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Komische Kometen und die Selbstreinigung der Wissenschaft

Selten haben Forschungsergebnisse für so viel Wirbel in der Öffentlichkeit gesorgt: Magnetfelder und Handystrahlung zerstören DNA-Moleküle – so jedenfalls die Botschaft des von der EU geförderten REFLEX-Programms. Wie sich allerdings herausstellte, waren die Daten der Wiener Arbeitsgruppe gefälscht. In dieser Artikelserie werden die Hintergründe und die (Nicht-) Reaktionen der Verlage und Zeitschriften beschrieben. Die „Selbstreinigungskräfte“ der Wissenschaft, so viel ist klar, wirken nicht.

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Die Abweichungen erkennt man nur mit der Lupe

Folge 10: Zusammenfassung und Kommentare

 

Was muss eigentlich geschehen, bevor eine Publikation oder eine Serie von Publikationen zurückgezogen wird? Die Verantwortlichen scheinen vor ihrer Verantwortung zurückzuschrecken und lieber den Kopf in den Sand zu stecken und / oder die Verantwortung an andere zu delegieren. Das Interesse an einer Aufklärung und die Bereitschaft, die Konsequenzen zu ziehen, also die unter Verdacht stehenden Arbeiten zurückzuziehen bzw. deren Retraktionen eindeutig zu fordern, sind offensichtlich gering. Dies ist einem Gebiet wie diesem besonders fatal, weil es nicht um ein x-beliebiges Thema geht, sondern um eines, das in der Öffentlichkeit und der Politik große Bedeutung hat. Buchstäblich jeder Mensch ist künstlichen Magnetfeldern und elektromagnetischen Feldern ausgesetzt, und Hinweise auf eine vermeintliche Gefährdung, veröffentlicht in angesehenen wissenschaftlichen Zeitschriften, werden ernst genommen. Im konkreten Fall geht es sogar um die Vorstufen von Krebs, da DNA-Strangbrüche natürlich zu Mutationen führen können.

 

 

Belege für wissenschaftliches Fehlverhalten


Im Wiener Handy Fall ist die Liste der Verdachtsmomente, Indizien und Beweise für Datenmanipulation lang:

 

 

Reaktionen der Verantwortlichen


Die Medizinische Universität Wien war nicht in der Lage, trotz der Fülle der Belege die Retraktionen der inkriminierten Publikationen zu veranlassen. Stattdessen wurde ein Deal ausgeheckt: eine Arbeit solle zurückgezogen werden (aus „formalen Gründen“), dafür würden die Fälschungsvorwürfe fallengelassen. Im Rat für Wissenschaftsethik saß ein mit dem Hauptverantwortlichen „sehr freundschaftlich verbundener“ Kollege, man ist „per du“. Als Gutachter wurde ein Wiener Kollege gehört, der als „bekannter Mobilfunkkritiker“ wenig an den Studien auszusetzen hatte, mit einem der Autoren publizierte und demzufolge befangen war.

Einen derartigen Bankrott würde man in einer Bananenrepublik erwarten, nicht aber in einem Land, das der Wissenschaft seit Jahrhunderten eng verbunden ist. Ein Desaster.

 

Der Rat für Wissenschaftsethik wurde aufgelöst, und stattdessen werden alle Fälle von der neu gegründeten Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität untersucht. Ob diese Agentur in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen, muss sich erst noch erweisen. Die REFLEX-Studien sind eine erste Probe aufs Exempel.

 

Bislang sind – immerhin – drei „Expressions of Concern“ veröffentlicht worden. Allerdings wurde noch keine der Studien zurückgezogen. Die Herausgeber von den International Archives of Occupational and Environmental Health und von Mutation Research, so scheint es, ziehen sich aus Ihrer Verantwortung zurück. Die einen entschuldigen sich für die Veröffentlichung, ziehen sie aber nicht zurück, die anderen lassen der wissenschaftlichen Auseinandersetzung den Vortritt. So werden sie ihrer Verantwortung nicht gerecht, zumal, wie für beide Journals dokumentiert, der Aufklärung Steine in den Weg gelegt wurden. Lediglich die Herausgeber von Radiation and Environmental Biophysics haben sich an die Vorgaben von COPE gehalten, die Leser umfassend informiert und darauf verwiesen, dass Untersuchungen im Gange sind. 

 

 

Kommentare


Wissenschaft lebt – unter anderem – von der Ehrlichkeit und der Wahrheit. Fälschungen in der Wissenschaft kamen und kommen allerdings immer wieder vor und werden sich auch nie ganz vermeiden lassen, zumal dann, wenn ein klarer Wille zum Fälschen vorliegt und dieser mit erheblicher krimineller Energie in die Tat umgesetzt wird.

