entdeckt als früher?

Brigitte Jockusch: Ich glaube, es werden mehr Fälle gemeldet als früher. Der Ombudsman ist erst 1999 eingerichtet worden, veranlasst durch den berühmten Fall von massiver Fälschung durch die Professoren Friedhelm Herrmann und Marion Brach. Die steigende Anzahl dem Ombudsman gemeldeter Fälle von möglichem Fehlverhalten zeigt, dass dieses Gremium in der deutschen Wissenschaftslandschaft gut angenommen wird und sich die Maxime seines Handelns – Vertrauen, Fairness und Transparenz – bewährt hat. Da sich seit 1999 auch die Wahrnehmung der Forschung in den Lebenswissenschaften in der deutschen Öffentlichkeit verstärkt hat – zum Beispiel angeregt durch Diskussionen über Gentechnik oder pränatale Diagnostik – ist natürlich auch die Sensibilität gegenüber wissenschaftlichem Fehlverhalten gestiegen. Dies wiederum hat Rückwirkungen auf die Wissenschaftler.

 Sie wurden in das dreiköpfige Gremium als „Ombudsman für die Wissenschaft“ zur Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis gewählt. Welche Aufgaben hat das Gremium und wer kann sich dahin wenden?

Brigitte Jockusch: Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die einen Hinweis auf wissenschaftliches Fehlverhalten haben, können sich an den Ombudsman wenden. Liegt ein begründeter Anfangsverdacht vor, kann das Gremium eine Anhörung der beiden betroffenen Parteien vorschlagen und dadurch bereits eine Einigung erzielen. Wird das nicht erreicht, so gibt der Ombudsman den Fall an die zuständigen Untersuchungskommissionen der Hochschulen oder der entsprechenden außeruniversitären Einrichtung weiter. Falls die Angelegenheit auch die DFG betrifft – beispielsweise durch Förderung eines behandelten Projekts –, so wird ein entsprechender Unterausschuss für Fehlverhaltens-Angelegenheiten an der akademischen Einrichtung eingeschaltet. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage www.ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de/struktur_vorgehen.

Forschungsfälschung ist nicht justiziabel. Die beispielsweise von der DFG ausgesprochenen Strafen beschränken sich meist auf Förderungsausschluss. Halten Sie diese Art der Sanktionierung für angemessen?

Brigitte Jockusch: Die Behandlung möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch das Ombudsgremium und eventuell daran anschließende Gremien an den akademischen Einrichtungen ist ein mehrstufiges, sehr sorgfältig abgewogenes Verfahren. Falls am Schluss eines solchen Verfahrens Fehlverhalten zweifellos feststeht, so muss eine Forschungsförderung ausgeschlossen oder schnellstmöglich beendet werden, schließlich handelt es sich um Steuergelder. Ein solches „Urteil“ ist dann aber auch mit gravierenden Nachteilen für die Karriere und/oder das Ansehen der betroffenen Person in der wissenschaftlichen Gemeinschaft verbunden. Insgesamt halte ich daher diese Sanktionierung für angemessen.

Die DFG-Vorschläge zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ gehen auch auf die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses ein. Sind Forscher am Anfang der Karriere besonders gefährdet, sich nicht korrekt zu verhalten? Wie könnte man da vorbeugen?

Brigitte Jockusch: Ich glaube nicht, dass der wissenschaftliche Nachwuchs besonders, das heißt stärker als „arrivierte“ Wissenschaftler, gefährdet ist, sich unkorrekt zu verhalten. Ich begrüße es aber sehr, dass auf Anregung des Ombudsgremiums und mit Unterstützung der DFG  fortgeschrittenen Studierenden und Doktorandinnen und Doktoranden Seminare zur guten wissenschaftlichen Praxis angeboten werden, wie etwa seit 2009 in Ulm. 



Interview: Valérie Labonté
Bildnachweis (2): iStockphoto/CrackerClips, Brigitte Jockusch



Letzte Änderungen: 04.03.2013