Editorial

Neues zur Wiener Mobilfunkstudie

Im Mai 2008 berichteten wir über eine Studie zur Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlen, die der Bremer Biologe Alexander Lerchl im Kern mangelhaft fand. Nun gibt es eine Stellungnahme der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität, in der sie sagt, dass sie (noch) nichts sagen könne.

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(3. Dezember 2010) Im Frühjahr 2008 veröffentlichte die Arbeitsgruppe um Hugo Rüdiger, emeritierter Wiener Arbeitsmediziner, eine Studie zur Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlen. Der Bremer Biologe Alexander Lerchl, Mitglied der Strahlenschutzkommission des Bundesumweltministeriums, fand die Studie im Kern mangelhaft (für Einzelheiten zur Mobilfunkstudie siehe LJ 5/2008, Seite 14-19, sowie unseren online-Artikel vom 25. April 2008). Daraufhin wurde die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (OEAWI) tätig, die den "Fall 2009/01" untersucht und nun eine Stellungnahme dazu veröffentlicht hat. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass "die Fälschungsvorwürfe nicht verifiziert werden" konnten. Lesen Sie hier die Stellungnahme der Kommission sowie Alexander Lerchls Kommentar dazu.

 

 

Stellungnahme der Kommission für Wissenschaftliche Integrität

"Stellungnahme der Kommission für Wissenschaftliche Integrität zum Fall 2009/01 (Diese Stellungnahme der Kommission wird ausnahmsweise öffentlich gemacht, da das Anliegen in der Öffentlichkeit bereits ausführlich diskutiert wurde.)


Die Österreichische Kommission für Wissenschaftliche Integrität ist aufgrund eines Hinweises von Prof. Dr. Alexander Lerchl (Professor für Biologie, Jacobs Universität Bremen) tätig geworden. Der Hinweis ist der Kommission in ihrer Sitzung vom 21.12.2009 vorgelegt worden. Er bezog sich auf den "Verdacht auf Fälschung in zwei Studien" der ehemaligen Arbeitsgruppe von Prof. Dr. H. Rüdiger zu der Frage des Einsatzes des COMET-Assays zur Erfassung von Zellschädigungen:


S. Ivancsits, A. Pilger, E. Diem, A. Schaffer, H.W. Rüdiger, Vanadate induces DNA strand breaks in cultured human fibroblasts at doses relevant to occupational exposure; Mutat Res 519 (2002), 25-35.

 

E. Diem, H. Rüdiger, Mikrokerntest und Comet Assay: Ein Ergebnisvergleich bei Normalprobanden, Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin 34 (1999), 437-441.


Da dieser Vorwurf in einem engen Zusammenhang mit den bereits früher von Prof. Lerchl gegenüber dem Leiter der Arbeitsmedizin der Medizinischen Universität Wien (MUW) Prof. Hugo Rüdiger geäußerten Verdächtigungen steht und damit auch die im Rahmen des EU geförderten REFLEX-Projekts erarbeiteten Ergebnisse betrifft, hat die Kommission diese Vorgänge in ihre Befassung mit eingeschlossen. Letzteres betrifft die Arbeiten Schwarz et al. 2008 und Diem et al. 2005 zur Frage des Zusammenhanges zwischen elektromagnetischer Strahlung und Zellschädigungen.

 

E. Diem, C. Schwarz, F. Adlkofer, O. Jahn. H. Rüdiger, Non-thermal DNA-breakage by mobile-phone radiation (1800 MHz) in human finbroblasts and in transformed GFSH-R17 rat granulosa cells in vitro, Mutat Res 583 (2005), 178-183.

C. Schwarz, E. Kratochvil, A. Pilger, N. Kuster, F. Adlkofer, H.W. Rüdiger, Radiofrequency electromagnetic fields (UMTS, 1950 MHz) induce genotoxic effects in vitro in human fibroblasts but not in lymphocytes; Int Arch Occup Environ Health, 2008; 81(6): 755-767.


Der Kommission standen außer den genannten Arbeiten und den Ausführungen von Herrn Lerchl Stellungnahmen der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Verfügung. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse des Rats für Wissenschaftsethik der MUW in das Verfahren einbezogen. Die Kommission hatte außerdem Einsicht in die Laborbücher mit den Originaldaten, die den infrage stehenden Publikationen zugrundeliegen. Zu den aufgeworfenen Fragen betreffend die Statistik der in den Publikationen mitgeteilten Daten wurde ein externes Gutachten eingeholt. Zu den Arbeiten von Diem et al. 2005 und Schwarz et al. 2008 lag der Kommission der Bericht des COPE (Committee on Publication Ethics) vor.


Die Hinweise von Herrn Prof. Lerchl beziehen sich auf die Durchführung und Ausführung der Experimente, aus denen auf Zellschäden geschlossen wird. Der Hinweisgeber hält die Daten für "widersprüchlich und nicht nachvollziehbar". Die schwerwiegenden Verdachtsmomente im Hinblick auf die Verletzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis haben die Kommission veranlasst, ein Verfahren zu eröffnen. Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission haben den Fall ohne Professor Kleihues durchgeführt, der seine mögliche Befangenheit erklärt hat.


Zu den Hinweisen betr. die Publikationen von Diem et al. 1999 und Ivancsits et al. 2002 hat Herr Prof. Rüdiger mündlich und schriftlich Stellung genommen und konnte die aufgeworfenen Fragen zum Teil klären. Es blieb allerdings unklar, wie aus den verfügbaren Originaldaten die publizierten Ergebnisse entstanden sind. Die Kommission konnte auf dieser Grundlage den von Herrn Lerchl erhobenen Fälschungsvorwurf weder bestätigen noch entkräften.


