AutorenEditoren am Rande des Nervenzusammenbruchs (15)

17. Juli 2012 von Laborjournal

Veröffentlichungen sind das Brot des Forschers. Doch vor solch eine ordentliche Brotzeit hat die Community bekanntlich das Peer Review gesetzt. Und das verdirbt einem so manchen eingeplanten Schmaus.

„Rejected“ heißt das Wort, mit dem Gutachter den Forschern immer öfter den Appetit verderben. Und damit der Hunger nicht allzu groß wird, lassen letztere sich inzwischen zunehmend unlautere Mittel einfallen, um „was auf den Tisch“ zu bekommen.

Dazu gehören bekanntlich manipulierte Resultate, frisierte Bilder, abgekupferte Manuskripte und ähnliches mehr. Hin und wieder versucht aber jemand etwas völlig anderes — wie etwa in folgendem Fall, den ein Co-Editor jüngst dem Committee On Publication Ethics (COPE) meldete.

Besagter Co-Editor erhielt ein Manuskript, für dessen Begutachtung der korrespondierende Autor zwei Reviewer vorschlug — samt Institut und E-Mailadressen. Der Co-Editor stutzte, da letztere keine Institutsadressen, sondern Gmail-Adressen waren. Also recherchierte er die beiden Instituts-E-Mailadressen der vorgeschlagenen Reviewer und schickte die Manuskripte schließlich dorthin, statt an die angegebenen Gmail-Adressen.

Reviewer 1 antwortete umgehend, dass er ein ähnliches Manuskript bereits von einem anderen Journal erhalten habe — und schlug daher vor, den dortigen Editor zu kontaktieren. Dieser erzählte unserem Co-Editor, dass ihm ebenfalls zwei Gutachter mit Gmail-Adressen vorgeschlagen wurden. Freilich wurde er ziemlich skeptisch, als er das Manuskript tatsächlich mit Bitte um Begutachtung an eine der Gmail-Adressen schickte — und nur wenige Stunden später einen kompletten Review zurückerhielt. In dem Moment war für den Editor des anderen Journals eigentlich klar, dass die Gmail-Adressen Scheinadressen waren.

Reviewer 2 lehnte die Anfrage um Begutachtung des Manuskripts über Institutsadresse ab. Also schickte unser Co-Editor das Manuskript an die vorgeschlagene Gmail-Adresse der vorgeblich gleichen Person. Auch hier kam innerhalb weniger Stunden ein Gutachten zurück. Der Co-Editor vergewisserte sich nochmal bei Reviewer 2, dass dieser tatsächlich kein Gutachten erstellt hatte — was dieser bestätigte.

Wer sich jetzt tatsächlich hinter den Gmail-Adressen verbarg, von denen die günstigen Gutachten kamen, konnte unser Co-Editor nicht klären. Natürlich liegt der Verdacht nahe, dass der korrespondierende Autor selbst die beiden Adressen eingerichtet hatte, um auf diese Weise das eigene Manuskript zu begutachten und in hellem Review-Licht erstrahlen zu lassen.

Netter Versuch, aber leider viel zu durchsichtig. Die Editoren mussten dem Übeltäter ja förmlich auf die Spur kommen. Mit dem Resultat, dass dieser jetzt bis auf weiteres vom Veröffentlichen in mehreren Journals ausgeschlossen ist.

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P.S.: Posting kaum fertig geschrieben, da berichten unsere Freunde von Retraction Watch über einen ganz ähnlichen Fall von Gutachter-Email-Manipulation: „Elsevier parasitology journal retracts paper after finding author made up peer reviewer email addresses“

 

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2 Gedanken zu „AutorenEditoren am Rande des Nervenzusammenbruchs (15)“

  1. L. Popken sagt:

    Eklatantes Fehlverhalten im Peer Review Prozess ist nicht nur unter Autoren sondern auch unter Reviewern an universitären Einrichtungen zu finden. So wurde im Zuge eines Gerichtsverfahrens folgende Täuschung an der RWTH Aachen enttarnt: Nach Ablehnung seiner Dissertation wurde vom Kandidaten nebst seiner detaillierten und hinreichend begründeten Widerspruchsbegründung an die RWTH auch ein Manuskript am Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) zur Veröffentlichung eingereicht. Dieses Manuskript identifizierte sehr gravierende Mängel in den eigenen Arbeiten des Gutachters Prof. „Fokke“ (anonymisiert) bzgl. der Anwendbarkeit eines für die abgelehnte Dissertation relevanten Verfahrens aus der Stochastik. Das Manuskript wurde in vier (4) Peer Reviews bewertet. In der Promotionsakte, die von der RWTH Aachen dem Verwaltungsgericht (Az. 5K 1754/89) vorgelegt wurde, waren es aber plötzlich deren fünf (5) Reviews. Wie kann so was sein? Obwohl der Gutachter Prof. „Fokke“ selbst gar nicht als IEEE Reviewer bestellt war, wurden ihm die Reviews zugespielt (Phänomen des Peer Review Ingroup-Kartells als „Fach“-Gesellschaft). Daraufhin pfuschte Prof. „Fokke“ sein eigenes anonymes – wen wundert’s? – ablehnendes Review als fünftes hinzu und übermittelte die auf obskure Weise sich vermehrenden Reviews an die Fakultät und das Rektorat zwecks Aufnahme in die förmliche Promotionsakte. Als die Akte schließlich vom Gericht eingefordert wurde, flog die Täuschung auf. Daran wird deutlich, in welchem Ausmaß ein gesamtes Verfahren unter dem Deckmantel vermeintlich wissenschaftlicher Gepflogenheiten ethisch verrottet war. Der IEEE Editor bestätigte schriftlich, dass es nur vier (4) tatsächliche IEEE Reviews gegeben hatte.

  2. Ralf Neumann sagt:

    Dank unserer Freunde und Lab Times-Kolumnisten von Retraction Watch kommt jetzt mehr zu dem Fall ans Tageslicht.

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