Editorial

Gute Doktorandenbehandlung

Das war schon lange fällig: Ein Regelwerk, wie Professor und Doktorand mit einander umgehen sollten.



(25. März 2009) THESIS e. V., das "bundesweite interdisziplinäre Netzwerk für Promovierende und Promovierte" hat zusammen mit dem Deutschen Hochschulverband, der Vertretung der Professoren, 18 Regeln aufgestellt (hier nachzulesen), an die sich Doktorand und Professor halten sollten.


Fällig war das schon lange, doch was soll man davon halten?



Geboren aus üblen Erfahrungen ist wohl Regel 2:


"Der Betreuer nimmt nicht mehr Doktoranden an als er in der Lage ist, adäquat wissenschaftlich zu betreuen."
Das gleiche gilt für Regel 6: "Das Promotionsvorhaben ist in Anspruch und Umfang so auszulegen, dass der Doktorand im Regelfall nach spätestens drei Jahren erfolgreich abschließen kann."


Bei beiden Regeln beschleicht einen allerdings das Gefühl, dass es sich hier um gutgemeinte Appelle handelt, die an der Wirklichkeit scheitern werden. Ab wann ist man nicht mehr in der Lage, einen Doktoranden adäquat zu betreuen? Wer stellt das fest? Manche Promotionsvorhaben lassen sich eben nicht in drei Jahren abschließen, zumindest nicht "erfolgreich", und das ist oft eben erst in drei Jahren abzusehen. Was soll man dann tun? Überhaupt, was heißt, eine Promotion "erfolgreich abschließen"? Reicht dazu eine Publikation im BBRC oder muss es (mindestens) eine im Journal of Biological Chemistry sein? Kann man auch ohne Publikation "erfolgreich" promovieren?


Gefährlich ist Regel 7: "Gegenstand der Promotionsvereinbarung soll ferner ein Zeitplan sein, der die inhaltliche Fertigstellung der Dissertation beschreibt. Er soll längstens in Halbjahres-, idealiter in Vierteljahresphasen eingeteilt sein. Der Zeitplan soll gegebenenfalls Absprachen über Zusatz- und Lehraufgaben für die einzelnen Phasen enthalten." Zeitpläne klingen nach Planwirtschaft und nehmen dem Doktoranden eben das worauf das Regelwerk sonst löblicherweise Wert legt: Seine Eigenständigkeit als Forscher. Regel 7 gibt dem Prof einen Vorwand, den Doktoranden gängeln und zum Pipettierknecht zu erniedrigen. Zudem: Eine gute Doktorarbeit lässt sich nicht planen. Regel 11 setzt auf die 7 noch eins drauf: Betreuer und Doktorand soll in regelmäßigen Treffen prüfen, dass die Ziele des Zeitplans eingehalten werden. Diese Kontrollen sind unnötig: Der Doktorand muss ja am Progress-Report teilnehmen und dann sieht die ganze Gruppe regelmäßig was er in einer bestimmten Zeit geleistet hat. Wozu sollen sich Aufpasser und Knecht noch mal extra zusammensetzen? Das nimmt einem den Spaß am Forschen.


Rückhaltlos zu bejahen ist Regel 12: "Die Beratung durch den Betreuer ist auf grundlegende Fragen zu beschränken. Die Dissertation muss ihren Charakter als eigenständige wissenschaftliche Leistung des Doktoranden behalten." Aber auch hier entwertet die Vieldeutigkeit der Begriffe den Appell. Was genau heißt "grundlegende Fragen"?


Im Großen und Ganzen sind die 18 Regeln ein gutgemeinter Vorstoß, der aber, fürchte ich, in der Wirklichkeit wenig Wirkung zeigen wird. Dank der Unverbindlichkeit des Regelwerks und der Auslegungsfreudigkeit der Professoren wird es niemanden davon abhalten, seinen Doktoranden als billige TA zu missbrauchen. Des Weiteren ignoriert es zwei Probleme: die unterschiedliche Bezahlung und unterschiedlichen Anforderungen des Promovierens. Wie kann es sein, dass der eine Doktorand auf einer vollen Stelle sitzt und der andere für 400 Euro oder gar umsonst arbeitet? An der Qualifikation kann es nicht liegen, denn die soll man mit der Doktorarbeit ja erst beweisen. Und wieso kann man in der Medizin mit der Auswertung einer Statistik pomovieren, für die man in der Biologie nicht einmal das Diplom bekäme?






Hubert Rehm



Letzte Änderungen: 20.04.2009