Editorial

Glückliches Ende der "Mäusebein-Affäre": Freispruch für Stefanie Dimmeler!

Der Frankfurter Kardiologin Stefanie Dimmeler war Ende 2004 der Leibniz-Preis der DFG zuerkannt worden. Daraufhin wurde sie in mehreren anonymen Briefen an Laborjournal und den DFG-Präsidenten des wissenschaftlichen Fehlverhaltens beschuldigt.

(08.07.2005) Frau Dimmeler hatte die Vorwürfe bestritten und die Annahme des Leibniz-Preises verweigert, bis die Angelegenheit geklärt sei. Die DFG hatte die Vergabe des Frau Dimmeler zugesprochenen Leibnizpreises zurückgestellt und eine Kommission mit der Untersuchung des Falles beauftragt. Deren Ergebnis ist nun am 4.7. auf der Hauptausschuss-Sitzung der DFG vorgestellt worden. Frau Dimmeler wurde vollständig rehabilitiert. Auszug aus dem Schreiben, das die DFG am 5.7. an Stefanie Dimmeler richtete (der Name des Mitarbeiters wurde von der Redaktion gestrichen):

Sehr geehrte Frau Professor Dimmeler,

der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist in seiner Sitzung am 20. Juni 2005 zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihnen wissenschaftliches Fehlverhalten nicht zur Last zu legen ist.

Diese Einschätzung des Ausschusses stützt sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

Eigenes Fehlverhalten ist Ihnen nach Ansicht des Ausschusses in keinem Fall vorzuwerfen. Die publizierten wissenschaftlichen Ergebnisse haben sich ohne Ausnahme als valide herausgestellt. Im Rahmen des Frankfurter Verfahrens wurden neben den drei als fehlerhaft erkannten Publikationen noch elf weitere zufällig ausgewählte Arbeiten bis zurück in das Jahr 1998 untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass zu allen publizierten Ergebnissen Originaldaten vorgelegt werden konnten, die sich auch als belastbar erwiesen. Die festgestellten Mängel bezogen sich ausschließlich auf repräsentative Beispielsabbildungen, die unter alleiniger Verantwortung von Ihrem Mitarbeiter erstellt und ausgewählt wurden.

Auch eine grobe Vernachlässigung Ihrer Aufsichtspflicht gegenüber dem Mitarbeiter kann Ihnen nicht vorgeworfen werden. Der Mitarbeiter war als fortgeschrittener Postdoktorand mit einer neuen Methode aus einer amerikanischen Spitzenhochschule in die Arbeitsgruppe gekommen, wo er weitgehend selbstständig in seinem Spezialgebiet tätig war. Die ihm eingeräumte Selbständigkeit und das ihm entgegengebrachte Vertrauen führen nach Auffassung des Fehlverhaltensausschusses nicht zu einer Mitverantwortung für die von dem Mitarbeiter verursachten Mängel der o.g. Publikationen.


Frau Dimmeler wurde auch bescheinigt, dass sie inzwischen zusätzliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen habe. Der Ausschuß stellte das Verfahren ein und das mit dem Leibniz Preis verbundene Geld steht Frau Dimmeler nun zur Verfügung.

Auch Laborjournal-Reporter Siegfried Bär war den Vorwürfen nachgegangen. Auch er war zu dem Schluß gekommen, dass sich Frau Dimmeler korrekt verhalten habe. Entsprechend hatte er auf dieser Netzseite berichtet (siehe Beiträge: Eine unglückliche Angelegenheit; Weiterungen einer unglücklichen Angelegenheit; Die Mäusebein-Affäre Teil III).

Die Laborjournal-Redaktion freut sich über den Freispruch von Frau Dimmeler.



Letzte Änderungen: 08.07.2005