Editorial

Inkontinenz am Inn: Von Blinden, Standhaften und Süppchenkochern (3)

Was bisher geschah: Die Innsbrucker EK entdeckt eine ihr nicht zur Stellungnahme vorgelegte Phase III Studie. Die Ausreden der Autoren werden nicht akzeptiert. Die EK informiert Hrabcik vom Gesundheitsministerium und den Chefredakteur von Lancet.

(17.12.2008) Folge 3 - August bis Oktober 2007:

Hrabciks seltsamer Brief


Anfang August 2007 fragte die Geschäftsstelle der EK im Bundesministerium für Gesundheit an, ob das im Lancet-Artikel erwähnte "approval by the Ministry of Health of the Federal Government of Austria" ("GZ 2.481.159/1-VI/A/4/02)" die Bearbeitung in der EK zu ersetzen vermöge bzw. worum es sich dabei handele. Hrabcik werde sich dieser Frage persönlich annehmen, hieß es, dies aber erst Anfang September nach seinem Urlaub. Als der ungeduldige Lukas schon Mitte August beim Ministerium anruft - die Auskunft könne doch auch jemand anders erteilen - erfährt er, dass der Akt im verschlossenen Schreibtisch Hrabciks liege. Ohne Akt keine Auskunft. Zudem wolle Hrabcik die Sache unbedingt mit dem Vorsitzenden der Innsbrucker Ethikkommission persönlich besprechen, heißt es. Mitte September beschwert sich Lukas in einem Email bei Hrabcik, dass er immer noch keine Antwort auf seine Frage erhalten habe. Diesmal setzt Lukas Hrabcik unter Druck: Lukas schreibt, dass Rektor Sorg vom Editor von Lancet dazu aufgefordert worden sei, zu der Frage Stellung zunehmen und Sorg noch am gleichen Tag antworten werde, dass die österreichischen Behörden zu dem Dokument keine Auskunft gäben. Hrabcik antwortet am gleichen Tag, dass er die Eile nicht verstehe. Von der EK danach gar nicht gefragt, schreibt er Lukas, dass zum damaligen Zeitpunkt (2002) die Befassung der EK im Gegensatz zur Rechtslage 2007 nicht verpflichtend gewesen sei. Am 20. September 2007 teilt Hrabcik dann endlich mit, was die EK angefragt hatte, nämlich, dass es sich bei dem Dokument mit der Geschäftszahl GZ 2.481.159/1-VI/A/4/02 um die Ausweitung einer Betriebsbewilligung für den Zellhersteller (damals noch die Firma Igor in Wels) handelt. Weiter: "In keiner Weise wurde in dem Schriftstück eine Bewilligung einer Studie ausgesprochen oder ein ethisches Kalkül gesetzt noch eine Tätigkeit der Ethikkommission ersetzt." Die EK fragt zurück, worin denn im Hinblick auf die Pflicht zur Befassung der EK mit einer Arzneimittelstudie der Unterschied bestünde zwischen dem Recht zu Studienbeginn 2002 und dem Recht 2007. Hrabcik antwortet, dass die Rechtslage jetzt geprüft werde.

Der Mediziner Hrabcik hatte mit der Prüfung der Rechtslage einen Juristen aus der Rechtsabteilung des Gesundheitsministeriums beauftragt. Der teilt Scheil und Hrabcik mit, dass auch nach dem Arzneimittelgesetz in der Fassung des Jahres 2002 vor Studienbeginn die Stellungnahme der EK einzuholen gewesen wäre.

Dies hindert Hrabcik nicht daran, seinen Standpunkt, die Befassung der EK sei 2002 nicht verpflichtend gewesen, am 16. Oktober 2007 in einem Brief auf ministeriellem Geschäftspapier ohne Geschäftszahl zu bekräftigen.

Auf die Frage von Laborjournal, warum er diesen Brief geschrieben habe, antwortete Hrabcik: "Es gab 2007 eine Anfrage an mich, ob das Ministerium in einer im Lancet angeführten Geschäftszahl die Befassung der Ethikkomission als nicht nötig festgestellt habe. Auf Basis unserer Recherchen war dies klar zu verneinen. Darüber hinaus, und hier ging es nur um den Einleitungsbeschluss, verwies ich darauf, dass man auch den Arzneimittelbeirat anrufen hätte können. Wie die Prüfung zeigte, vertrat die Ethikkomission ebenfalls 2002 diese Ansicht. Der Arzneimittelbeirat wurde dann auch befasst. Auf jeden Fall wäre danach zu den einzelnen Prüfungsabschnitten die Ethikkomission zu befassen gewesen. Die Anfrage an mich erfolgte vom Vorsitzenden der Ethikkomission."

Diese Antwort ist seltsam, denn in Hrabciks Brief vom Oktober 2007 steht der klare Satz: "Zum angegebenen Zeitpunkt gab es zum Unterschied zu heute keine klare und eindeutige Rechtslage im Arzneimittelbereich. Damit bestand keine Verpflichtung zur Befassung der Ethikkomission nach AMG." (AMG = Arzneimittelgesetz dR) Hrabciks Brief hat zwar keinen Adressaten und begann mit der Anrede "Sehr geehrte Herren Professoren!", er wurde aber an den Vorsitzenden der EK Lukas und an die Professoren Bartsch und Strasser geschickt. Schließlich wurde der Arzneimittelbeirat, dessen Gutachten sich Hrabcik in diesem Brief sogar als Ersatz für ein Votum der EK vorstellen kann, entgegen Hrabciks Versicherung nie mit dieser Phase III Studie befasst: Beim Beirat gibt es keine Unterlagen zur Lancet-Studie.

Zusammengefasst: Hrabcik schreibt Erklärungen, um die er nie gebeten wurde und diese Erklärungen sind zudem falsch. Ist es auch falsch dahinter eine Absicht zu vermuten? Falls nein, welche Absichten hat Hrabcik? Bartsch und Strasser kommt Hrabciks Brief jedenfalls gerade recht, sie benützen ihn immer wieder bei den unterschiedlichsten Instanzen.

Hrabciks Brief trifft jedoch auf den Widerspruch des Juristen Scheil. Daraufhin rudert das Gesundheitsministerium zurück: Bei einem Treffen von Strasser mit Beamten des Ministeriums Ende Oktober 2007 stellt sich das Ministerium auf den Standpunkt der EK und macht Strasser und dessen Anwalt Czernich klar, dass die Lancet Studie nach dem Arzneimittelgesetz EK-pflichtig gewesen ist. Es gibt sogar zwei parlamentarische Anfragen, in deren Beantwortung auch die Bundesministerin Andrea Kdolsky im Juni 2008 den Standpunkt der EK zum ersten Mal offiziell bestätigt. Hrabcik behauptet jetzt, er habe nie eine Aussage getätigt, dass die Befassung der EK mit der Lancet-Studie nicht nötig gewesen sei. Dennoch wurde der Oktober Brief von Hrabcik trotz mehrfacher Zusicherungen bis heute nicht offiziell korrigiert.

Der HNO Arzt Hubert Hrabcik ist Mitglied der FPÖ und war 2002 und 2004 Gegenstand von parlamentarischen Anfragen der Grünen. Es ging um Nebenbeschäftigungen und falsch abgerechnete Hörgeräte. Beide Anfragen wurden ohne Konsequenzen für Hrabcik abgeschmettert.



Hubert Rehm



Letzte Änderungen: 18.12.2008