Editorial

Empfehlungen des Nationalen Ethikrats zur Stammzellgesetz-Novellierung

Dem Bundestag steht ein heißer Herbst bevor: Diskutiert wird, ob und wie das Stammzellgesetz geändert werden soll. Der Nationale Ethikrat, der die Politik in heiklen Fragen von Medizin und Biotechnologie beraten soll, war den Forschungspolitikern keine große Hilfe.

(24.07.2007) Bisher hat das Stammzellgesetz den in Deutschland tätigen Forschern verboten, humane embryonale Stammzellen (hES) zu verwenden, die nach dem 1. Januar 2002 gewonnen worden sind (Stichtagsregelung). Darüber hinaus darf mit hES nur Grundlagenforschung betrieben werden, und Stammzellen dürfen nur aus dem Ausland importiert werden. Das Gesetz wollte verhindern, dass humane Embryonen auf Bestellung und für Geld "produziert" werden. Wissenschaftler befürchten jedoch, durch diese Regelung den Anschluss an die internationale Stammzellenforschung zu verlieren.

Die Forderungen vieler Wissenschaftler formulierte der Vizepräsident der DFG, Jörg Hinrich Hacker, gegenüber der Süddeutschen Zeitung sinngemäß so:

– Da die Zelllinien, die vor dem 1.1.2002 entstanden sind, inzwischen verunreinigt sind und als weitgehend nutzlos gelten, sollten Wissenschaftler zukünftig mit hES arbeiten dürfen, die nach diesem Stichtag im Ausland hergestellt wurden.

– Wissenschaftler solle nicht mehr Strafe angedroht werden, wenn sie an internationalen Projekten teilnehmen, bei denen im Ausland mit nach diesem Stichtag entstandenen Stammzelllinien gearbeitet wird.

– Mit hES soll auch diagnostisch, präventiv und therapeutisch gearbeitet werden dürfen.

Im Herbst wollen darum Parlamentarier eine neue Gesetzesvorlage in den Bundestag einbringen und über die Grenzen biomedizinischer Forschung mit embryonalen Stammzellen debattieren. Seit Monaten hat der nun scheidende Nationale Ethikrat darüber beraten und gestritten, Mitte Juli veröffentlichte er dann die "Stellungnahme zum Stammzellengesetz".

Die 24 Biomediziner, Juristen, Ethiker, Theologen und Kirchenvertreter sind sich uneins darüber, ob das Gesetz tatsächlich gelockert werden soll:

– Vierzehn Mitglieder (die Mehrheit) plädieren für eine Novellierung des Stammzellengesetzes. Anstelle der Stichtagsregelung soll künftig eine zentrale Genehmigungsbehörde die einzelnen Fälle prüfen. Sie soll sicherstellen, dass "die Herstellung der betreffenden Zelllinien weder vom Antragssteller selbst veranlasst, noch sonst von Deutschland aus bewirkt wurde". Nur allgemein zugängliche Stammzellbanken dürfen Zellen liefern. Das gilt auch für die Diagnose und Behandlung von Krankheiten. Die bislang geltenden Strafvorschriften für deutsche Forscher sollen wegfallen, die Beteiligung an in Deutschland verbotener hES-Forschung bliebe nach wie vor verboten. Damit würde die Forschung mit hES weniger eingeschränkt, aber nicht weitgehend freigegeben, wie Wissenschaftler gefordert hatten.

– Neun Mitglieder wollen von einer solchen Lockerung nichts wissen, drei von ihnen warnen sogar explizit davor. Doch sind sich die Vertreter dieses Votums uneins darüber, welche Konsequenzen ihre Haltung haben soll: Den Stichtag beibehalten oder das Gesetz neu diskutieren? Die Anhänger der letzten Möglichkeit fragen sich, ob auch "die in Deutschland verfügbaren, nicht mehr für Forschungszwecke benötigten Embryonen und befruchteten Eizellen im Vorkernstadium für die Forschung zu nutzen" seien. Das würde eine radikale Umwälzung der aktuellen Gesetzeslage bedeuten, die in Deutschland auf einen eng definierten Lebensschutz pocht.

– Ein einzelnes Mitglied votiert für einen Kompromiss, bei dem der Stichtag zwar bestehen bleibt, jedoch auf ein vergangenes, jüngeres Datum verlegt wird. Dies scheint wohl der politisch am ehesten mehrheitsfähige Vorschlag zu sein.

Der alte Ethikrat, der 2001 vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ohne gesetzliche Grundlage eingerichtet wurde, hat seine Amtszeit nun beendet. Wenn Bundespräsident Horst Köhler ein entsprechendes Gesetz unterzeichnet, kann der neue "Deutsche Ethikrat" am 1. August sein Amt antreten. In seinem Beirat werden Parlamentarier sitzen, beispielsweise die Forschungspolitiker René Röspel (SPD), Michael Kretschmer (CDU) und Ilse Aigner (CSU). Nach Angaben von Spiegel Online glauben die Parlamentarier Röspel und Kretschmer, dass sich das politische Versprechen an die Forschung, in Deutschland konkurrenzfähig arbeiten zu können, nicht mehr einlösen lasse. Den ethischen Standpunkt wollten jedoch beide nicht antasten. Darüber hinaus sollten die in internationalen Projekten beteiligten deutschen Forscher nicht mehr mit Strafe bedroht werden, wenn die Forschungen im Ausland nach deutschem Recht illegal wären. Der SPD-Forschungspolitiker Röspel schlug jedoch eine Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 vor, während Kretschmer (CDU) für die Abschaffung des Stichtages plädierte. Forschungspolitikerin Aigner (CSU) sieht den verschobenen Stichtag als möglichen Kompromiss, über den ohne Fraktionszwang diskutiert werden müsse.

Der behindertenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Hubert Hüppe, sprach sich gegen eine Gesetzesänderung aus: "Damit würden wir die Tötung von Embryonen veranlassen. Denn die Produzenten der Stammzellen und die Forscher würden sich darauf verlassen, dass wir den Stichtag immer wieder ändern."

Wenig überraschend: Auch die katholische Kirche hat Widerstand gegen eine Änderung des Stammzellgesetzes angekündigt.

Katharina Hien

Photo: iStockphoto/Jim Jurica



Letzte Änderungen: 24.07.2007