Scientific Excellence only?

8. Februar 2018 von Laborjournal

Erinnert sich noch jemand daran, als vor ziemlich genau elf Jahren der European Research Council (ERC) seine Arbeit aufnahm? Mit großer Euphorie wurde diese Förderinstitution der Europäischen Union damals aufgenommen. Grundlagenforschung in ihrer reinsten Form sollte sie quer durch Europa fördern. Und das alleinige und alles entscheidende Kriterium für positive Förderbescheide: Scientific Excellence!

Scientific excellence only — „Ausschließlich wissenschaftliche Exzellenz“ —, so lautete denn auch die Überschrift eines Interviews mit dem frisch gebackenen ERC-Generalsekretär Ernst-Ludwig Winnacker, das damals in FTEinfo, dem Forschungsmagazin der Europäischen Kommission, erschien. Und auch im Interview selbst ließ Winnacker keinen Zweifel daran, welches das einzige Hauptkriterium sei, auf das Europas jüngste und sehnsüchtig erwartete Forschungsinstitution ihre Förderentscheidungen stützen werdeEin paar Zitate daraus:

Wissenschaftliche Exzellenz  das ist das Kriterium.

Das ist typisch für die gesamte Organisation  die einzige Grundlage ist wissenschaftliche Exzellenz.

Und wenn das gesamte Geld nach England geht, dann ist das in Ordnung. Keiner wird sich beschweren, solange die Bedingung der wissenschaftlichen Exzellenz erfüllt ist.

Das ist doch, was wir alle die ganze Zeit über wollten: Exzellenz durch Wettbewerb.

Gut, die Botschaft war weithin angekommen — und natürlich weithin für gut befunden. Und die folgenden Jahre sollten zeigen, dass der ERC nach den starken Worten sein selbst auferlegtes Schlüsselkriterium „Scientific Excellence only“ auch wirklich in die Tat umsetzte. Wobei…

… Tatsächlich erhielten wir eine E-Mail, die uns zu diesem Thema doch ein wenig die Augenbrauen hochziehen ließ. Eine junge deutsche Biochemikerin beschrieb darin ihre Frustration über die eigenen Erfahrungen mit den Förderrichtlinien des sogenannten Starting Grants, den der ERC explizit für „talented early-career scientists“ eingerichtet hat. Und wir müssen zugeben: Zu einem gewissen Grad hat sie recht mit ihrer Klage.    Diesen Beitrag weiterlesen »

Was tun mit Mediziner-Habil und Dr. med.?

16. November 2017 von Laborjournal

In unserem aktuellen Heft 11/2017 schreiben wir ab Seite 16 unter der Überschrift „Mediziner-Habil durch Erbsenzählen“ über den Gemischtwarenladen, als der sich die hiesigen  Medizinischen Fakultäten präsentieren, wenn es darum geht, wie sie den Journal Impact-Faktor in ihre Habilitationskritierien hinein rechnen. Vielleicht war es bei dem Thema nicht zu vermeiden — aber ganz am Ende des Artikels werden schließlich Stimmen laut, dass man die Mediziner-Habilitation doch einfach ganz abschaffen und den Dr. med. zumindest stark vereinfachen könne. Konkret heißt es dort:

Unser E-Mail-Schreiber […] zieht folgendes Fazit: „Man schaffe Promotion und Habilitation in der Medizin endlich ab.“ Und quasi als Zugabe formuliert er — wenn auch etwas süffisant — einen einfachen Zwei-Punkte-Vorschlag, wie man dahin kommen könnte:

„1) Statt Promotion soll jeder Mediziner einen Dr. med. bekommen, der ein Erstautor-Paper nachweisen kann. Das zeigt doch ausreichend, dass der junge Doktor sich auch mal in eine wissenschaftliche Fragestellung verirrt hat. Alles, was sonst für die Wissenschaft wichtig ist, sollte ja bereits in einem guten Studium gelehrt worden sein. Und selbstständig wissenschaftlich arbeiten, lernt man während einer medizinischen Doktorarbeit in der Regel sowieso nicht, sondern ist nur der Gratis-Pipettierheini.

2) Statt der Habilitation gäbe es flächendeckend einen Professorentitel, wenn man zehn Paper geschafft hat — davon fünf als Erst- oder Letztautor. Dazu käme dann lediglich noch eine festzulegende Zahl von Semesterwochenstunden an Lehre, welche die Studierenden noch als ausreichend gut evaluieren müssten.“

Man stelle sich vor, wie entlastend das für unsere schuftenden Ärzte wäre, schließt er. All die gesparte Zeit käme den Patienten, der Familie — und vielleicht ja auch einer guten Lehre enorm entgegen.

Bleibt zum Abschluss noch der Kommentar eines Professors an einer deutschen Uniklinik, den wir um seine Meinung dazu baten. Dessen Antwort:

„Ich denke, eine globale Sicht auf die Dinge hilft hier weiter. Viele Länder kennen den Dr. med. für Ärzte gar nicht — eine Habilitation schon gar nicht. Und die Patienten sterben deswegen auch nicht früher, sofern genug Geld im System ist.

Man könnte also sicher auch hierzulande die Voraussetzungen schaffen, um die Habilitation zu streichen. Will man aber doch an der Habilitation festhalten — was ich befürchte, da man die Leute damit wunderbar am Nasenring hat –, ist es in keiner Weise angemessen, die Publikationen nur nach Anzahl beziehungsweise Journal Impact-Faktoren zu bewerten.“

Zum „Dr. med.“ erhielten wir daraufhin folgende Zuschrift:

Dr. med. oder nicht? Zur laufenden Diskussion um den Doktortitel für Mediziner.