Auch in Bezug auf die Arbeiten Diem et al. 2005 und Schwarz et al. 2008 konnten die Fälschungsvorwürfe nicht verifiziert werden.


Bei allen Publikationen entspricht die Dokumentation der Originaldaten und deren Darstellung nicht den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und lassen somit die Sorgfalt vermissen, die notwendig ist, um die publizierten Ergebnisse nachvollziehen zu können.


Angesichts der Bedeutung der Ergebnisse für die breite Anwendung der Mobilfunktechnologie wäre es angebracht gewesen, vor der Publikation die Experimente von einer unabhängigen Arbeitsgruppe bestätigen zu lassen. Allerdings wurden die Experimente von Diem et al. 2005 von der Arbeitsgruppe um Herrn Prof. Speit im Jahr 2006, also nach der Veröffentlichung der Daten, wiederholt. Dabei konnten die Ergebnisse der Wiener Arbeitsgruppe nicht reproduziert werden. Der Umstand, dass Speit et al. die Ergebnisse nicht reproduzieren konnten, bedeutet nicht, dass damit der Fälschungsvorwurf bestätigt wäre.


Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die wissenschaftliche Gemeinschaft in diesem Feld noch zu keinem abschließenden Erkenntnisstand gelangt ist und insofern weitere sorgfältig geplante und durchgeführte wissenschaftliche Untersuchungen notwendig sind, um die eventuell bestehenden Zusammenhänge zwischen elektromagnetischer Strahlung und Zellschädigungen sowie deren Ursachen aufzuklären.

 

Wien, am 23.11.2010


Verantwortliche Mitglieder der Kommission:


Prof. Dr. Ulrike Beisiegel
Prof. Dr. Pieter C. Emmer
Prof. Dr. Gerhard Wegner
Prof. Dr. Peter Weingart"

 

 

 

 

Alexander Lerchls Kommentar zu der Stellungnahme

Alexander Lerchl ließ Laborjournal zu der Stellungnahme diesen Kommentar zukommen:

 

"Fehlerhafte Ermittlung der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität (OeAWI)
Die Kommission der Österreichische Agentur für Wissenschaftliche Integrität (OeAWI; www.oeawi.at) hat heute ihren Abschlussbericht bzgl. der Fälschungsvorwürfe gegen 4 Publikationen der Arbeitsgruppe von Prof. Rüdiger (ehem. Leiter der Arbeitsmedizin an der Medizinischen Universität Wien (MUW)) veröffentlicht. Der Bericht ist mir am 24.11. vorab von der Kommission zur Kenntnis gebracht worden.


Der Bericht bzw. die Ermittlung sind in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft:


- Die Gutachten von O. Univ. Prof. Dr. Bauer, seinerzeit Leiter des Instituts für Medizinische Statistik der MUW, vom 6.5.2008 und 28.8.2008 zu zwei Publikationen sind der Kommission nicht vorgelegt worden, wie mir die Leiterin der Kommission schriftlich am Vortag (25.11.2010) auf Nachfrage mitgeteilt hat. Diese Gutachten sind für die Beurteilung der Sachverhalte von zentraler Bedeutung, da sie meine Argumente vollumfänglich stützen. Ein Auszug aus der Zusammenfassung (Gutachten vom 6.5.2008):


"Trotzdem liegt Evidenz vor, dass ein Versuch einer unabhängigen Forschergruppe völlig fehlgeschlagen ist, die wiederholt von der Gruppe publizierten, ähnlichen und schon im Einzelfall unplausiblen sowie wenig wahrscheinlichen Datenmuster unabhängig zu reproduzieren. Daher müssen an der Validität der Ergebnisse in den beiden diskutierten Arbeiten fundamentale Zweifel angemeldet werden."


Es ist daher fraglich, ob der Kommission tatsächlich alle relevanten Unterlagen von der MUW zur Verfügung gestellt worden sind bzw. zu klären, welche Unterlagen der Kommission möglicherweise nicht vorgelegt wurden.


- Meine nachdrückliche Forderung am Vortag der Veröffentlichung, die Stellungnahme nicht zu veröffentlichen, sondern aufgrund der geänderten Situation wieder in die Untersuchung einzusteigen, wurde von der Leiterin der Kommission am gleichen Tag abschlägig beschieden ("da die Kommission ihre Arbeit auf Basis ausreichender Unterlagen abgeschlossen hat, werden die von Ihnen jetzt übersandten Gutachten nicht mehr in unsere Entscheidungsfindung eingehen").


- Die Kommission konnte den von mir "erhobenen Fälschungsvorwurf weder bestätigen noch entkräften" bzw. es konnten weitere "Fälschungsvorwürfe nicht verifiziert werden." In einer solchen Situation schreibt die Geschäftsordnung der Kommission (4.2.) vor: "Wenn aufgrund der vorgelegten Unterlagen keine ausreichende Beurteilung des Sachverhaltes möglich ist, kann eine Anhörung der Betroffenen durch Mitglieder der Kommission durchgeführt werden."


Ich bin zu keinem Zeitpunkt, weder schriftlich noch mündlich angehört oder zu einer Anhörung nach Wien geladen worden. Eine Anhörung hätte das o.a. Versäumnis sowie evtl. weitere Fehler verhindert.


Es ist daher festzustellen, dass die Kommission die Fälschungsvorwürfe nicht mit dem erforderlichen Nachdruck und der notwendigen Sorgfalt untersucht und gegen ihre eigene Geschäftsordnung gehandelt hat.


Prof. Dr. Alexander Lerchl"

 

(Foto: blondepowers, Montage: Kai Herfort)



Letzte Änderungen: 04.03.2013