Editorial

Erbsenspalter streiten um Erbsenzählers Manuskript

 

Gregor Mendels Original-Manuskript zu seinen „Versuche[n] über Pflanzenhybriden“ ist wieder aufgetaucht. Und sofort ist Streit darum entbrannt: Mendels Nachfahren und sein ehemaliger Mönchsorden wollen es haben, wie auch die Staaten Deutschland, Tschechien und Österreich.

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(9. Juli 2010) Mendel, ein Augustiner-Mönch, hatte acht Jahre lang im Klostergarten an tausenden Erbsenpflanzen die Grundlagen der Vererbung studiert. Sein 47-seitiges Werk erschien 1866 in Tschechien in kleiner Auflage beim Naturforschenden Verein Brünn. Doch die Fachwelt interessierte sich nicht. Mendels Arbeit geriet in Vergessenheit und sein handschriftliches Manuskript verscholl.

 

Doch der Reihe nach: Mendel kam zum Mönchsorden, um, wie er in seiner Autobiografie in der dritten Person schrieb, „in einen Stand zu treten, der ihn von den bitteren Nahrungssorgen befreite“. Im Augustinerstift in Alt-Brünn im tschechischen Mähren stellte man jedoch bald nach seiner Priesterweihe fest, dass er für die Seelsorge weniger zu gebrauchen war. Er arbeitete deshalb als Lehrer, studierte Physik, Zoologie, Botanik und Chemie in Wien, bestand aber die Lehramtsprüfung nicht. Vielleicht brach er sie selbst ab, weil er krank war oder aber er wurde nach einem Streit mit dem Prüfer über die Entstehung des Embryos dazu genötigt.

 

Sollte es diesen Streit gegeben haben, wurde Mendel wahrscheinlich – die Prüfungsunterlagen fehlen – von dem Wiener Systematiker Eduard Fenzl geprüft. Dieser war der Ansicht, der pflanzliche Embryo entwickle sich alleine im Pollenschlauch, der aus dem männlichen Pollen wächst, und die weibliche Samenanlage sei einzig zur Ernährung da. Der Student Mendel war Anhänger der Schule um Amici und Hofmeister, die besagte, dass der Embryo ein Verschmelzungsprodukt aus Pollenschlauch und Eizelle sei – was aus heutiger Sicht die richtige Theorie ist war.

 

Möglicherweise um diese Streitfrage zu klären begann Mendel 1856 nach der nicht bestandenen Prüfung mit systematischen Kreuzungsexperimenten. Auf der Suche nach einem „allgemeingültige[n] Gesetz für die Bildung und Entwicklung von Hybriden“ erkannte er durch die Beobachtung von Merkmalen, wie Samenform oder Kotyledonenfarbe, an 34 Erbsensorten (Pisum sp.) die grundlegenden Vererbungsregeln, die heute in jedem Genetikbuch nachzulesen sind: Uniformitätsregel, Spaltungsregel und Unabhängigkeitsregel beschreiben die Gesetze der Weitergabe von Merkmalen aus männlichen und weiblichen Geschlechtszellen auf die Tochtergenerationen.

 

Doch die Fachwelt beachtete die „Versuche über Pflanzenhybriden“ nicht. Mendel schickte Kopien an mehrere Forscher, darunter auch der Botaniker Carl Nägeli in München. Nägeli arbeitete ebenfalls an der Abstammungslehre, erkannte Mendels Beitrag aber auch nach einem zehnfachen Briefwechsel nicht an – vielmehr fand er die Versuche seien noch nicht abgeschlossen.

 

Im Oktober 1883, drei Monate vor seinem Tod, sagte Mendel in einer Ansprache für seinen künftigen Nachfolger als Abt des Klosters: „Mir haben meine wissenschaftlichen Arbeiten viel Befriedigung gebracht, und ich bin überzeugt, dass es nicht lange dauern wird, da die ganze Welt die Ergebnisse dieser Arbeit anerkennen wird.“

 

Es dauerte nochmal 27 Jahre. 1900 entdeckten die Botaniker Hugo de Vries, Carl Correns und Erich Tschermak Mendels Arbeiten unabhängig voneinander. Sie selbst hatten in ihren eigenen Experimenten Ergebnisse erhalten, die mit den Mendelschen überein stimmten und wiesen in ihren Schriften auf Mendels Arbeit hin, was diesen nun allmählich bekannt machte.

Um das Original-Manuskript aber war es noch länger ruhig. Erst lag es in der Brünner Augustiner-Abtei, dann beim Naturforschenden Verein, wo es 1911 im Papierkorb landete. Ein Lehrer, der es zufällig dort entdeckte, sorgte dafür, dass es wieder ins Archiv kam. Im zweiten Weltkrieg verlor sich die Spur.

1987 tauchte es dann bei Pater Clemens, einem Nachfahren der Mendel-Familie, in Stuttgart auf. Der Pater, ebenfalls Augustiner-Mönch, meldete sich bei seinen Verwandten, die nach dem Zweiten Weltkrieg nach Deutschland ausgewandert waren. Er habe das Manuskript und wolle es nun zu Familienbesitz machen – es verschwand im Banksafe.

 

Im Mai diesen Jahres wollte Pater Clemens das Manuskript dann lieber dem Augustiner-Vikariat Wien übergeben, das es schon seit Jahren haben will. Dazu sollte ein Wiener Augustiner, Pater Dominic, es in Stuttgart abholen und nach Österreich bringen. Das verhinderte die Mendel-Familie, indem sie das baden-württembergische Wissenschaftsministerium alarmierte, welches nun in einem Verfahren prüfen will, ob das Manuskript deutsches Kulturgut ist. Die Wiener Augustiner dagegen erheben ihren Anspruch, weil Mendel nach kanonischem Recht nicht besitzfähig war und damals dieses Kirchenrecht für den Brünner Orden auch Staatsrecht war. Tschechien ist interessiert, weil Mendel im mährischen Brünn gelebt und geforscht hat.

Das Ziel, das vermeintlich alle Interessenten haben, nämlich das Werk öffentlich zugänglich zu machen, bleibt in der Ferne, bis die Gerichte entscheiden. Bis dahin liegt das Manuskript verschlossen in einer Anwaltskanzlei und die beiden Pater werden vom Zoll gesucht (denn potentiell deutsches Kulturgut darf das Land nicht verlassen).

 

Wie der Streit letztlich ausgeht ist für die Wissenschaft egal. Aus dem Manuskript erwartet man sich keine neue Erkenntnis. Mendels Ergebnisse sind längst überliefert und ins allgemeine Wissen übergegangen. Spannender wären Mendels Laboraufzeichnungen um zu sehen, wie und weshalb er seine Experimente plante, welche falschen Annahmen er machte und wie er auf die richtige Spur kam. Doch die sind wahrscheinlich auch schon vor langer Zeit im Papierkorb gelandet.

 

Valérie Labonté


Foto: complize / photocase.com



Letzte Änderungen: 04.03.2013