 

Wenn Fälschungen aufgeklärt werden sollen, wird oft die „Selbstreinigung der Wissenschaft“ beschworen oder es wird den „Institutionen“ vertraut, die sich damit beschäftigen. Aber weder die Wissenschaft noch die Institutionen können handeln, handeln können nur Personen. Und genau das ist der Schwachpunkt. Personen haben eine Motivation, solche Vorfälle zu untersuchen – oder eben nicht zu untersuchen –, sie sind nicht frei von Interessenkonflikten – allgemeine oder andere Personen betreffend –, und sie sind oft eingebunden in Organisationen, denen sie nicht schaden wollen oder sollen.

 

Die Lösung dieses Dilemmas ist die Schaffung einer Organisation, die innerhalb oder außerhalb einer Universität folgende Voraussetzungen mitbringen muss: Unabhängigkeit, Fachkompetenz und Weisungsbefugnis. An einer Universität eine Kommission mit den genannten Eigenschaften einzusetzen ist schwierig – Querverbindungen zu Fakultäten, Instituten oder Personen existieren ja fast immer. Noch schwieriger ist dies an kleinen Universitäten, wo jeder jeden kennt. Insofern ist die Schaffung einer außeruniversitären Institution als der beste Weg, solchen Interessenkonflikten von vorneherein aus dem Weg zu gehen, sicherlich begrüßenswert.

 

In Deutschland ist der Ombudsman der DFG für alle Fragen guter wissenschaftlicher Praxis Ansprechpartner, und zwar unabhängig davon, ob es sich um durch die DFG geförderte Projekte handelt oder nicht. Der Ombudsman versteht sich als Beratungs- und Vermittlungseinrichtung. Sollten von der DFG geförderte Projekte betroffen sein, kann die entsprechende Stelle der DFG eingeschaltet werden, ansonsten die betroffenen Universitäten. Die Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Verhängung von Sanktionen ist nicht Aufgabe des Ombudsmans. Die OeAWI (Folge 8) ist ebenfalls nur beratend tätig und kann selbst keine Sanktionen verhängen, dies ist und bleibt Aufgabe der Universitäten.

 

Die Limitierung auf beratende Funktionen bestehen beim US-amerikanischen Pendant, dem Office of Research Intergrity (ORI), nicht. Das ORI hat wesentlich weiter reichende Befugnisse, und seine Entscheidungen werden in aller Regel übernommen. Allerdings kann das ORI nur in Fällen aktiv werden, bei denen es um biomedizinische Forschungen geht, die vom „Public Health Service“ bzw. durch Forschungsgelder des NIH gefördert wurden. Dies betrifft allerdings nicht weniger als 4000 Institutionen weltweit. Das ORI hat also einen weiten Aktionsradius und weit reichende Kompetenzen.

 

In Europa kann man von solchen Zuständen nur träumen. Xavier Bosch (Barcelona) bringt es in einem Beitrag vom Dezember 2009 auf den Punkt: „Unlike the United States, research oversight in Europe appears fragmented and varies widely from nation to nation. With the exception of Scandinavia and, to a lesser degree, Germany, the United Kingdom (UK), Croatia, and France, there is little or no regulation governing scientific misconduct. Responses to instances of misconduct in Europe have varied greatly from country to country and, to date, the European Commission (EC), the European Union’s executive body, has drawn no regulations addressing potential problems arising from its multibillion-dollar framework of research programs.“ Quelle: http://ori.dhhs.gov/documents/newsletters/vol18_no1.pdf

 

Trotz verschiedener Appelle der European Science Foundation (ESF) aus den Jahren 2000 und 2008 existiert bis heute keine einheitliche europäische Regulierung zum Umgang mit Fälschungen, Plagiaten etc.. Hierdurch werden nicht nur nationale, sondern vor allem internationale (innereuropäische) Untersuchungen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten erschwert.

 

Der Wunsch nach europäischer Standardisierung ist daher verständlich und sollte möglichst bald in die Tat umgesetzt werden. Nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern vor allem, weil wir ein tragfähiges System der Kontrolle der Wissenschaft brauchen. Sie selbst ist dazu nicht in der Lage.

 

 

von Alexander Lerchl

 

 

 


Was bisher geschah:

Folge 1: Der Comet-Assay

 

Folge 2: Die ersten Ungereimtheiten

 

Folge 3: Mikroskopische Abweichungen

 

Folge 4: Die ersten Magnetfeld-Ergebnisse

 

Folge 5: Fälschungen trotz Verblindung?

 

Weiter zu Folge 6: Die Mobilfunkstudien

 

Weiter zu Folge 7: Die Untersuchung der Medizinischen Universität Wien

 

Weiter zu Folge 8: Die Österreichische Agentur für Wissenschaftliche Integrität (OeAWI)

 

Weiter zu Folge 9: Die (Nicht-) Reaktionen der Zeitschriften

 



Letzte Änderungen: 04.05.2010
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