Ich mache folgenden Vorschlag:

Alle Mediziner, die ihr Examen bestehen, dürfen sich „Doktor“ nennen. Sie werden im Beruf sowieso mit Herr/Frau Doktor angesprochen. „Doktor“ wäre hier also eine Berufsbezeichnung, kein Titel.

Alle diejenigen, die eine „qualifizierte“ Arbeit anfertigen, können sich einer Prüfungskommission stellen, in der auch Naturwissenschaftler vertreten sind — und sich in herkömmlicher Weise bewerten lassen. Wer eine entsprechend gute Note erhält, der darf dann den Titel „Dr. med.“ führen.

Weitere Äußerungen, Meinungen und Vorschläge zum Thema „Habil und Dr. med. in der Medizin“?

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„Bankrotterklärung“ — ein böser Brief an die DFG

5. Oktober 2015 von Laborjournal

Immer wieder müssen wir Laborjournal-Redakteure in älteren E-Mails wühlen. Und ab und zu stoßen wir dabei auf „alte Perlen“, die wir noch gar nicht richtig verwertet haben. So auch heute, als ich im Anhang einer Mail auf einen Brief stieß, in dem ein deutlich verärgerter Forscher die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) scharf für ihre Antrags- und Karrierepolitik kritisierte. Hier anonymisierte Auszüge daraus:

[…] Ich habe es damals als promovierter Wissenschaftler und später als Privatdozent erlebt, wie völlig unverantwortlich die deutsche Wissenschaftslandschaft (einschließlich der DFG) mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern umgeht. Diese wurden bis in ihre späten Dreißiger oder frühen Vierziger mit Stipendien und Drittmittelstellen gefördert, um ihnen dann mitzuteilen, dass leider keine weitere Verwendung für sie besteht (weil es eben nicht annähernd genügend Professoren-Stellen für alle Privatdozenten gibt). 

[…] Als seinerzeit 38-jähriger, der sich um ein Habilitationsstipendium bei der DFG beworben hatte, teilte man mir damals mit (und diese Formulierung muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen) dass: „… die Gutachter den Eindruck gewonnen hätten, dass ich ein erfahrener [XYZ]-Analytiker mit einer ansprechenden Zahl guter Publikationen sei — vielleicht einer der besten [XYZ]-Forscher des Landes….“! Gleichzeitig wurde mir jedoch auf Seite 2 des Schreibens beschieden, „… dass der Hauptgrund für die Ablehnung Ihres Antrages die Sorge der Gutachter war, dass die Habilitation nicht der richtige Berufsweg für Sie sei“ (das Schreiben liegt bei).

Dümmer und zynischer geht’s nimmer, würde ich mal sagen: Diesen Beitrag weiterlesen »

Kopiert, geklaut, gelogen

3. März 2011 von Karin Hollricher

Kaum hat Karl-Theodor zu Guttenberg das Feld geräumt, macht die nächste Plagiator-Geschichte die Runde. Diesmal sind der Leiter der Sportmedizin der Universität Freiburg, eine Mitarbeiterin der dortigen Uniklinik sowie eine Freiburger Ärztin im Verdacht, in den 80er Jahren in ihren wissenschaftlichen Arbeiten abgeschrieben zu haben.

In der FAZ ist zu lesen, dass in der Habilitationsschrift des Professors Hans-Hermann Dickhuth 40 von 167 Seiten identisch seien mit Inhalten der Dissertationen der beiden Damen. Das klingt gar nicht gut.  Aber wer hat da von wem abgeschrieben? Die FAZ vermutet, der Professor habe von seinen Doktorandinnen abgepinnt.

Als wir unter „Uni Freiburg Plagiat“ mal gegoogelt haben, hat die Suchmaschine eine Anleitung zum Auffinden von Plagiaten angezeigt, die — pikanterweise — die Pädagogische Hochschule in Freiburg online gestellt hat. Wer mal Zeit und Lust hat, sie auszuproben… hier steht sie.

Wie man in einem Habilitationsverfahren die Grundrechte verletzt

10. Dezember 2010 von Laborjournal

In Hamburg gibt es einen Biochemiker, der seit 21 Jahren gegen die Ablehnung seiner Habilitationsschrift über potenzielle Schizophrenie-Marker klagt. Gestern hat die TAZ die Geschichte von Alfred Fleissner unter dem Titel „Der verhinderte Professor“ veröffentlicht.

Wie groß Fleissners eigener Anteil an der „Verhinderung“ ist, wird daraus nicht ganz klar — abgesehen von einigen Hinweisen, dass er offenbar ein durchaus streitbarer Charakter ist. Indes hatte sich kürzlich das Bundesverfassungsgericht des Falles angenommen. Und dieses schlug sich  insofern auf Fleissners Seite, als dass es das Vorgehen der Gutachter und des Habilitationsausschusses scharf bemängelte. Die TAZ fasste dessen Fazit folgendermaßen zusammen:

Die Wissenschaftsfreiheit des Grundgesetzes schütze Forscher vor unangemessenen Entscheidungen. Eine Habilitationsschrift dürfe nicht nur deshalb abgelehnt werden, weil der Habilitationsausschuss anderer Meinung ist. Wichtig seien deshalb die vorbereitenden Voten der Gutachter. Diese müssten so ausgewählt werden, dass alle Teile der Arbeit sachkundig bewertet werden können. Nur so könne der Habilitationsausschuss eine fundierte Entscheidung treffen, die wiederum voll gerichtlich überprüfbar ist. Ähnliche Regeln hatte früher schon das Bundesverwaltungsgericht aufgestellt. Doch jetzt haben sie quasi Verfassungsrang.

Die Karlsruher Kammer postulierte damit folglich ein „Recht auf sachkundige Leistungsbewertung im Habilitationsverfahren“. Diesen Beitrag weiterlesen »